Ladendiebstahl - Nächste woche muss ich zur polizei zur befragung, was sage ich da am besten?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Nächste woche muss ich zur polizei zur befragung, was sage ich da am besten?

Hallo,
Erstmal zu mir, ich habe vor ein paar monaten die dummheit begangen zwei ladendiebstähle zu begehen. Fazit: beides geldsteafen.
Vor zwei monaten war ich mit einer guten freundin in einem bekleidungsgeschäft, sie klaute dort klamotten von recht hohem wert. Ich konnte sie von der idee nicht abbringen. Wir gingen danach raus und wurden etwas später vom detektiv angesprochen. Natürlich fand er die sachen in ihrer tasche. Er sagte mir dann das ich gehen kann, weil ja sie die sachen hatte. So nun gehts los...da mir dieses mädchen sehr wichtig ist und ich sie nicht alleine lassen wollte fragte ich den detektiv (der echt in ordnung war) ob ich mitkommen kann, er sagte das ginge nicht. Ich redete aber weiter auf ihn ein, und er sagte dann schliesslich, dass ich mitkommen kann, er dann aber sagen muss das ich was damit zu tun habe, und er dad eigentlich gar nicht darf. Der detektiv sagte dann aus, dass ich vor der kabine stand um die sicht zu versperren (was so nich stimmt, abet er musste ja was sagen). Inzwischen kam dieser anhörungsbogen zu meiner freundin. Sie gab zu, dass sie den diebstahl begangen hat und endschuldigte sich.
Nun komnen mir drei fragen:
1. Nächste woche muss ich zur polizei zur befragung, was sage ich da am besten? Also soll ich das so sagen wie oben beschrieben?
2. Ist eine strafe für mich wahrscheinlich?
3. Was hat meine freundin für eine strafe zu erwarten? (19j, schülerin, ersttäter)

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27 Antworten
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#1
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Bist du als Zeuge, oder als Beschuldigter geladen?
Bei deiner Freundin kommt es darauf an, ob sie nach Jugendstrafrecht bestraft wird. Dann würde ich mal von Sozialstunden ausgehen.
Sollte das normale Strafrecht angewiesen werden, wirds wohl zu einer Geldstrafe unter 90 TS kommen, je nach Wert der Ware. Eine Einstellung gegen Auflagen ginge vielleicht auch noch. Auch hier kommt es neben dem Verhalten wieder auf den Wert an.

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#2
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es warwn um die 900€.
ich bin als beschuldigter geladen...

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#3
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
ich bin als beschuldigter geladen...


Dann solltest Du Dir zunächst überlegen, ob Du überhaupt dort hingehen willst. Verpflichtet bist Du dazu nämlich nicht.
Du kannst natürlich hingehen und dort Deine Version der Geschichte erzählen. Ob der Polizist Dir das dann glaubt ist eine andere Frage, zumal Du kaum eine Erklärung für die waghalsige Nummer, eine Mittäterschaft eintragen zu lassen, die gar nicht vorliegt, haben dürftest. Es ist jawohl kaum davon auszugehen, dass der Detektiv diesen Sachverhalt so einräumen wird. Folglich wird man Dir vermutlich eine unplausible Schutzbehauptung nachsagen, selbst wenn es die Wahrheit ist.
Das wäre mich für mich schon Grund genug, gar nicht erst etwas zu sagen.
Du kannst natürlich auch noch weiter gehen und den vom Detektiven geschilderten Sachverhalt bestätigen. Das glaubt Dir jeder und Du kriegst vermutlich eine milde Strafe - für etwas, das Du nicht getan hast.
Diesen Weg halte ich bei allem Respekt für irre.

Bei 900 € sehe ich kaum mehr eine Einstellung. Da kommt es dann in der Tat darauf an, was die Hauptverhandlung ergibt. Frühes Geständnis und Entschuldigung sprechen strafmildernd für Deine Freundin.



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#4
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Es warwn um die 900€.
ich bin als beschuldigter geladen...

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#5
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm ja ok, dass denke ich mir auch, dass mir niemand die wahrheit glauben wird.
Was würdest du mir nun raten? Gar nichts sagen? Oder zugeben obwohl ich es nicht getan habe?

