Ladendiebstahl von 150 Euro, HILFE!!!

10. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.09.2011 07:50:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Ladendiebstahl von 150 Euro, HILFE!!!

Hallo,.
Ich habe gestern ein ganz schlechtes Tat gemacht. Diebstahl in Karstadt in Höhe von 150 Euro.
Ich war mit und meinem Sohn in Kinderwagen. Ich wollte nach Babyfon schauen und ich habe mir ein ausgewählt. Und mein Sohn beginn zu weinen und den Babyfon habe ich hingelegt im Kinderwagen und der weiter ins Netzt gerutscht, so dass ich habe vergessen ( die letzte 2 Nächte habe ich gar nicht geschlafen wegen meines Baby, und konnte ich kaum klar denken….)
Das war erstmal und der Hausdetektiv hat mich erwischt und wurde gleich eine Anzeige bei der Polizei gemacht.
Der Polizist hat gesagt besser d Diebstahl zustimmen und ich habe unterschrieben (ich hatte kein Kraft mehr und wollte mit meinem Kind nach hause, ihn ins Bett bringen)
Ich schäme mich sehr, und das war alles ungewollt, und habe Angst vor der zukünftigen Situation. . Wäre sehr dankbar, wenn jemand auf meine Fragen antworten könnte.
1. Bekomme ich einen Brief oder etwas von der Polizei, wenn ja wann?
2. Was für ein Urteil kann das sein?

Ich bitte Sie, mir dabei zu helfen. Wäre sehr dankbar.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.09.2011 07:50:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Was kommt auf mich jetzt zu und wie soll es überwältigen????
Bitte helfen mir? ich bin im Panik!!!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn es so war wie Sie sagen hätten Sie keinen Wegnahmevorsatz gehabt. Nur müsste man dazu wissen, was der Detektiv gesehen hat. Vermutlich wird er in die Anzeige schreiben, dass er sah, wie Sie das Gerät aus der Auslage nahmen und im Kinderwagen versteckten. Es dürfte also kaum wahrscheinlich sein, dass Ihnen einer das abnimmt. Ohne Aktenkenntnis lässt sich das aber kaum vorhersagen. Sind Sie schon mal strafrechtlich in Erscheinung getreten?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.09.2011 07:50:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein,ich hatte keine Ärger vorher.
Um was muss ich jetzt abwarten?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.09.2011 07:50:24
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Und der Detektiv war so unsimpstisch, er wollte kein Wort von mir hören...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Na ja ob der Detektiv nun sympatisch oder unsympatisch war ist ja nicht so relevant.
Wie schon gesagt wird es wohl schwierig sein das nachzuweisen das kein Wegnahmevorsatz vorlag.

Ich würde Dir raten Dich schriftlich beim Kaufhaus zu entschuldigen und Deine Reue damit zu zeigen. Wäre ein erster Schritt. Du wirst wohl einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen,denke ich. Da kannst Du dann erwähnen wie leid es Dir tut und ggf. eine Kopie Deines Schreibens beilegen.
Dann musst Du abwarten ob Du eine Geldstrafe mit Tagessätzen bekommst oder ggf. das Verfahren wegen Ersttat eingestellt wird. Bei dem Warenwert ist das wohl eher unwahrscheinlich. Ein Anwalt könnte ggf. helfen.

1x Hilfreiche Antwort

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