Ladendiebstahl unschuldig!

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
melek89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl unschuldig!

hallo ich brauche dringend einen rat und ich kann mir kein anwalt leisten.

Ich habe versehentlich ein ladendiebstahl begangen. ich hab eine jacke anprobiert (wert 150 €) und dann hab ich einen Anruf gekriegt, dass es meiner tochter schlecht geht und bin ganz schnell zum busbahnhof gerannt. aber nicht weil ich eine diebin bin sondern wegen meiner tochter. versteht ihr?

Dann kam der detektiv und wollte mich aufhalten. aber ich dachte, er ist ein verrückter oder so und habe ihn weggeschubst. das tut mir auch wirklich leid. es war ein kurzschluss und ich war ja wegen meiner tochter sehr besorgt und aufgewühlt. er hat mich dann sehr brutal gehalten und ich habe auch blaue flecken am Oberarm.

was kann mir jetzt passieren. ich bin hartz 4 und zweimal vorbestraft wegen betrug, den ich nicht begangen habe, sondern jemand hat meinen briefkasten misbraucht. und das andere war wegen einem film den ich angeblich heruntergeladen habe und das stimmt nicht weil solche filme schaue ich gar nicht. das war transformers 2.

mich interessiert vor allem ob es knast gibt. was erwartet ihr? wenn ja wie viel knast? ich habe ja eine Tochter und würde nie etwas illegales machen!! hilft es, wenn ich in den polizeibogen das so schreibe? und was ist mit dem detektiv? ich habe Fotos von den blauen flecken. würde es was bringen, wenn ich ihn anzeige? kann mir jemand weiterhelfen? Danke!!


-- Editier von melek89 am 13.01.2017 14:43

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von melek89):
versteht ihr?
Ganz ehrlich: nein..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Ich würde mir zwei Dinge aus dem Kopf schlagen:
1.: dass Du dem Detektiv irgendwas kannst, oder können solltest. Der hat Sich aufgehalten, nachdem versucht hast, mit etwas wegzulaufen, was Dir nicht gehört und dabei auch noch Gewalt angewendet hast. Ich sehe nicht, wie der irgendwas falsch gemacht hat.
2.: dass Deine Situation auch nur annäherend so glaubhaft ist, las dass Du als zweifach Vorbestrafte mit einem "sowas würde ich NIIIEE machen" wegkämst.
Hier steht Raub im Raum, Mindeststrafe 1 Jahr. Unbedingt zum Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich habe versehentlich ein ladendiebstahl begangen. ich hab eine jacke anprobiert (wert 150 €) und dann hab ich einen Anruf gekriegt, dass es meiner tochter schlecht geht und bin ganz schnell zum busbahnhof gerannt. aber nicht weil ich eine diebin bin sondern wegen meiner tochter. versteht ihr?


Verstehen tun wir das. Nur glauben wird Dir das niemand. Auch kein Staatsanwalt oder Richter

Zitat:
was kann mir jetzt passieren


Eine Anklage wegen räuberischem Diebstahl, § 252 StGB . Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe (sofern Du 21 oder älter bist)

Zitat:
zweimal vorbestraft wegen betrug, den ich nicht begangen habe,


Du bist also jemand der ständig unschuldig verurteilt wird und dem Straftaten vorgeworfen werden, obwohl er "gar nichts gemacht" hat

Zitat:
hilft es, wenn ich in den polizeibogen das so schreibe?


Du kannst da reinschreiben was Du möchtest. Nur wird das bei einer 2fach vorbestaften eher ein müdes Lächeln bei den Strafverfolgungsbehörden hervorrufen.

Zitat:
mich interessiert vor allem ob es knast gibt. was erwartet ihr?


Das kommt als allererstes ganz entscheidend darauf an, ob die Nummer mit der Jacke als räuberischer Diebstahl gewertet wird, oder nur als einfacher. Der Schilderung nach spricht erst mal einiges für einen räuberischen. Dann kommt es auf Dein Alter und darauf, was es für Strafen bei den 2 Betrugstaten gab.

Zitat:
wenn ja wie viel knast?


