Ladendiebstahl zum ersten mal

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Michael30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl zum ersten mal

Hallo
Eine Freundin (21 Jahre) hat dummerweise versucht etwas zu klauen (Warenwert 30€). Sie meinte sie wusste selber nicht warum sie das gemacht hat aber es ist halt passiert und sie wurde erwischt. Im Laden hat sie dann auch alles gestanden. Sie bekommt jetzt von der Polizei einen Anhörungsbogen.
Was sollte man da reinschreiben? Wie ist der weitere Ablauf?
Desweiteren studiert sie gerade auf Lehramt. D.h. sie könnte auch Beamte werden. Hat das jetzt irgenteinen Einfluss darauf und gibt es einen Eintrag im Führungszeugnis?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Im Falle einer Verurteilung würde diese in einem späteren Führungszeugnis bei Einstellung als Beamtin auftauchen. Normalerweise werden solche Bagatellsachen nicht großartig berücksichtigt, trotzdem unschön.
Vielleicht sollte Sie daher doch mal darüber Nachdenken einen RA einzuschalten, der z.B. auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage hinwirkt. Gegebenenfalls sollte Sie einmal bei der Studentenvertretung nachfragen, ob in dem Semesterbeitrag - wie hier in Nds. - eine kostenlose Rechtsberatung bei einem RA enthalten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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