Laut Polizei: Versuchte schwere Körperverletzung

14. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
ohmeinngott
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Laut Polizei: Versuchte schwere Körperverletzung

Hallo. Ich möchte meinen Fall schildern, der diese Nacht passiert ist.

Ich war bei einem Freund, der eine eigene Wohnung besitzt. In diesem Haus wohnen nur ältere Persönen, mit dennen er sich absolut nicht versteht. Dies führte auch zu dieser Sache heute Nacht. Wir haben einiges getrunken und hatten auch laute Musik an. Jedoch war es noch vor 22 Uhr. Er war jedenfalls schon so betrunken, dass er einen Blumenkübel vom Balkon geschmissen hat, da er diesen nicht mehr wollte. Dies geschah aus etwa 6 Meter Höhe. Da man einen Blick auf die Wiese von oben hat, konnte er sehen, dass niemand unten stand. Etwa eine halbe Stunde später stürmte die Polizei die Wohnung und lag uns Handschellen an. Wir seihen der "versuchten schweren Körperverletzung" angeklagt.

Nachdem die Personalien aufgenommen worden sind, musste ich die Wohnung verlassen.

Meine Frage: Kann man der "versuchten schweren Körperverletztung" angeklagt werden, wenn man in betrunkenen Zustand einen Blumenkübel vom Balkon schmeißt? Niemand stand unten und war auf der Wiese. Er hat den Blumenkübel nur herunter geschmießen, weil er betrunken war und nicht mehr haben wollte. Er wollte niemanden treffen. Ich habe dabei nicht geholfen, war nocht nicht einmal anwesend in diesem Moment. Jedoch sei ich der Beihilfe angeklagt.

Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Kann man der versuchten schweren Körperverletztung angeklagt werden, wenn man in betrunkenen Zustand einen Blumenkübel vom Balkon schmeißt?


Natürlich kann man angeklagt werden. Ob man auch verurteilt wird, ist eine andere Frage.

Ich sehe hier kaum Raum für eine Verurteilung wg. schw. KV. M.E. müsste dazu auch ein 'Opfer' benennbar sein, an dem diese KV versucht wurde.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Da die Polizei bestimmt nicht vor lauter Langeweile in Häuser geht und Leute mitnimmt, steht zu vermuten, dass genau das 'Opfer' die Polizei gerufen hat.

Ich bezweifel jetzt mal, dass ihr 'Schluckspechte' alles habt einsehen können, denn ohne Grund kann ich mir so einen Tatvorwurf nicht vorstellen....
Viell. stand jemand im Hauseingang - oder sonstwo.
Die Beamten sind erst einmal auf die Informationen des Mitteilenden angewiesen - wenn es denn wirklich so war, wie hier geschildert, sollten die Ermittlungen ins Leere laufen (ich gehe jetzt mal davon aus, dass alle Zeugen, Geschädigten, Informanten -wenigstens einigermaßen- bei der Wahrheit bleiben.....

Nichtsdestotrotz werden sie bei eine Vorladung erhalten, die ICH auf jeden Fall wahrnehmen würde, um die Sache nach Möglichkeit aufzuklären.....(jetzt kommen vermutlich bald noch die Hinweise 'ja nix vor der Polizei sagen' und 'nehmen sie sich einen RA' - aber letztendlich kann kaum ein Aussenstehender beurteilen, was wirklich vorgefallen ist - und welche Taktik die Geschickteste wäre.....

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#3
 Von 
ohmeinngott
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die schnellen Antworten.

Ich möchte hinzufügen, dass er den Blumenkübel vom Balkon geworfen hat und sich wirklich niemand in der Nähe befand. Man hat vom Balkon einen guten Überblick über die Wiese und es war wirklich NIEMAND zu sehen. Die Wiese ist ca. 100 qm groß.

Da er Krach mit einigen Nachbarn hat, gehe ich davon aus, dass sich einige eventuell belästigt fühlten. Sie haben der Polizei anscheindend auch heftigere Sachen erzählt, sonst wären diese ja nicht mit 4 Mann angestrümt und hätten uns direkt "verhaftet".

Natürlich werde ich zur Vorladung gehen und Aussagen, da ich ja theoretisch eine weiße Weste habe.

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#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo.

m.M. war der Vorsatz da, weil er einen Kübel vom Blakon geworfen hatte, nur weil er ihn nicht wollte.

Das er niemanden sehen konnte(auf der Blumenwiese)ist kein Argument, denn er hätte sich davon überzeugen müssen, dass keine Person durch den Wurf verletzt hätte werden können und lt. Ihres Postings, war der Werfer *so betrunken*, dass er durch den Alkohol wohl garnicht die Übersicht haben konnte.

Die Frage ist auch, wenn Sie in diesem Moment nicht anwesend waren, woher wissen Sie es, dass sich genau so abgespielt hatte. Ihnen könnte man vorwerfen, dass Sie ihn nicht zurück gehalten haben, den er wird diesen Wurf wohl angekündigt, bzw. angesprochen haben.

