Ich wurde zu einer Hauptverhandlung wie folgt geladen.
in der Bußgeldsache gegen ........
wegen OWi nach dem Tierseuchengesetz werden Sie als Betroffener zur Hauptverhandlung geladen.
Weiter wird mir die Gelegenheit gegeben mich zu äußern, welche Tatsachen und Beweismittel ich zu meiner Entlastung vorbringen möchte.
Nirgends steht was mir vorgeworfen wird.
Ich werde geladen und weiß nicht was mir Vorgeworfen wird.
Die Ladung erhielt ich auf dem normalen Postweg unterschrieben mit -Auf Anordnung (aber nicht von wem)- von einer Justizbeschäftigten. (Die Pförtnerin?)
Meine Fragen
Ist diese Ladung rechtskräftig?
Wie soll ich mich Verhalten da ich nicht weiß was mir Vorgeworfen wird?
Herzlichen Dank
Ingste
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-- Editiert am 07.02.2011 11:40
Ladung zur Hauptverhandlung - was wird mir vorgeworfen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Nirgends steht was mir vorgeworfen wird.
Ich werde geladen und weiß nicht was mir Vorgeworfen wird.
Was steht denn im Bußgeldbescheid gegen den du Widerspruch eingelegt hast?
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In der Ladung zur Hauptverhandlung steht keinerlei Vorwurf drin. Die Ladung erfolgte Auf Anordnung, es fehlt von wem Angeordnet, und ohne Stempel.
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Das war nicht nicht Frage von flaweiss
In einer (ausschliesslichen) OWI-Sache gibt es nur dann eine Hauptverhandlung vor Gericht, wenn gegen einen vorangegangenen Bußgeldbescheid durch den Betroffenen (das sind Sie!) Einspruch eingelegt wurde. Und daher müssen Sie doch wissen, was in diesem Bußgeldbescheid, gegen den Sie Einspruch eingelegt haben, stand!?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
quote:
Die Ladung erfolgte Auf Anordnung, es fehlt von wem Angeordnet, und ohne Stempel.
Das ist so in Ordnung.
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Danke. Erstmal erledigt
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--- editiert vom Admin
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