Ladendiebstahl - geringfügig

16. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
go493140-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - geringfügig

Hallo,

Ich bin 23 und wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Ich habe in einem Kaufland Süßwaren im Wert von ca 8€ geklaut. Hinter der Kasse hat mich der Detektiv in sein Räumchen geführt und ich musste einen Bogen ausfüllen und 100€ bezahlen. Außerdem sagte er mir dass eine Anzeige erfolgen wird.

Ich hab mich noch nie so elend gefühlt wie im Moment. Ich schlafe schlecht, weil ich Angst vor der Strafe habe.

Also meine Fragen:
1. Was für eine Strafe wird mich erwarten? (Ich bin Ersttäter)
2. Soll ich an das Kaufland adressiert ein Entschuldigungsschreiben verfassen? Falls ja, was schreibe ich?
3. Gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1. Wahrscheinlich eine Einstellung nach § 153, Abs. 1 StPO

2. Kann man machen. Aber gerade bei solchen Großkonzernen wird das wenig beachtet. Einziger Vorteil wäre, dass man eine Kopie dem Anhörungsbogen der Polizei beilegen könnte.

Was schreiben? Nun ja, was man halt so schreibt, wenn man sich für etwas entschuldigen möchte.

3. Nein

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darween-1991
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Da du ein Erstäter bist, und der Diebstahl nur „Kleinkram" betraf, denke ich dass du im Höchstfall Sozialstunden bekommst.
Ein Entschuldigungsschreiben kannst du natürlich machen, aber Kaufland wird die anzeige voraussichtlich nicht zurückziehen können, da der Strafantrag durch den Hausdetektiv gestellt wurde.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Da du ein Erstäter bist, und der Diebstahl nur „Kleinkram" betraf, denke ich dass du im Höchstfall Sozialstunden bekommst. Das deutsche Strafrecht kennt überhaupt keine Sozialstunden als Strafe - jedenfalls nicht außerhalb des Jugendstrafrechtes, und dafür ist man mit 23 zu alt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
wird die anzeige voraussichtlich nicht zurückziehen können, da der Strafantrag durch den Hausdetektiv gestellt wurde.


Da Kaufland der Geschädigte ist und der Strafantrag d.d. Dedektiv allenfalls "in Vollmacht" gestellt wurde, könnte Kaufland -als Geschädigter- den Strafantrag selbstverständlich jederzeit zurückziehen, wenn es denn wollen würde. Nur machen wird es es nicht.

Zitat:
denke ich dass du im Höchstfall Sozialstunden bekommst.


Im Erwachsenenrecht (und mit 23 geht nichts anderes) gibt es keine "Sozialstunden" als unmittelbare Rechtsfolge. Allenfalls als Auflage in Verbindung mit irgendetwas anderem. Und bei Erwachsenen wird da im Normalfall eine Geldauflage genommen, die sich allenfalls auf Antrag in Sozialstunden umwandeln ließe. Weitere Möglichkeit wäre eine Geldstrafe, die auf Antrag möglicherweise(!) in Sozialstunden umgewandelt werden könnte

-- Editiert von !!Streetworker!! am 17.06.2018 19:45

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go493140-65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die schnellen hilfreichen Antworten.

Wenn das Schreiben kommt werde ich doch whs einen Tathergang beschreiben müssen.
1. Was sind dort No-Go‘s? Also was darf ich auf gar keinen Fall reinschreiben?

2. Macht es Sinn hineinzuschreiben, dass ich zur Zeit wirklich pleite bin, da mein Geld hauptsächlich in Drogen und Alkohol fließt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Wenn das Schreiben kommt werde ich doch whs einen Tathergang beschreiben müssen. Nö. Es reicht völlig, die Tat zuzugeben.
Macht es Sinn hineinzuschreiben, dass ich zur Zeit wirklich pleite bin, da mein Geld hauptsächlich in Drogen und Alkohol fließt? Nö - insbesondere nicht, wenn das immer noch so ist. Das heißt nämlich "Ich habe kein Geld, weil ich saufe - da klaue ich halt" - einer Verfahrenseinstellung ist das nicht eben förderlich. Außerdem müssen Sie keinerlei Motive angeben. "Ich war es, es tut mir leid" - fertig. Im Übrigen sollten Sie sich unabhängig von dem Verfahren dringend um Hilfe bemühen - sonst haben Sie nämlich bald das 2., 3. usw. Verfahren am Hals.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
2. Macht es Sinn hineinzuschreiben, dass ich zur Zeit wirklich pleite bin, da mein Geld hauptsächlich in Drogen und Alkohol fließt?


Wenn man im Sinn hat Polizei und Justiz mal zum schallenden Lachen zu bewegen und alles dafür tun möchte, dass nicht eingestellt wird, sollte man das unbedingt schreiben... ja.

0x Hilfreiche Antwort

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