Ladendiebstahl --> Strafe?!

13. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)
Ladendiebstahl --> Strafe?!

hey,
erst einmal an lob an alle, die so fleißig die fragen hier beantworten!
habe mir bereits viel zu dem thema ladendiebstahl auf dieser page durchgelesen, allerdings bleiben für mich immer noch fragen zu meinem fall offen speziell, was meine strafe angeht bzw. mit was ich rechnen muss...

wurde heute bei dem diebstahl mehrer kosmetikartikel ertappt. dachte mir "wenn schon, denn schon..." und habe gleich 3 parfüms und 2 schminkartikel im gesammt wert ~85 € mitgehen lassen :-/ an der kasse stand dann der detektiv, der mich bat ihn zu begleiten. habe in seinem büro meine tat gestanden und werde morgen die 50€ fangprämie zahlen. danach habe ich ein jahr hausverbot. anzeige läuft.

habe mich erst jetzt zu dem thema schlau(er) gemacht. hatte bislang nur von freunden gehört, wie einfach es doch sei, das eine oder ander einzustecken... ich weiß, dass das naiv war, aber hatte mir dazu auch keine gedanken gemacht... und um nicht noch einmal in versuchung zu geraten, etwas mitgehen zu lassen, habe ich halt mehrere artikel eingesteckt, nach dem motto "dann hast du's hinter dir..."
will mich auch nicht rausreden, schließlich wusste ich noch während der tat, dass es verboten ist! ...doch hätte ich nicht gedacht, dass man mich erwischt... und an die folgen habe ich noch viel weniger gedacht...


fakt ist:
- ich habe artikel im wert von ~85 € geklaut
- ich habe meine tat gestanden
- ich bin gerade 19. geworden
- ich bin noch schüler und habe somit kein eigenes einkommen, außer meine taschengeldes von 30€ pro monat
- ich werde einen entschuldungsbrief an die filialleitung verfassen



1. soll ich in dem entschuldigungsbrief auch auf den tatvorgang eingehen oder meine gründe oder reicht es, wenn ich meine schuld eingestehe und beteure, dass ich sie bereue?
2. Wie wird es nun weitergehen?
3. wie wird die strafe aussehen? geldstrafe--> wenn, wie hoch? sozialdienst--> wieviele stunde und welche arten von dienst sind üblich?
4. wird es folgen für meinen weiteren lebenslauf haben (studium oder ausbildung)?
5. muss ich zu eine grichtsverhandlung oder ähnlichem und wie läuft so etwas ab?
6. wenn ich in den nächsten tagen post bekomme, steht da irgendetwas drauf, dass sie von der polizei ist? würde das ganze gerne vor meinen eltern geheimhalten, weil es mir einfach viel zu peinlich wäre sie so zu enttäuschen... :'(
7. wie lange wird sich das alles ungefähr hinziehen?



ich danke euch für eure hilfe und hoffe ihr könnt mir meine fragen beantworten.
noch einmal danke an euch. der tag heute hat mir die augen geöffnet, dass ladendiebstahl und straftaten allgemein folgen mit sich zieht (sorry, klingt doof, aber ich war wirklich so naiv zu glauben, dass ich schon nicht ertappt werde und habe mir über evt. folgen keine gedanken gemacht) und der ehrliche weg eindeutig der bessere ist.
ich hoffe, niewieder in eine solche situation zu geraten und den ganzen mist bald hinter mir zu haben, habe nämlich tierische angst vor den folgen und dass jemand davon erfährt!


mfg
Do_der_13.

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117 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Hey,
habe nun einen entschuldigungsbrief verfasst und wollte fragen, ob er so in ordnung ist oder er mir irgendwo negativ angerechnet werden könnte. wäre über entsprechende verbesserungsvorschläge natürlich erfreut.




Sehr geehrte Filialleitung,

am Donnerstag, den 13.01.05, habe ich einen Ladendiebstahl bei Ihnen begangen, den ich zutiefst bereue und für den ich mich gerne bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern entschuldigen möchte!
Ich möchte im weiteren meine Vergehen nicht entlasten, da ich weiß, dass ich eine Straftat begangen habe. Dennoch würde ich ihnen gerne schildern, wie es zu diesem Fehlverhalten kam.

