Hallo,
Ich habe einige Fragen bezüglich des oben angegeben Themas.
Ich bin vor 2 Monaten vorbestraft (einzige vorstrafe) wegen Internet betrug und mit 30 TagesSätzen a 15€ verurteilt worden.
Nun habe ich heute einen Brief bekommen mit einer vorladung vom LkA zur Aussage wegen eines laufenden Verfahren bzgl Leistungskreditbetruges. Die Tat steht Nicht genau beschrieben ich gehe davon aus das es um einen Telefon Vertrag geht dh um eine Summe von Ca 1000€. Meine Fragen wären nun inwieweit die vorstrafe einbezogen wird da die Tatzeit des aktuellen Verfahren vor dem 1. Verfahren und vor der Tatzeit von dem 1. Vergehen liegt.
Und mit welchem Strafmaß ich in etwa (das dass nicht genau zu sagen ist weiß ich) rechnen muss.
Ich bedanke mich schon mal
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-- Editiert von Moderator am 04.06.2014 18:23
-- Thema wurde verschoben am 04.06.2014 18:23
Leistungskreditbetrug vorladung polizei
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was hat das mit Europarecht zu tun?
Im Forum Strafrecht würden Sie auch mehr Antworten bekommen.
Vorab, sie sind nicht vorbestraft.
Entscheidene Frage ist dann auch erstmal, als was Sie vorgeladen wurden, als Zeuge oder Beschuldigte?
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Danke für die Antwort.
Ich habe den Beitrag gestern mit dem Handy geschrieben und muss auf den falschen Oberbegriff gekommen sein, was mir leid tut. Soll ich den beitrag löschen oder nochmal im richtigen Forum stellen?
Ich bin als Beschuldigte vorgeladen. Und ich dachte bei einer Geldstrafe mit Strafbefehl ist man dann vorbestraft.
Mfg
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quote:
Soll ich den beitrag löschen oder nochmal im richtigen Forum stellen?
Sie können auch z.B meinen Beitrag melden und bitten den Thread zu verschieben.
quote:
Und ich dachte bei einer Geldstrafe mit Strafbefehl ist man dann vorbestraft.
Ich muss meine Aussage dort auch revidieren, rechtlich gelten Sie als vorbestraft, die Strafe ist aber nicht im Führungszeugnis eingetragen.
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Vielen dank für den tipp, hab ihn gleich befolgt und den beitrag gemeldet.
Mfg
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-- Editiert Moderator am 04.06.2014 18:22
Meine Fragen wären nun inwieweit die vorstrafe einbezogen wird da die Tatzeit des aktuellen Verfahren vor dem 1. Verfahren und vor der Tatzeit von dem 1. Vergehen liegt.
Ja, das ist gesamtstrafenfähig, sofern die 1. Strafe noch nicht komplett bezahlt ist. Die Höhe der Strafe wird abzuwarten bleiben - ich erkläre die Gesamtstrafenbildung mal als Beispiel. Nehmen wir an, Sie kriegen jetzt 50 TS. Dann werden die 30 und die 50 TS nicht addiert, sondern es gibt eine Art Rabatt - 60 oder 70 TS, denn es müssen mehr als 50 (höchste Einzelstrafe) und weniger als 80 (rechnerische Gesamtsumme) sein.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Ja, das ist gesamtstrafenfähig, sofern die 1. Strafe noch nicht komplett bezahlt ist.
Und falls die erste Geldstrafe schon komplett bezahlt ist, müsste das Gericht (wenn es eben dazu kommt) bei seiner Strafe einen Härteausgleich vornehmen. Das heisst sozusagen einen "Bonus" auf die neue Strafe geben, weil die erste nicht mehr einbezogen werden kann.
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