Ladendiebstahl und Strafbefehl

8. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
knalli00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)
Ladendiebstahl und Strafbefehl

Hallo alle zusammen!

Ich wollte mich mal wieder melden, und erzählen was in meiner Sache raus gekommen ist!
Also ich habe jetzt gestern von Amtsgericht Becheid bekommen, darin steht:
Strafbefehl- was heißt das eigentlich genau????
eine Geldstrafe von 15 Tagessätze a 10.- Euro.
Also ich schreib mal auf was da genau drin steht (aufgelistet)
1.) Geldstrafe 150.-
2.) § 3 Abs.2 GKG 3118/3110 Faktor 0,5
60.- € Strafbefehl, Verurteilung zu Freiheitsstrafe bis zu
6 Monaten oder geldstrafe bis zu 180 Tagessätze
3.) § 3 Abs. 2 GKG 3118/3110 Faktor 1
3,50 € Auslagen für Zustellung mit Zustellungsurkunde

Zu zahlen sind 213,50 € innerhalb von 4 Wochen.

So ich habe gestern gleich die Summe überwiesen und fertig, draus gelernt und Nie wieder so ein Blödsinn!!
:crazy:
Jetzt meine Frage, was heißt das jetzt genau für mich?
Steht das in mein Führungszeugnis?
Und ist das jetzt alles erledigt?
Schönen Dank nochmal für eure Antworten

Nette Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

ein Strafbefehl ist ein Gerichtsurteil, das ohne Verhandlung erlassen und per Post zugestellt wird. Der SB steht nicht im Führungszeugnis, wenn er die einzige Strafe ist, die Sie bekommen haben. Damit ist dann in der Tat alles erledigt.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
knalli00
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Vielen Dank, für die Antwort!!

Gruß von knalli00

0x Hilfreiche Antwort

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