Ich wollte in Ihrer Filiale ein paar Besorgungen für meine Familie erledigen und mir ein Parfüm kaufen.
In Ihrer Parfümabteilung angekommen, konnte ich mich nicht entscheiden, welches ich kaufen sollte, „Mexx – Pure Life“ oder „Mexx – Waterlove“. Da ich nicht genügend Geld bei mir hatte, vielen mir die Prahlereien einiger Schulkollegen ein, die behauptet hatten, dass stehlen relativ einfach sei. Trotz meiner Gewissensbisse, da ich durch meine Familie eine werteorientierte Erziehung genossen habe, packte ich kurzerhand beide Parfüms ein, sowie noch ein drittes (Puma – Jamaika), dass ich einer Freundin am kommenden Wochenende zum Geburtstag schenken wollte. Dessweiteren packte ich noch eine Wimperntusche und einen Lippenstift in meinen Einkaufskorb.
Ich dachte mir: „‘Diebstahl sei Diebstahl‘ und lieber beide Wünsche auf einmal ‘er-füllt‘, als dass ich noch einmal solch eine Tat begehen würde.“
In einer Umkleidekabine packte ich die Kosmetikartikel schließlich in meine Einkaufs-tüte. Ich hatte Panik und meine Hände zitterten, während ich die Artikel verstaute. Allerdings verdrang ich den Gedanken daran entdeckt zu werden zu können und erst recht, welche Folgen dieses für mich haben könnte.
Das Ende der Geschichte war, dass mich Ihr Detektiv an der Kasse abfing und mich in sein Büro bat, wo ich meine Tat gestand. Ich war völlig überrumpelt und begriff erst im weiteren Verlauf des Abends, was ich getan hatte.
Durch das Internet erfuhr ich, welche Schäden auf Grund der Ladendiebstähle bei den Geschäften und den Gesellschaften jährlich entstehen und wieviel die entspre-chenden Gegenmaßnahmen jährlich kosten. Zwar hört man ähnliches oft durch die Medien, aber jetzt, wo ich selber als Täter betroffen bin und mich informiert habe, sehe ich das ganze mir anderen Augen und bin schockiert.

Es tut mir unheimlich leid, dass ich versucht habe Ihre Filiale zu bestehlen, statt ehr-lich zu handeln. Bisher habe ich mir noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und werde mich hüten ähnliches zu wiederholen. Zu schwerwiegend sind die Gewissens-bisse und die innere Unruhe, noch während der Tat und erst recht jetzt danach, wo ich mir meiner Schuld bewusst bin. Dazu kommt die peinliche Erfahrung gegen das Gesetz verstoßen zu haben und dabei auch noch ertappt worden zu sein.

Die Fangprämie von 50€ werde ich noch heute bezahlen und auch das Hausverbot und die Anzeige gegen mich werde ich als gerechte Strafe akzeptieren und achten. Ich bereue mein Fehlverhalten, wie bereits gesagt, sehr und es tut mir Leid Ihnen und Ihren Mitarbeiten solche Schwierigkeiten bereitet zu haben.
Ich hoffe Sie können mir irgendwann verzeihen und ich bin nach dem Jahr des Hausverbotes bei Ihnen wieder als ehrlicher Kunde willkommen.

Mit freundlichen Grüßen

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

es wird vermutlich eine Verhandlung vor dem Jugendgericht geben. Für eine Verfahrenseinstellung hast Du zuviel geklaut. Das Urteil wird wohl auf Sozialstunden lauten. Wieviele das sein werden, weiß ich nicht.
Post wird vermutlich von der Polizei, der Jugendgerichtshilfe und vom Amtsgericht kommen, und das steht da auch drauf. Vielleicht solltest Du Deine Eltern vorwarnen...
An Deinem Entschuldigungsbrief gibt es nichts auszusetzen.
Das Urteil wird im Erziehungsregister eingetragen, nicht aber im Bundeszentralregister und schon gar nicht im Führungszeugnis. Insofern hat es auf Deine weiteren Werdegang keine Auswirkungen.
Die Hauptverhandlung wird in einigen Monaten stattfinden. Genauer kann man das nicht sagen, weil das von der Auslastung der Gerichte abhängt. Die Verhandlungen laufen im Prinzip wie bei B. Salesch ab (Verlesung der Anklageschrift, Beweisaufnahme, Plädoyers, Urteil), aber ohne all das Herumgepöbel und in der Regel auch nicht vor vollen Zuschauerbänken. Allerdings ist die Verhandlung öffentlich, da Du volljährig bist.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

danke für deine antwort :)

ist ein anwalt für soetwas notwendig und wie lange dauert so eine haupverhandlung in der regel? folgen danach noch weitere verhandlungen?

und wie sieht es mit einer geldstrafe aus, weil du von sozialstunden gesprochen hast? oder ist das beim jugendgericht nicht üblich?

wenn ich den anhörungsbogen der üpolizei bekomme, muss ich bei meinem einkommen dann mein taschengeld eintrage oder dass ich ~1x monatlich babysitte? oder zählt soetwas nicht unter einkommen?

lieben gruß
Do_der_13.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

@mümmel:

Wie kommst Du darauf, daß es keinen BZR-Eintrag gibt. Sie/Er (?) ist 19 - d. h. es ist gut möglich, daß Erwachsenenstrafrecht angewandt wird und da gäbe es einen Eintrag. (Ins Führungszeugnis jedoch wohl kaum - das seh ich auch so)

Die Möglichkeit des Abarbeitens durch Sozialstunden und keinen Eintrag ins BZR trifft bei Jugendstrafrecht (bis einschl. 17 Jahre) zu.

