Ladendiebstahl im Kaufland

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Gisa2205
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ladendiebstahl im Kaufland

Leider muß ich Euch heute auch mit diesem Thema kommen !!! Ich bin 55 Jahre und wurde kurz vor Sylvester beim Diebstahl erwischt, was ich aber wirklich nicht wollte.
Habe im KL für 175,00 € eingekauft, und damit mir, die Zahnpasta nicht aus dem Wagen fällt, habe ich Sie in meinen Beutel im Einkaufswagen gesteckt. An der Kasse wurde ich noch gefragt, ob ich was in meinen Beutel habe, was ich verneint und zog die gebrauchten Plastiktüten aus meinen Beutel heraus. An die Zahnpaste habe ich in dem Moment nicht gedacht. Kurz darauf kam ein Dedektiv u. nahm mich mit in sein Büro. Ich mußte den Beutel ausleeren u. unter einem weiteren Beutel kam die Zahnpasta = Preis ( 2,75 € ) zum vorschein. Ich war dermaßen geschockt und schämte mich, daß ich alles ableugnete. Der Dedektiv nahm meine Personalien auf u. rief die Polizei., diese schaute sich ein Video an u. ging wieder. Nach dem ich die ZP auf Drängen des Dedektivs bezahlt habe, konnte ich gehen.
Heute kam der Anhörungsbogen nach § 163a
- darin werde ich nach dem Nettoverdienst des Ehegatten gefagt
- muß ich das angeben ???? Er ist selbständig und hat kein festes Gehalt. Gewinn und Verlustrechnung.

Wie soll ich den Anhörungsbogen aus füllen ?
Wie es wirklich war oder klingt das wie eine Ausrede ??
Ich kann Euch nur versichern, daß ich nicht stehlen wollte !!

Soll ich mich bei der Kaufhausleitung entschuldigen ? Bin bekannt wie ein bunter Hund !

Bitte gebt mir einen Rat da ich nicht weiter weiß.
DANKE



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"Gisa2205"

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7 Antworten
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#1
 Von 
dummheit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Gisa2205

ich kann Deine Gefühle nachvollziehen. Ich bin gestern erwischt worden und bin kein Mensch mehr. Mich hat die Polizei vernommen, sogar Fingerabdrücke genommen usw. Ich weiß nicht mehr weiter, so belastet mich die Sache. Ich weiß nicht mal , warum ich das getan hab.Ich würde die Wahrheit schreiben, so wie es wirklich war. Egal ob es wie ne Ausrede klingt.

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"reue"

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#2
 Von 
Gisa2205
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Carmen, danke für Deine Zeilen, was hast denn mitgehen lassen ? Bei mir wurden keine Fingerabdrücke gemacht. Ich will auch die Wahrheit schreiben, bin mir nur noch nicht klar ob ich mich beim Kaufland entschuldigen muß.
Danke fürs Aufmuntern !!!


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"Gisa2205"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

bin mir nur noch nicht klar ob ich mich beim Kaufland entschuldigen muß

Müssen mußt Du gar nichts. Eine Entschuldigung die ehrlich gemeint ist, kann nicht schaden. Eine die nicht ehrlich gemeint ist, kann man sich auch schenken.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Gisa2205
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe aber doch die Zahnpasta nicht gestohlen, sondern nur vergessen aus dem Beutel zu nehmen, denn bei meinem vollen Wagen, hätte ich sie garantiert verlohren.

Muß ich eigentlich auf dem Anhörungsbogen den Nettoverdienst vom Ehegatten angeben ??

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"Gisa2205"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ich habe aber doch die Zahnpasta nicht gestohlen

Rein rechtlich schon, bzw. wird Ihnen niemand glauben, daß es nicht so war. Denn Sie sind schon dafür verantwortlich, daß zu zahlen, was sie einstecken. (anders wäre es, wenn irgendjemand die Paste ohne ihr Wissen in den Beutel gesteckt hätte)

Allerdings hatte ich zuerst Ihren Beitrag nur überflogen, deshalb meine erste Antwort

Inhaltlich bleibt sie jedoch gleich. Ob Sie sich nochmal entschuldigen wollen, bleibt Ihnen überlassen.

Beim mtl. Einkommen können sie 1/12 des Nettojahreseinkommens Ihres Gatten angeben, wenn Sie kein eigenes Einkommen haben (auch Sozialleistungen wie Rente, ALG, Krankengeld oder auch Zinseinkünfte, Mieteinnahmen usw. ist Einkommen iSd. StGB). In der Regel wird dann 1/24 bei der Strafzumessung zugrunde gelegt, also 50% des Familieneinkommens. Manche Gerichte rechnen auch anders. Geben Sie kein Einkommen an, wird es geschätzt (meist zu hoch).

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 05.01.2005 22:08:36

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#6
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

2,75 € oh oh,das ist aber peinlich.Auf jeden Fall würde ich zum Marktleiter gehen ,ihm den Fall nocheinmal erklären,und mich dicke entschuldigen wenn Sie es ehrlich gemeint haben.
Die Geschichte mit dem Fragebogen wird wohl jemand anderes klären können -- auf jeden Fall Ihre persönlichen Daten ausfüllen und die anderen (von Ihrem Mann ) rausstreichen weil der gesunde Menschenverstand sagt,das der Mann nichts damit zu tun hat,alles andere wäre eine Form von Sippenhaft.....kann natürlich sein das andere anderer Meinung sind

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es geht um die Höhe des Familieneinkommens, und nicht darum, daß der Mann was mit der Tat zu tun hat. Die Hälfte des Familieneinkommens steht nach BGB (um nicht wieder alle möglichen Gesetze durcheinanderzuwürfeln) der Ehefrau zu.

Wenn sie eigenes Einkommen hat, gilt selbstverständlich nur dies (wie ich oben schon sagte).

Und für Leute die partout "gar kein Einkommen" haben (die Fälle gibt es auch: "werde von Freunden versorgt und ansonsten lebe ich von Luft und Liebe") gibt es die schöne Regelung, daß das "potenziell erzielbare Einkommen", also das was sie in ihrem Beruf verdienen könnten, zugrunde gelegt werden kann.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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