Durch solche Dummheiten sind schon Menschen(auch kleine Kinder)schwer verletzt worden und ich gehöre zu den Menschen, die es begrüssen würden, wenn solche Täter härter bestraft werden.

Grüsse
A.Posen

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#5
 Von 
ohmeinngott
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

An A.Posen:

Also man sieht von diesem Balkon wirklich über die ganze Wiese, die nur mit Rasen ausgelegt ist. Es war niemand in unmittelbarer Nähe, soviel ist 100%ig sicher!

Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt im Wohnzimmer, dass direkt am Balkon ist. Es hat einen riesige Fensterscheibe aus der ich den Vorgang schon sehen konnte. Daher weiß ich wie es sich abgespielt hat. Jedoch war es auch eine Sache von 5 Sekunden, als er den Kübel nahm und über das Geländer schmiss.

Es wär mir zu dieser Zeit nicht möglich gewesen einzugreifen.

Natürlich war dies einen Dummheit! Aber es ist halt nichts passiert. Die Feier war beendet und wir haben aus diesem Fehler gelernt!

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#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

@ohmeingott:

*Es war niemand in unmittelbarer Nähe, soviel ist 100%ig sicher*

Vielleicht doch, als der Wurf stattgefunden hatte.

*Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt im Wohnzimmer, dass direkt am Balkon ist*

Da Sie sich im Wohnzimmer befanden, könnten Sie keine Garantie geben, dass sich tatsächlich-während dieser Aktion- keine Person auf der Wiese befand

*Aber es ist halt nichts passiert*

Offensichtlich doch, sonst würde diesbezüglich keine Anzeige gegen die betreffende Person vorligen.

*Natürlich war dies einen Dummheit*

Eine sehr grosse sogar...

*wir haben aus diesem Fehler gelernt! *

Das wäre zu wünschen.

Grüsse

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#7
 Von 
ohmeinngott
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es befand sich wirklich Niemand auf der Wiese. Es ist nichts passiert. Niemand ist zu Schaden gekommen. Die Nachbarn fühlten sich wohl durch unser lautes Verhalten und diesen Vorfall stark belästigt. Deswegen die Polizei.

Es kam niemand zu schaden, das ist wichtig!

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#8
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Hallo. Wollen Si emich auf en Arm nehmen?

Wollen Sie tatsächlich behaupten, dass die Nachbarn die Polizei holen,NUR weil Sie zu laut gefeiert haben und einen Kübel aus dem Balkon gefeuert hatten?

Dann kommt die Polizei zu Ihnen und legt Ihnen Handschellen an und teilt gleich mit, dass eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung vorliegt?
So mir nichts, dir nichts? Einfach aus Spass?

Tja, wenn das wirklich so gewesen sein sollte, bekomme ich langsam Zweifel an unseren Rechtstaat......
:)

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ohmeinngott
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Posen,

ich selber kann mir diesen Vorfall nicht erklären. Es war wie im falschem Film.

Es ist ehrlich nichts schlimmes Vorgefallen. Wahrscheinlich war das mit den Handschellen eine Vorsichtsmaßnahme.

Vorallem: eine Anzeige wegen VERSUCHTER schwer Körperverletzung!!!

Ich kann mir selber noch keinen Reim auf die Umstände machen. Bisher liegt noch nichts genaueres vor, als das ich bereits erzählt habe!

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#10
 Von 
El Christo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schau einfach, dass ihr den Penner nächstes mal mit einem noch größeren Blumentopf zwischen die Augen trefft!!!!
Dann ruft er auch keine Polizei mehr!

meine Erfahrung sagt mir, dass das Ganze eingestellt wird.Wegen mangelndem öffentlichen Interesse.

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#11
 Von 
ohmeinngott
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo El Christo! Deinen Beitrag kann ich nicht verstehen.

Es handelt sich hier um eine Ernste Sache! Es wurde niemand getroffen!

Nicht ganz und nicht einmal ansatzweise!

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#12
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn es denn wirklich so war, wär das schon 'ein fetter Hund'...
Dann würd ich mir auf jeden Fall eine Anzeige wg. § 164 Falsche Verdächtigung überlegen....

Nun hat es die Polizei sehr schwer, wenn die Zeugen -viell. im Einklang- lügen, die Wahrheit zu ermitteln....
Da aber niemand verletzt wurde, müsste ja in den ZV herausgearbeitet werden, wie sich die Gefahr darstellte.....
Warten sie erst einmal ab, gehen sie zur Vernehmung - dort muss man ihnen ja einen Tatvorwurf machen und auch durch Fragenstellung (durch die man auch den ungefähren Wortlaut der Anzeige 'herauslesen' kann) kann man dann evtl. mehr sagen....

Nur fragenden Menschen kann geholfen werden - und wenn sie dem Beamten ordentlich (!!!) gegenübertreten, kann man mit dem viell. auch noch -neben dem Protokoll- ein Wort wechseln - und dann sein weiteres Vorgehen danach ausrichten....

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ohmeinngott
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Gust. Ein ordentlicher Beitrag, der mir persönlich ein ruhigeres Gewissen verschafft.

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