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#6
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Den Termin bei der Polizei würde ich absagen. Ob Du danach etwas sagst und was (es wird ja vermutlich zu einer Hauptverhandlung kommen) hängt meines Erachtens auch von der Aussage Deiner Freundin ab und dem Akteninhalt.
An diesen kommst Du allerdings nur über einen Verteidiger.

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#7
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte es zu einer hauptverhandlung kommen?
Also meinst du damit das ich vor gericht muss?

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#8
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Die Frage ist eher, warum es nicht zu einer kommen sollte. Du bist einschlägig vorbestraft und es gibt mindestens eine Aussage, die dich belastet. Es wird bereits gegen Dich ermittelt und am Ende des Tages muss die Ermittlung irgendwie abgeschlossen werden. Das wäre ausser einer Verhandlung wohl nur möglich, wenn Du Deine Version der Geschichte zur Überzeugung des Staatsanwalts erzählen kannst. Die Chancen halte ich für absolut gering aus den bereits genannten Gründen. Eine Einstellung gegen Auflagen sehe ich angesichts des Wertes und der Vorstrafen eher nicht.

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#9
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Den gang vor gericht möchte ich mir eigentlicj ersparen. Dazu müsste ich also sagen, dass die version des detektives stimmt?
Angenommen ich mache das so, meinst du also würde es eine eher milde strafe für mich geben?
Ich habe sehr grosse angst vor einer bewährungsstafe, oder ist dies übertrieben?

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#10
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Bei einer so großen Angst vor den Konsequenzen, solltest Du Dir ernsthaft Gedanken darüber machen, ob es nicht vielleicht sinnvoller ist, über einen Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
Alles andere wird Dir an dieser Stelle nicht die Sicherheit geben, nach der Du suchst.

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#11
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber du meintest doch dad es ne mildere strafe gibt!?
Und ich bin momentan arbeitslos, wie soll ich einen anwalt bezahlen?

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#12
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Ja, milde schon, da Geständnis. Aber nichts desto trotz kannst Du doch die beiden Eintragungen nicht wegdiskutieren. Dazu kommt, dass Du doch nach eigenem Bekunden gar keine Strafe verdient hast.

Die Erstberatung bei einem Anwalt könntest Du über einen Beratungshilfeschein decken lassen. Davon ist aber die Akteneinsicht nicht gedeckt. Es kann aber erörtert werden, ob eine Pflichtverteidigung möglich ist.

Mir ist überdies allerdings schleierhaft, warum Du zwar Geld für eine Strafe, oder Auflage ausgeben wollen würdest, nicht aber für einen Verteidiger, der Dir dies dann möglicherweise erspart.

Die möglichkeiten innerhalb dieses Forums reichen wohl kaum so weit, Dir hier einen ruhigen Schlaf zu ermöglichen, oder gar Deine Entscheidungen zu treffen.

Sorry, wenn das hart klingt, aber es war Deine Entscheidung, einer unwahren Aussage zuzustimmen, die Dich in diese Situation gebracht hat. Eine Antwort, die diese Entscheidung revidiert kann ich Dir jedenfalls so nicht geben.

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#13
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Die strafe könnte ich ja in raten zahlen, ein anwalt kostet schnell ein paar hundert euro.
Gibt es nichts für leute die sich keinen anwalt leisten können, aber doch einen benötigen? Irgendwas staatlich gefördertes oder so?
Ist es echt möglich für zwei ladendiebstähle und dann bei dem fall beihilfe zum diebstahl eine bewährungsstrafe zu kriegen?

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#14
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Gibt es nichts für leute die sich keinen anwalt leisten können, aber doch einen benötigen? Irgendwas staatlich gefördertes oder so?

Erklärte ich bereits.

quote:
Ist es echt möglich für zwei ladendiebstähle und dann bei dem fall beihilfe zum diebstahl eine bewährungsstrafe zu kriegen?

ja

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#15
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dann muss ich es anders angehen...
Ich gehe nicht zu dem polizeitermin, die sache geht wahrscheinlich vor gericht, meine freundin sagt zu meinen gunsten aus z.b. Das sie die sache alleine durchgezogen hat.
Diese vorgehensweise würde einen freispruch für mich sehr wahrscheinlich machen wenn ichs richtig verstanden habe?

