Löschung Führungszeugnis

21. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
herkules007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung Führungszeugnis

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem ich habe 2008 eine Geldstrafe bekommen 70 Tagessätze, da ich mich Beruflich verändert habe benötigte ich ein Führungszeugnis. Als mein Führungszeugnis kam traute ich meinen Augen nicht.
Wieso steht das im Führungszeugnis ??. Nach einem telefonat mit der Führungzeugnisstelle bekam ich volgende antwort. Sie haben vor 11Jahren eine 3 Jährige bewährungstrafe bekommen Fahren ohne Fahrerlaunis. Dieser eintag steht indireckt 15 Jahre ( wußte ich nicht ) deswegen steht die Geldstrafe im Führungszeunis ( toll ), und der eintrag steht noch bis 2011 drin. Meine frage kann ich diesen eintrag löschen lassen. Da ich sonst keine Stelle bekomme.

Danke schon mal für die hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
kann ich diesen eintrag löschen lassen


wohl kaum

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Sie haben vor 11Jahren eine 3 Jährige bewährungstrafe bekommen Fahren ohne Fahrerlaunis. Dieser eintag steht indireckt 15 Jahre


Das ist relativ merkwürdig, denn um unter die 15jährige Frist zu fallen muß das Strafmaß (nicht die Bewährungszeit) mehr als 1 Jahr betragen haben. Für "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ist jedoch 1 Jahr die Höchststrafe.

Irgendwas fehlt also bei der Schilderung, bzw. ging es evtl. um mehrere Fälle des Fahrens ohne FE, so dass eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr ausgeurteilt wurde.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
herkules007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

habe 2 mal meinen führerschein weg innerhal kurzer zeit deswegen 3Jahre Bewährung und dann steht es zwar nicht mehr im führungszeugnis aber egal was mann macht so sehe ich das steht es im führungszeugnis, den 70 Tagessätze kommen nicht ins Führungszeugnis erst ab 90 Tagessätzen. Der eintrag erfolgte nur weil ich vor ca.11 jahren die 3 Jahre bewährung hatte die wiederum indireckt zwar nicht im Führungszeugnis aber im register 15 Jahre gültigkeit haben. Deswegen meine frage meine geldstrafe ist eigendlich nicht eintragungspflichtig, nur wegen der bewerungsstrafe vor 11 Jahren.

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