Das weiß man im Voraus nicht und kann es ohne die Antworten auf die obigen Fragen auch nicht einmal schätzen. Wie schon gesagt: Wenn Du 21 oder älter bist und die Jacken-Geschichte als räuberischer Diebstahl gewertet wird = mind. 1 Jahr. Bis zu 2 Jahren kann es grds. Bewährung geben. Nur braucht man dazu eine positive Sozialprognose.

Zitat:
würde es was bringen, wenn ich ihn anzeige?


Nein, das würde überhaupt nichts bringen.

Wenn Dir tatsächlich räuberischer Diebstahl vorgeworfen wird, also irgendwann eine Anklageschrift kommt, in der § 252 StGB als Tatvorwurf steht, mußt Du Dich ohnehin um einen Anwalt kümmern, denn in dem Fall besteht Pflichtverteidigung, d.h. Du musst einen Anwalt vor Gericht haben. Wenn Du Dich nicht kümmerst, wird Dir das Gericht irgendeinen Anwalt aufs Auge drücken.

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#4
 Von 
melek89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort! ich bin 27 und bei der einen Vorstrafe ging es um etwas, das ich bei eBay gekauft haben soll ohne zu zahlen. das war aber nicht ich sondern da hat jemand mein Briefkasten benutzt. die strafe war fast 3000 euro. dann war noch die Sache mit transformers 2, ein film den ich nie gesehen habe und auch nie sehen will!! hat 900 euro Anwalt gekostet.

ich fühle mich vom staat verarscht ganz ehrlich! Vergewaltiger werden freigelassen und ich muss tausende euros zahlen obwohl ich alleinerziehend bin!! wie soll ich denn den Anwalt zahlen ? ich hab schulden wegen den strafen und den sportwetten, die ich manchmal gemacht habe - aber nur um das geld für die strafen zu gewinnen.

bringt es etwas, das ich in behandlung war wegen bipolar? dann bin ich doch schuldunfähig oder? und warum ist es egal, dass der detektiv mich geschlagen hat?? wenn ich anzeige mache wegen körperverletzung und vergewaltigung, dann hab ich doch vielleicht eine chance. ich gehe bestimmt nicht für ein Jahr in den Knast!

und sozialprognose ist positiv bei mir, ja. was würdest du raten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von melek89):
und sozialprognose ist positiv bei mir, ja.


Nein, ist sie nicht.
Du planst ja schon direkt wieder neue Straftaten:

Zitat (von melek89):
wenn ich anzeige mache wegen körperverletzung und vergewaltigung,


§164 StGB

Zitat (von melek89):
bringt es etwas, das ich in behandlung war wegen bipolar? dann bin ich doch schuldunfähig oder?


Nein, bist du nicht.

Zitat (von melek89):
was würdest du raten?


Dringend wieder in Therapie begeben. Sonst geht das mit den Straftaten, der Spielsucht und dem anschließendem Schönreden nämlich immer so weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

wenn ich anzeige mache wegen körperverletzung und vergewaltigung, dann hab ich doch vielleicht eine chance. Klar - die Chance auf eine zusätzliche Anklage wegen falscher Beschuldigung. Soviel zum Thema, Sie würden ja nie Straftaten begehen - offenbar haben Sie doch keinerlei Skrupel.
ich gehe bestimmt nicht für ein Jahr in den Knast! Und Sie glauben jetzt echt, man würde Sie da um Erlaubnis fragen?
bringt es etwas, das ich in behandlung war wegen bipolar? dann bin ich doch schuldunfähig oder? Nö, sind Sie nicht. Und übrigens ist das keine positive Sozialprognose...
und warum ist es egal, dass der detektiv mich geschlagen hat?? Weil der im Recht war und Sie nicht.

-- Editiert von muemmel am 13.01.2017 17:14

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
melek89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

moment mal ihr kapiert das nicht. ICH bin hier die die falsch beschuldigt wird und nicht dieser Vergewaltiger der mir meine Tochter nehmen will!!

und therapie habe ich bestimmt nicht nötig. ich brauche nur ein anwalt, der mir da hilft und der umsonst arbeitet, deswegen bin ich ja auch hier angemeldet. also wer hilft mir?

ich wohne in augsburg und kann als gegenleistung massagen anbieten. ausserdem bin ich expertin für fussballwetten und habe da viel insiderwissen!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Troll

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38458 Beiträge, 14007x hilfreich)

Na toll, der Anwalt, seine Familie, die Rechtsanwaltsfachkraft, der Vermieter privat und dienstlich essen und trinken von Tips für Fußballwetten. Wenn das alles hier kein Fake ist, dann bitte mal nachfolgende Antwort nicht nur lesen, sondern auch kapieren.

