Ladendiebstahl - angst, dass ich mir durch so eine sache die zukunft verbaut habe.

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gudrun123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - angst, dass ich mir durch so eine sache die zukunft verbaut habe.

Ich weiß gar nicht warum ich so etwas "dummes" getan habe....ich habe in einem kaufhaus oberteile im wert von 44 Euro
gestohlen und wurde natürlich erwischt, die Detektivin hat eine strafanzeige geschrieben .....ich habe 2 Jahre Hausverbot und die polizei hat mich abgeholt und meine Eltern informiert, da ich erst 17 bin..
Die Polizei wird mir jetzt etwas zusenden- wurde mir auf der Wache gesagt....
ich habe so eine angst, dass ich mir durch so eine sache die zukunft verbaut habe....wie konnte ich so etwas nur tun...
steht ein Ladendiebstahl im polizeilichen Führungszeugnis???
womit muss ich jetzt rechnen???wie gehe ich jetzt am besten vor?

Bitte um eine schnell Antwort...ich bin so verzweifelt :-((

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maikberlin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

keine Panik!
DA wird nichts weiter passieren, du wirds nochmal aufs Revier dürfen eine Aussage machen und dann dauert es wieder ein paar Wochen!
Dann kommt ein Brief und da wird drin stehen..."" DU DU mach so was ja nicht noch einmal und dann war es das!!!

Keine Sorge

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Dann kommt ein Brief und da wird drin stehen..."" DU DU mach so was ja nicht noch einmal und dann war es das!!!

Das könnte sein, es könnte aber auch sein, daß Du einige (wenige) Sozialstunden erhälst.

Ins Führungszeugnis kommt die Sache nicht, aber ins Erziehungsregister (bis Du 24 bist).

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Gudrun123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

da fällt mir ja wirklich ein stein vom herzen.....obwohl es die Sache auch nicht Rückgängig macht :-(
aber vor' s Gericht muss ich doch nich_(bei einer Ersttäterin wie mir) oder könnte das auch passieren???

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Passieren könnte das schon, wenn es nicht bei einer Ermahnung bleibt, oder geg. Auflage eingestellt wird. Denn bei Jugendlichen ist das schriftliche Strafbefehlsverfahren nicht zulässig. (eben genau, um die jugendlichen Täter durch eine Verhandlung zu beeindrucken)

Wenn also nicht schon die Staatsanwaltschaft die Sache beendet, wirst Du vor gericht müssen. Aber an Konequenzen kommt nicht mehr rum, als oben beschrieben.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Gudrun123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

wie sieht es eigentlich mit der fangprämie aus muss ich die zahlen????
sollte ich ein ENTSCHULDIGUNGSSCHREIBEN
an das Kaufhaus schreiben???oder vielleicht sogar an die polizei??? wenn ja ...wann denn???

-- Editiert von Gudrun123 am 06.07.2004 18:32:26

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

wie sieht es eigentlich mit der fangprämie aus muss ich die zahlen????


Ja


sollte ich ein ENTSCHULDIGUNGSSCHREIBEN
an das Kaufhaus schreiben???

Das kann nicht schaden


oder vielleicht sogar an die polizei???

Da kannst Du das mitnehmen, daß Du an den Laden schickst. Du willst Dich ja nicht bei der Polizei entschuldigen, sondern beim Laden(inhaber)


wenn ja ...wann denn???

An den Laden sofort. Das zur Polizei kannst Du mitnehmen, wenn Du eine Vorladung erhälst.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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