Ladendiebstahl Wert 2,25 €

12. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
MIckey83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Ladendiebstahl Wert 2,25 €

Hallo Zusammen,

mir ist gestern etwas ganz dummes passiert. Nachdem ich länger arbeiten war bin ich ungeplant vom Bahnhof im Supermarkt rein um ein paar Kleinigkeiten zu holen. Ich fand die Idee praktisch. Für drei Teile wollte ich nicht extra einen Wagen nehmen (Körbe gibt es nicht) und bin so rein. Auf dem Weg zu den eigentlichen Einkäufen kam ich an der Kosmetikabteilung vorbei und fand einen Nagellack toll und nahm ihn mit. In "weiser" (mittlerweile sehe ich das anders) Voraussicht, dass die anderen Teile etwas spärriger sind als das Fläschchen Nagellack steckte ich es in meine Jackentasche und besorgte die anderen Teile. Als ich dann nach noch ein wenig stöbern an der Kasse ankam vergaß ich prompt den Nagellack aus Band zu legen und wurde direkt hinter der Kasse vom Hausdetektiv angehalten.

Mir rutschte fast das Herz in die Hose als er mich fragte ob ich den Nagellack in meiner Tasche bezahlt hätte. Ich entschuldigte mich sofort und wollte es nachholen, doch der Detektiv meinte ich solle warten und führte mich dann mit einer anderen Angestellten "die kassieren darf" in den Beobachtungsraum. Dort fragte er nach meinem Alter (28) und nach meinem Ausweis. Er schrieb alles auf einen Bogen fragte nach dem Warenwert meines Einkaufes (2,64 €) und nach dem des Nagellackes (ca. 1,80 € bis 2,25 €) und schrieb alles auf einen Bogen. Dann meinte er ich bekäme ne Anzeige, drei Monate Hausverbot und müsste 100 € zahlen. Allen Erklärungen und Entschuldigungen zum Trotz blieb er darauf bestehen und meinte das es nicht nach einem Versehen aussah. Ich gab zu den Nagellack in meine Tasche gesteckt zu haben, aber eben nur um die anderen Sachen zu tragen. Und das ich ja schön blöd wäre es so offensichtlich zu machen wenn ich etwas stehlen wollen würde. Er meinte er könne nichts dran machen, er müsse diesen Weg gehen und schickte mich fort. Ich musste weder die Strafe noch die Ware sofort bezahlen (ich durfte sie natürlich auch nicht mitnehmen) und erhielt auch keine Durchschrift des angelegten Schriftstückes.

Innerhalb des Forums habe ich schon rausgefunden, dass es auf Grund der Geringfügigkeit keinen Eintrag ins Polizeiliche Führungszeugnis geben wird und dass das Verfahren wahrscheinlich auch auf Grund dessen eingestellt wird. Dennoch bin ich sehr beunruhigt, weil ich überall gelesen habe, dass die Strafe sofort zu entrichten war und bei mir wurde nur die Höhe erwähnt aber keine sofortige Zahlung gefordert. Was kann da alles auf mich zukommen?

Da ich momentan um eine Übernahme bei meiner Arbeitsstelle (kaufmännisch) kämpfe und hoffe, habe ich nun Angst, dass sich dies negativ auf meine Chancen auswirken könnte.

Hat vielleicht jemand hier so einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir helfen? Was kann noch passieren? Ich bin noch nie straffällig geworden oder polizeilich aufgefallen. Mir ist die ganze Sache so peinlich und ich bin wütend über meine eigene Schusseligkeit. :o(

Vielen Dank für Antworten.

Liebe Grüße
mickey83


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zum letzten Punkt wird Dir das hier gefallen:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/12/12/bewerber-mssen-ber-ermittlungen-keine-auskunft-geben/

Der Rest ist dumm gelaufen. Natürlich sollte man NIE Waren in die Tasche stecken, schon alleine aus dem Grund nicht, dass man damit unnötig und unfair die "loss prevention" des Ladens beschäftigt. Selbst wenn Du es aufs Band gelegt hättest, hätte der Hausdetektiv ja die ganze Einkaufszeit damit verschwendet, Dich zu beobachten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MIckey83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort. Ich weiß das es nicht nur dämlich sondern superdämlich war die Ware in die Tasche zu stecken.Ich kann nicht mal mehr genau sagen warum ich so dumm war und auf die Idee kam. Der Detektiv war zunächst auch total freundlich und nett und sagte er ruft eine Kollegen zum kassieren.Aber als die Kollegin kam änderte sich dieses abrupt.

Mir wurde geraten noch einmal in den Laden zu gehen und nochmal um ein Gespräch zu bitten bzw. ein wenig tam tam zu machen von wegen ich kaufe schon ewig hier ein, kenne einige der Kassiereinnen (eine war in meiner Kindheit eine Nachbarin meiner Großmutter) und ob das wirklich nötig sei für den Betrag einen solchen Aufwand zu betreiben etc. Aber ich habe ein wenig Angst alles nur noch schlimmer zu machen. Aber ohne Gegenwehr die Strafe anzunehmen käme ja auch irgendwie einem Eingeständnis gleich. Und das ist ja auch falsch. Was denkst du?

Der Link bzgl. des Bewerbungsverfahrens war super. Vielen Dank. Ich hoffe das es gar nicht dazu kommt das ich Angaben machen müsste.Ich bin schon fast zwei Jahre dort beschäftigt (über Zeitarbeit) und normalerweise ist das die Grenze zur Übernahme. Vielleicht fragen die auch gar nicht mehr danach. Aber ansonsten werde ich mich auf den Link beziehen und die Frage mit "Nein" beantworten.

