Ladendiebsthl von knapp 9 €

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb456895-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebsthl von knapp 9 €

Guten Abend..
Eine Bekannte von mir hat aus und überlegten Dummheit für 9€ geklaut..
Strafanzeige kaam.
Und jetzt der Brief der Polizei
Ermittlungsverfahren..
Was muss ich bei monatlichen unterhaltsverpflichtungen angeben wenn man 4 Kinder im selben Haushalt hat..
Und was bei monatlichen belastungen..
Was würde auf sie zu kommen.
Sie ist bis jetzt nicht aufgefallen und die hat nichts im Führungszeugnis stehen..
Dankeschön

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Was muss ich bei monatlichen unterhaltsverpflichtungen angeben wenn man 4 Kinder im selben Haushalt hat..


Ich wüsste nicht, wieso die Beschuldigte diese Information an die Polizei herausgeben muss.
Sie kann und darf schweigen.

Grundsätzlich empfehle ich (bei der eindeutigen Sachlage mit dem Diebstahl), nicht mit der Polizei zu kommunizieren. Das bringt ihr keine Pluspunkte - im Gegenteil.
Auch muss Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft keine Aussage machen.

Ich würde die Zustellung des Strafbefehls abwarten. Ein Anklage ist hier unwahrscheinlich.

Sobald Dieser vorliegt, kann die Bekannte selbst entscheiden, ob Sie den Strafbefehl akzeptiert oder dagegen Widerspruch einlegt. Spätestens beim Widerspruch würde ich aber einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von fb456895-24):
Was muss ich bei monatlichen unterhaltsverpflichtungen angeben wenn man 4 Kinder im selben Haushalt hat..

Nicht.

Zum einen will ja keiner was von Dir, sondern ganz offensichtlich von der Bekannten.



Zitat (von fb456895-24):
Und jetzt der Brief der Polizei
Ermittlungsverfahren..

Zum anderen spielen die monatlichen Unterhaltsverpflichtungen im Ermittlungsverfahren keine wirkliche Rolle.

Von daher wäre es interessant, weshalb man die da angeben will.
Denn wenn man monatlichen Unterhaltsverpflichtungen angeben will, weil die relevant sind, dann sind das entweder die echten die gezahlt werden oder die Freibeträge die in irgendeinem Gesetz stehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Von daher wäre es interessant, weshalb man die da angeben will.

Ganz einfach: Das ist dafür da, damit die Staatsanwaltschaft die Höhe einer Geldbuße (beim §153a StPO ) oder die Tagessatzhöhe (beim Strafbefehl) besser kalkulieren kann. Unterhaltspflichten sind nämlich so ziemlich das einzige, was da einkommensmindernd angerechnet wird.

Natürlich ist man nicht verpflichtet, Angaben zum Einkommen oder zu Unterhaltspflichten zu machen. Aber wenn man finanziell unterdurchschnittlich da steht (niedriges Einkommen, viele Unterhaltspflichten oder beides) wäre man ziemlich blöde, da die Angaben zu verweigern. Wenn man als Täter möchte, dass die eigene unterdurchschnittliche Finanzlage auch bei der Strafhöhe berücksichtigt wird, muss man die eigene unterdurchschnittliche Finanzlage auch irgendwie kund tun.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119307 Beiträge, 39709x hilfreich)

Derzeit ist man ja erstmal im Ermittlungsverfahren.
Kann ja auch sein, da da sang- und klanglos eingestellt wird?

Ich bin da immer vorsichtig mit der frühen Datenweitergabe ...



Zitat (von drkabo):
Wenn man als Täter möchte, dass die eigene unterdurchschnittliche Finanzlage auch bei der Strafhöhe berücksichtigt wird, muss man die eigene unterdurchschnittliche Finanzlage auch irgendwie kund tun.

Stimmt, nachvollziehbar.
Aber da gibt es ja noch später im Verfahren die Möglichkeit zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Grundsätzlich empfehle ich (bei der eindeutigen Sachlage mit dem Diebstahl), nicht mit der Polizei zu kommunizieren. Das bringt ihr keine Pluspunkte - im Gegenteil. Ein höchst zweifelhafter Rat, gerade bei klarer Sachlage. So verbaut man sich dann halt die Chance auf die Einstellung des Verfahrens, die nun mal oft an ein Geständnis geknüpft ist.
Spätestens beim Widerspruch würde ich aber einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen. Und der könnte bei klar nachgewiesener Tat jetzt was genau vorbringen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ein höchst zweifelhafter Rat, gerade bei klarer Sachlage. So verbaut man sich dann halt die Chance auf die Einstellung des Verfahrens, die nun mal oft an ein Geständnis geknüpft ist.


Als absoluter Laie wird man das bei klarer Sachlage wohl nicht erreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

Zitat:
Als absoluter Laie wird man das bei klarer Sachlage wohl nicht erreichen.

Hm.
Gerade bei klarer Sachlage ist eine Aussageverweigerung doch am wenigsten sinnvoll.
Eine Verweigerung ist dann gut, wenn die Lage (noch) unklar ist und man sich potenziell noch tiefer reinreiten kann.
Wenn ohnehin alles klar wie Klosbrühe ist, dann nutzt ein Geständnis mehr als es schadet.
Es soll genug Staatsanwälte geben, die die Entscheidung über Einstellung oder Strafbefehl von einem Geständnis abhängig machen. Deshalb würde ein Geständnis die Einstellungswahrscheinlichkeit erhöhen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Es soll genug Staatsanwälte geben, die die Entscheidung über Einstellung oder Strafbefehl von einem Geständnis abhängig machen. Deshalb würde ein Geständnis die Einstellungswahrscheinlichkeit erhöhen. Ich denke mal, das weiß vundaal76 auch. Aber er macht hier halt Reklame für die Anwaltschaft, indem er Usern rät, nicht zu gestehen - dann gibt es natürlich einen Strafbefehl und schon "braucht" man einen Anwalt...
Als absoluter Laie wird man das bei klarer Sachlage wohl nicht erreichen. Da dürfte es gerade bei Ladendiebstahl schon 10.000 Fälle geben, in dem "absolute Laien" das durch ein Geständnis sehr wohl erreicht haben. Aber das möchten Sie offenbar verhindern...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.443 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.