Der Trick mit dem plötzlichen Notfall, der ist so alt wie die Warenhäuser. Wurde schon von Wertheim vor etwa 100 Jahren beschrieben. Und die 1/4 Sekunde, die man benötigt, um im Laufen eine Jacke auszuziehen und irgendwo abzulegen, sorry, die macht den Kohl nicht fett. Und hemmungslos ist Madame ja offensichtlich. Denn der Detektiv hat ja wohl kaum auf der Gass vor dem Busbahnhof eine Vergewaltigung hingelegt. Und der Kindsvater, um den es geht, das ist ja eine andere Baustelle, gelle?

Du bist Täter, das wird der Mitarbeiter des Warenhauses bestätigen. Und Selbsthilfe, vorläufige Festnahme ist nun mal ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. So einfach ist das.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Troll


!!!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von melek89):
moment mal ihr kapiert das nicht.

Nö, DU kapierst nicht (und wirst es auch nicht, selbst wenn Du im Knast sitzt). Das beschuldigen mit einer frei erfundenen Straftat wie Vergewaltigung ist schlicht eine Straftat. Das schmälert nicht nur die allgemeine Glaubwürdigkeit, sondern lässt die Sozialprognose noch negativer ausfalen als sie jetzt schon ist.



Zitat (von melek89):
dass es meiner tochter schlecht geht und bin ganz schnell zum busbahnhof gerannt. aber nicht weil ich eine diebin bin sondern wegen meiner tochter. versteht ihr?

Nö.
Saß die im Bus? Oder wurde die vom Bus überfahren?
Wenn es meiner Tochter schlecht geht, erkundige ichmich erst mal was da los ist. Und dann begebe ich mich zur Tochter.



Zitat (von melek89):
ausserdem bin ich expertin für fussballwetten

Genau. Deshalb hat man ja auch einen Haufen Schulden wegen der verlorenen Wetten ...
:augenroll:



Zitat (von melek89):
und therapie habe ich bestimmt nicht nötig.

Doch, ziemlich dringend sogar, auf diversen Gebieten.
Nur sehen die Therapiebedürftigen das leider fast nie ein, von daher spare ich mir da auch weitere Worte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
melek89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

was soll das mit dem kindsvater und der baustelle? wollen sie mir jetzt auch skrupel unterstellen wie der andere nutzer? ich brauche keine belehrungen sondern einen anwalt.

was würde das kosten? kann ich auch in raten bezahlen? ich bin hartz 4 und verschuldet aber nebenbei freiberufliche masseuse und gelddomina bei facebook. da kommt bisschen was rein. so 100 € raten könnt ich schon zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von melek89):
ICH bin hier die die falsch beschuldigt




Zitat (von melek89):
und therapie habe ich bestimmt nicht nötig.


doch

Zitat (von melek89):
ausserdem bin ich expertin für fussballwetten und habe da viel insiderwissen!


Offensichtlich nicht. Weil sonst hättest du ja bei den Sportwetten nicht noch mehr Schulden angehäuft.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von melek89):
wollen sie mir jetzt auch skrupel unterstellen wie der andere nutzer?

Nö, Skrupel hat Dir hier niemand unterstellt, eher das Gegenteil.



Zitat (von melek89):
ich brauche keine belehrungen sondern einen anwalt.

Dann such Dir einen.



Zitat (von melek89):
was würde das kosten? kann ich auch in raten bezahlen?

Alles Fragen die man sinnigerweise dem Anwalt stellen sollte.

Ich würde mal so Kosten von 800-1200 EUR schätzen.
Und Ob der Anwalt Lust hat zu raten wann Du zahlst? Erfahrungsgemäß eher weniger, weshalb die meisten ohne Vorkasse nichts machen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Das hat so keinen SInn hier.

Suchen Sie sich einen Anwalt.

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