Ladendiebstahl Wiederholungstat

19. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Konsonant
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Wiederholungstat

Hallo,

ich habe eine bzw. ev. mehrere Fragen.

Ich habe letzten Monat einen Ladendiebstahl begangen und wurde von den (2)Detektiven gestellt.

Mir kam das Prozedere sehr seltsam vor, ich musste meinen Rucksack leeren die Sachen wurden da behalten, mein Perso wurde kopiert, ein Anruf getätigt, dann musste ich etwas unterschreiben, das ich mit dem Hausverbot einverstanden bin. Fertig, ich durfte gehen, nichts zwecks Bestandsaufnahme oder dem Diebstahl direkt. Ist das dann überhaupt "richtig"?!

Nun bekam ich Post von der Polizei eine Vorladung, ich habe gelesen, dass es nicht ratsam ist diesen Termin wahrzunehmen. Ist das richtig?

Ich bin kein Ersttäter, ich habe bereits 2 Eintragungen im Führungszeugnis wegen Diebstahls. Der letzte ist ca. 2,5 Jahre her.
Womit muss ich rechnen? Wie gehe ich am besten vor?


LG Konsi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38359 Beiträge, 13981x hilfreich)

Geklaute Sachen bei Ihnen gefunden. Das war doch genug. Wie sollte denn eine "Bestandsaufnahme" aussehen?

wirdwerden

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Weder mussten Sie den Rucksack öffnen noch mussten Sie etwas unterschreiben. Man hat Sie darum gebeten, Sie haben es getan. Hätten Sie sich geweigert, den Rucksack zu öffnen, wäre die Polizei geholt worden.
Ein Geständnis, möglichst frühzeitig, wirkt sich regelmäßig strafmildernd aus. Wieso sollte es denn nicht ratsam sein, der polizeilichen Ladung zu folgen? Das ist immerhin eine Möglichkeit, sich geständig zu zeigen. Die Beweislage dürfte ja sowieso klar sein, schließlich wurden die Sachen bei Ihnen gefunden.
Was für eine Bestandsaufnahme sollte denn erfolgen? Der sonstige Inhalt Ihres Rucksacks oder wie.

Womit Sie rechnen müssen kann Ihnen erst dann einer sagen, wenn bekannt wird, zu was Sie bisher verurteilt wurden.

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#3
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Wenn außer den 2 Vorstrafen (Diebstahl geringwertiger Sachen?) keine weiteren Eintragungen vorliegen (auch keine Einstellungen im Verfahrensregister), dann wird vermutlich (noch) eine Geldstrafe fällig. Wenn allerdings größere Wertsachen und weitere Verfahren anhängig waren, kann erfahrungsgemäß schon einmal auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Frühzeitiges Geständnis ist immer gut, außerdem Schadenswiedergutmachung (Fangprämie zahlen). Entschuldigungsbrief an die Geschäftsleitung wird auch gern gesehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Du musst nicht zur Aussage bei der Polizei erscheinen. Dies steht Dir frei, aber ein netter Anruf mit der Notiz zur Absage wäre durchaus höflich.
Wenn diese aber Fingerabdrücke und dgl. nehmen wollen, mußt Du auftauchen, dann ist es Pflicht (aussagen musst Du aber dennoch nicht).

Die Strafe die Dich erwartet kann von A wie Arbeitsstunden (wenn Du noch nicht erwachsen warst) bis zu Z wie Zahlung einer Geldbuße reichen.

Tip: Schau dir das StGB an :) Dein kleines Buch für Zwischendurch :P

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