Hallo alle zusammen!
Ich wollte mich mal wieder melden, und erzählen was in meiner Sache raus gekommen ist!
Also ich habe jetzt gestern von Amtsgericht Becheid bekommen, darin steht:
Strafbefehl- was heißt das eigentlich genau????
eine Geldstrafe von 15 Tagessätze a 10.- Euro.
Also ich schreib mal auf was da genau drin steht (aufgelistet)
1.) Geldstrafe 150.-
2.) § 3 Abs.2 GKG
3118/3110 Faktor 0,5
60.- € Strafbefehl, Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu
6 Monaten oder geldstrafe bis zu 180 Tagessätze
3.) § 3 Abs. 2 GKG
3118/3110 Faktor 1
3,50 € Auslagen für Zustellung mit Zustellungsurkunde
Zu zahlen sind 213,50 € innerhalb von 4 Wochen.
So ich habe gestern gleich die Summe überwiesen und fertig, draus gelernt und Nie wieder so ein Blödsinn!!
Jetzt meine Frage, was heißt das jetzt genau für mich?
Steht das in mein Führungszeugnis?
Und ist das jetzt alles erledigt?
Schönen Dank nochmal für eure Antworten
Nette Grüße
Ladendiebstahl und Strafbefehl
8. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 8. August 2008 | 12:08
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 14x hilfreich)
Ladendiebstahl und Strafbefehl
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#1
Antwort vom 8. August 2008 | 13:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32812 Beiträge, 17246x hilfreich)
Hi,
ein Strafbefehl ist ein Gerichtsurteil, das ohne Verhandlung erlassen und per Post zugestellt wird. Der SB steht nicht im Führungszeugnis, wenn er die einzige Strafe ist, die Sie bekommen haben. Damit ist dann in der Tat alles erledigt.
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 8. August 2008 | 13:44
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 14x hilfreich)
Vielen Dank, für die Antwort!!
Gruß von knalli00
Und jetzt?
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