Ladendiebstahl wegen 2,49 Euro

8. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Klaus G
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl wegen 2,49 Euro

Ich habe im Baumarkt einen Bundbartschlüssel in eine andere Verpackung getan, damit ich 2 Stück davon habe und hat nur eins bezahlt. Der Detektiv hat mich beobachtet und hat mich dann, nach dem ich bezahlt habe, erwischt und ich mußte dann mitgehen ins Büro, wo der Marktleiter ist. Dort hat der Detektiv meine Daten aufgeschrieben und auch den Diebstahl. Ich habe den Diebstahl auch sofort zugegeben. Dann waren 50 Euro fällig und die habe ich auch bezahlt. 1 Tag Später habe ich noch einen Entschuldigungsschreiben an den Marktleiter geschrieben. Dies ist für mich das Erstemal, ich bin 40 Jahre alt. Was habe ich jetzt zu erwarten oder was kommt jetzt auf mich zu?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

wahrscheinlich gar nix wegen "geringfügigkeit" (wie ich dieses wort hasse) ... vielleicht ne geldbuse und hausverbot

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Was habe ich jetzt zu erwarten oder was kommt jetzt auf mich zu?"

Zunächst handelt es sich hier um einen Diebstahl (oder evtl Betrug?) geringwertiger Sachen iSd § 248a StGB - dh, Voraussetzung einer Strafverfolgung ist idR, dass der Geschädigte überhaupt Strafantrag stellt. Tut er dies, wird aber trotzdem aller Voraussicht wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt.

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#3
 Von 
Klaus G
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie Lange dauert es, bis ich irgendwas bekomme?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Bis das Verfahren beendet ist können mehrere Monate vergehen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Klaus G
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe heute einen Brief von der Polizeidienststelle bekommen: Vorladung zur Vernehmung wegen Ladendiebstahl am Samstag um 13 Uhr.
Muß ich da hingehen?
Was passiert dort?
Was soll ich alles sagen und was darf ich nicht sagen?

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Muß ich da hingehen?"

Nein, brauchen Sie nicht.


"Was passiert dort?"

Wenn Sie hingehen, werden Sie - sofern Sie Angaben zur Sache machen möchten - vernommen.

"Was soll ich alles sagen und was darf ich nicht sagen?"

Konkrete Hinweise, was Sie sagen sollen und was nicht wird Ihnen hier niemand geben können. Wenn die Sache ganz klar ist, kann es sinnvoll sein, die Tat zuzugeben und Reue zu zeigen. Andernfalls kann man sich bei der Vernehmung aber auch "um Kopf und Kragen" reden - im Zweifel kann es daher sinnvoll sein, die Aussage komplett zu verweigern.


-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
Klaus G
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Was sind die Vorteile oder Nachteile, wenn man zur Vernehmung hingeht?
Wird es einen Gerichtstermin geben und muß ich zum Gericht gehen?
Ich habe jetzt Schiß in meine Hose.

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#8
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Sollte das ganze der Staatsanwaltschaft übergeben werden, wird diese den Vorgang mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit einstellen, von daher haben Sie kaum etwas zu befürchten, was Gerichtstermin o.ä. betrifft. U.U. gibts noch eine Geldbuße in Form einer Ordnungswidrigkeit und das wars. Die Vernehmung bei der Polizei sollten Sie schon wahrnehmen, macht immer einen besseren Eindruck, man ist gewillt, das Ganze aus der Welt zu schaffen.

Vielleicht künftig vorher nachdenken, was hinterher drohen könnte, wenn man jetzt "Schiss inne Hose" hat ;)

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#9
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es kann unter Umständen als Reue gesehen werden, wenn Sie ein Geständnis abgelegen. Die von Ihnen erwähnte Entschuldigung dürfte dafür allerdings auch ausreichen; wenn Sie noch eine Kopie davon hätten, wäre es möglicherweise eine gute Idee, diese der Polizei zukommen zu lassen, falls das der Baumarkt nicht von sich aus tut. Ansonsten ist der wesentliche Nachteil einer polizeilichen Vernehmung, dass man keine Möglichkeit der vorherigen Akteneinsicht hat und damit verbunden die Gefahr besteht sich zusätzlich zu belasten. Die Vorladung selbst hat noch die Folge, dass nach §163a STPO vor Verschickung eines Strafbefehls oder Eröffnung einer Hauptverhandlung keine weitere Anhörung mehr nötig ist.

Zu einer Gerichtsverhandlung wird es mit wahrscheinlich allenfalls dann kommen, wenn Sie einer vom Staatsanwalt angebotenen Verfahrenseinstellung nach §153a STPO gegen Zahlungsauflage nicht zustimmen. Einen Strafbefehl sollten Sie als Ersttäter für einen Diebstahl geringfügiger Sachen ebenfalls nicht bekommen.

-- Editiert von DanielB am 16.09.2004 17:26:19

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#10
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ ThomasV40:

"U.U. gibts noch eine Geldbuße in Form einer Ordnungswidrigkeit und das wars."

Seit wann wird ein Diebstahl denn als Ordnungswidrigkeit geahndet?

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

@Bob.Vila

Das nehme ich zurück ;) , danke. Hab ich wohl auf die Schnelle Straf- und Verkehrsrecht durcheinandergewirbelt...

-- Editiert von ThomasV40 am 17.09.2004 08:13:35

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#12
 Von 
Relax01
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Klaus,

erstmal cool bleiben...
Da wird höchstwarscheinlich gar nix rauskommen (Geringfügigkeit)-Verfahrenseinstellung.

Kleiner Tip:
Wenn Du wirklich mal was großes klauen willst,dann würd ich eine Bank oder Versicherung gründen.Kriegst auch noch Tantiemen dafür:)




Gruß
Relax

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#13
 Von 
Klaus G
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

So ich war wegen der Vorladung bei der Polizeidienststelle gewesen. Dort wurden von mir persönliche Angaben gemacht und auch die Tat, die ich zugegeben habe. Ich habe auch gesagt, daß ich ein Entschuldigungsschreiben an den Marktleiter geschickt habe. Dies hat er auch aufgeschrieben. Der Polizeiobermeister war sehr freundlich gewesen. Das ganze dauerte 20 Minuten. Er sagte auch, weil dies das erstemal war, daß der Staatsanwalt höchstwahrscheinlich das Verfahren gegen einer Geldauflage von 50 - 100 Euro als Spende einstellen wird. Puh, ich bin sehr erleichtert. Ich bekomme dann einen Brief vom Staatanwalt in ca. 3-4 Wochen, sagte er.

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#14
 Von 
Klaus G
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo hier bin ich wieder:

Ich habe heute einen Brief vom Staatsanwalt bekommen: Das Verfahren wird eingestellt. Dafür soll ich 25 Euro an eine Landesstiftung zahlen.

Was ich daraus gelernt habe:
- Reue zeigen
- Sachlich bleiben
- Zugeben

Und noch was: Klauen bringt nichts, man wird ja irgenwann sowiso erwischt. Kaufen ist billiger. Das ist jetzt auch mein Grundsatz: Nie wieder klauen !

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#15
 Von 
steikue
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 26x hilfreich)

Ich kenne einen Fall, da wurde jemand zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er eine einzelne Weintraube geklaut und gegessen hat. Tja, auch so etwas soll es in Germany geben. Leider.

-----------------
"in dubio pro reo"

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