Eine haftstrafe ohne bewÀhrung ist aber auszuschliessen oder?

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#16
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@erbsenzähler
Bitte um antwort auf meinen letzten beitrag, da am do. Der termin ist, und ich dann wohl wie beschrieben vorgehe

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#17
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

quote:
Eine haftstrafe ohne bewÀhrung ist aber auszuschliessen oder?

Das würde ich so sehen, ja.


quote:
Diese vorgehensweise würde einen freispruch für mich sehr wahrscheinlich machen wenn ichs richtig verstanden habe?

Ich bin kein Orakel und spekulieren wird kaum helfen.
Wenn Deine Freundin als Mitangeklagte die Schuld allein auf sich nimmt, bleibt da immer noch der Detektiv, der sehr wahrscheinlich anderes bekunden wird. Da Deine Freundin ohnehin belastet ist, muss das Gericht Dir nicht zwingend glauben. Ob der Zeuge "umkippt" wird sich wohl erst dann zeigen.
Ich kann Deine Entscheidungen nicht treffen und will das auch gar nicht. Wenn Du jemanden möchtest, der mit Dir eine Strategie entwickelt und ggf. die Möglichkeiten im Vorfeld auslotet, wirst Du Dich wohl anwaltlicher Hilfe bedienen müssen.

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#18
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sieht das denn aus wenns vor gericht geht, steht mir dann ein pflichtverteidiger zu?

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#19
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

Unwahrscheinlich. Dafür ist die zu erwartende Strafe nicht hoch genug und die Tat unterfällt auch nicht dem Katalog des § 140 StPO .
Anders wäre es nur dann, wenn Du Deine Verteidigung nicht selbst organisieren könntest. Das ließe sich zwar möglicherweise aufgrund der Situation mit dem Detektiven konstruieren, ich denke aber nicht, dass ein Gericht so einer Argumentation folgen wird.

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#20
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Strafe nicht hoch genug? Ich finde schon, dass eine eventuelle bewährungsdtrafe nichts kleines ist?!
Also sitze ich, falls es vor gericht da und kann mich alleine verteidigen?

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#21
 Von 
erbsenzähler
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 84x hilfreich)

jap, oder aber Du besorgst Dir selbst einen Verteidiger und bezahlst diesen.

Mal ehrlich, überleg Dir noch einmal, was überhaupt vorgefallen ist. Wenn ich mir das so anschaue, hab ich persönlich auch wenig Verständnis dafür, den Verteidiger dann aus der Staatskasse zu zahlen. Du hast Dich doch freiwillig entschieden, Dich einem Verfahren auszusetzen und nun suchst Du nach einer Lösung, ohne Kosten das Richtige zu tun. Dass das nicht so einfach sein würde, bzw. dass Du bereits vorbelastet bist (einschlägig), war Dir dabei doch vollkommen klar.
Ich neige nicht zur Ungeduld, aber ich sehe es auch nicht ein, Dir jetzt Deine Sorgen wegzudiskutieren, die Du Dir selber ausgesucht hast.

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#22
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, zwei fragen hab ich noch

1. Ich hab zwei möglichkeiten...a) zur polizei, wahrheit sagen, wahrscheinlixh wirds keiner glauben, oder b) nich zu dem termin gehen.
Klar entschriden muss ich selber, aber was würdest du mir raten?

2. Muss ich echt nich zu dem polizeitermin? Nicht mal hin und aussagen das ich nichts sagen will?
Sprich ich kann den termin z.b. Telefonisch absagen?

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#23
 Von 
traurige_sophie
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

da man nix zur sache sagen muss.. denk ich, dass man auch net hin muss. Die frage ist. Fährt man mit der Wahrheit nicht besser?

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#24
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Bastians
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nie gefragt ob ich hin muss...

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
traurige_sophie
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

"2. Muss ich echt nich zu dem polizeitermin? Nicht mal hin und aussagen das ich nichts sagen will?
Sprich ich kann den termin z.b. Telefonisch absagen? "

:)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12310.01.2011 09:31:10
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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