Gruß
mickey83



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Also "tam tam" würde ich sicher nicht machen. Höchstens hingehen, und Dich für den Fehler, den Du tatsächlich gemacht hast, entschuldigen.
Und was es helfen soll, dass Du um 5 ecken eine Kassierin kennst, weiß ich auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MIckey83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Genau das habe ich auch gedacht. Ich hab das auch nicht verstanden. Was soll das bringen? Ich werde einfach um ein Gespräch bitten und versuchen auf erwachsene Weise eine Einigung zu erzielen. Ich zahle gerne den warenwert und auch noch eine angemessene Summe an Lehrgeld für meine eigene Dummheit.Denn Dummheit muss bestraft werden. Aber 100 € und eine Anzeige finde ich ist in Anbetracht des Verwaltungsaufwandes, vor allem in der Weihnachtszeit in der es bestimmt genug "echte" Diebstähle gibt, eine zu drastische Maßnahme.

Bitte sag mir wenn ich damit zu hoch pokere.Wie bereits erwähnt habe ich keine Ahnung von solchen Dingen und hätte auch nie gedacht das ich jemals damit in Berührung kommen könnte.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MIckey83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo JuR,

vielen vielen Dank für diesen super Link. ziemlich umfangreich und informativ. Ich werde mich da mal in ein paar ruhigen Minuten richtig einlesen.

Vielen Dank.

Gruß
Mickey83

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michelle01
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 35x hilfreich)

es ist auf jeden fall dumm gelaufen für dich.
aber es ist nunmal der tatbestand eines diebstahles. ob 2,25 oder 25 euro warenwert ist egal. ich denke mal die strafanzeige wird demnächst in haus flattern, wenn nicht glück gehabt! hin und wieder wird sowas untern tisch gekehrt.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Wenn es keine Vorstrafen gibt werden solche Verfahren i.d.R. gem. § 153 StPO eingestellt (wegen "Geringfügigkeit").
Sie können natürlich in den Laden gehen, nur wird das nichts nutzen. Die Anzeige ist ja schon erstattet. Dass Sie keinen Durchschlag von dem Formular bekommen haben ist auch ok. Es ist ja nicht Ihr Formular, sondern das des Supermarkts, in das die Ladendetektive den von ihnen festgestellten Sachverhalt eintragen und mit dem sie die Anzeige erstatten.
Sie werden also irgendwann einen Anhörungsbogen bekommen, in dem Sie Gelegenheit erhalten, sich zum Vorwurf zu äußern.
Machen Sie das nicht, kann es einen Strafbefehl geben. Oder eine Einstellung gem. § 153. Gleiches gilt für die Geschichte mit dem Einstecken und vergessen. Es kann sein, dass Ihnen der Amtsanwalt das zumindest ansatzweise abkauft und das Verfahren einstellt. Es kann auch sein, dass er das als Ausrede sieht - so ganz abwegig wäre es ja nicht - und den Strafbefehl beantragt.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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#9
 Von 
MIckey83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Da es meine eigene Dummheit war, muss ich wohl oder übel mit den Konsequenzen leben. Es ist zwar ärgerlich, aber ändern kann ich es nun auch nicht mehr. Ich hoffe auf eine Art, dass es auf Grund der Weihnachtszeit und daher wahrscheinlich Diebstählen in höheren Preisklassen wirklich unter den Teppich gekehrt wird. Zumindest was die Strafanzeige angeht. Die Strafe im Supermarkt werde ich natürlich zahlen. Für den Rest hoffe ich, dass es ein kleines Weihnachtswunder geben wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das letzte Weihnachtswunder ist gut 2000 Jahre her. Wenn es in der Weihnachtszeit vermehrt zu Diebstählen kommt führt das nicht dazu, dass mehr eingestellt wird, sondern dass die Verfahren mit einer gewissen Verzögerung bearbeitet werden, wenn überhaupt. Es dauert ja, bis das Verfahren erstmal bei der Amtsanwaltschaft landet. Und dann gehts eben der Reihe nach.

Übrigens scheint mir eine Fangprämie von 100 € etwas hoch. Ich meine, 50 € sind von der Rechtsprechung anerkannt. Mehr würde ich auch nicht bezahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MIckey83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe schon vermehrt gehört, dass 100 € zu hoch erscheinen. Ich persönlich finde dieses auch. Aber es gibt wohl einen Aushang, auf dem ist festgeschrieben, dass man 100 € zahlen muss. Jedenfalls wurde mir dieser gezeigt. Kann ich trotz dieses Aushanges die Zahlung von 100 € verweigern und auf 50 € lt. Rechtsprechung verweisen?

Ich glaube auch nicht wirklich an ein Weihnachtswunder. Ich werde einfach abwarten müssen ob und wann was kommt. Gibt es hier eigentlich eine "Verjährungsfrist" bis wann das Verfahren eingeleitet werden muss?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Frage ist, ob mit dem Aushang eine Vertragssstrafe in dieser Höhe festgesetzt werden kann. Ich meine nicht, aber da weiß vielleicht ein anderer mehr.

Gibt es hier eigentlich eine "Verjährungsfrist" bis wann das Verfahren eingeleitet werden muss?
Diebstahl verjährt in 5 Jahren. Die Verjährung kann in dieser Frist beliebig oft unterbrochen werden, dann fängt sie wieder von vorne an. Erst nach 10 Jahren tritt die absolute Verjährung ein.

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