Gegen die Entschuldigung ist nix zu sagen. Jedoch wird ein Filialleiter sich mit dem Inhalt kaum näher beschäftigen. (daher wird er Dir sicherlich auch "irgendwann verzeihen" ;) )

Um nochmal auf einen möglichen BZR-Eintrag zurückzukommen. Dieser ist auch kein Weltuntergang. Er kann Dir höchstens ein Stein im Weg sein bei Beamten-/Lehrertätigkeiten. Nach 5 Jahren wird Dein Eintrag wieder gelöscht.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

ach noch eine frage:
das entschuldigungsschreiben, soll ich das dem detektiv geben, dass er das weiterreicht, oder lieber per post schicken, damit das auch ankommt? ich eine empfangsbestätig notwendig?


@KlagDichReich
du hälst das erwachsenenstrafrecht für möglich aber ich gelte doch bis 21 als heranwachsender. hängt das dann vom ermessen des richters ab?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ja, so sieht es aus. Als Indikator, um einschätzen zu können, wie gereift Du tatsächlich bist, sind solche Dinge wie familiäre Situation, persönliche Mißerfolge/Schicksalsschläge in der Vergangenheit etc. von Bedeutung. Ich weiß allerdings nicht, inwieweit das bei solchen relativ harmlosen Delikten, wie Diebstahl geprüft wird.
Ich würde jedoch an Deiner Stelle nicht vom Jugendstrafrecht ausgehen - dann würdest Du evt nur enttäuscht werden.
Die Anzahl und Höhe der Tagessätze, die Du bei Erwachsenenstrafrecht bekommen würdest, bemißt sich übrigens in Abhängigkeit von Deinem Einkommen - brauchst Dir also keine Sorgen machen, daß Du finanziell in den Ruin gestürzt wirst.
Im übrigen wirst Du bei der Polizei nochmal ausführlich Stellung nehmen können. Diese Stellungnahme ist viel wichtiger, als die Entschuldigung beim Filialleiter, da der nicht das Strafmaß bestimmt (allerdings entscheidet er über das Stellen eines Strafantrages - die Bitte, keinen Strafantrag zu stellen kannst Du durchaus noch in die Entschuldigung mit einbringen, fällt mir grad noch ein).



-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

"Als Indikator, um einschätzen zu können, wie gereift Du tatsächlich bist, sind solche Dinge wie familiäre Situation, persönliche Mißerfolge/Schicksalsschläge in der Vergangenheit etc. von Bedeutung. "


mach einen eine schwierige kindheit reifer oder eher nicht bzw würde sie für jugendstrafrecht oder eher erwachsenenstrafrecht sprechen?

was hätte ein Strafantrages für folgen?

und was soll ich bei der polizeilichenvernehmung am besten sagen bzw. wie soll ich mich verhalten, damit ich unter das jugendstrafrecht falle?

und was evt. tagessätze angeht, ich habe als schüler ja kein einkommen, zählt dann mein taschengeld oder wie wird das gehandhabt?

sorry, für all meine fragen, aber ich habe echt panik :-/

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

@ KlagDichReich: Wenn man zwischen 18 und 20 Jahren alt ist, entscheidet das Gericht, ob man nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht behandelt wird. Bei einer Heranwachsenden von 19 Jahren, die noch zur Schule geht und bei den Eltern wohnt, ist davon auszugehen, daß Jugendstrafrecht angewandt wird, da dies dafür spricht, daß man die sittliche Reife eines Erwachsenen noch nicht erreicht hat.

@ Do_der_13.: Geldstrafen sind im Jugendstrafrecht eher unüblich. Die Standardstrafe sind Sozialstunden. Ein kompetenter Bekannter, dem ich Deinen Fall schilderte, sagte mir, daß Du mit maximal 20 Sozialstunden zu rechnen hast. Wichtig wäre, daß Du der Vorladung zur Jugendgerichtshilfe (Abteilung des Jugendamtes) Folge leistest. Deren Bericht ist nämlich maßgeblich dafür, welches Recht auf Dich angewandt wird. Dort können Sie Dir auch sagen, wo Du die Sozialstunden ableisten kannst.
Ein Anwalt ist nicht nötig. Die Verhandlung dauert vermutlich nicht mehr als eine halbe Stunde, weitere Verhandlungen gibt es nicht. Ärger gibt es nur, wenn Du die Sozialstunden nicht machst.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei einer Heranwachsenden von 19 Jahren, die noch zur Schule geht und bei den Eltern wohnt, ist davon auszugehen, daß Jugendstrafrecht angewandt wird,

Das sehe ich genauso.

Geldstrafen sind im Jugendstrafrecht eher unüblich.

Wenn Jugendrecht angewendet wird, ist eine Geldstrafe von Gesetzes wegen nicht möglich

entscheidet das Gericht, ob man nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht behandelt wird

So ist es, und diese Entscheidung trifft es aufgrund einer Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe, zu der Du, Do-der-13., eine Einladung erhalten wirst.



-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

danke @mümmel für deine bemühungen und deine schnelle antwort :)

Habe heute die fangprämie von 50€ weggebracht und den entschuldigungsbrief an der information abgegeben, damit er an die filialleitung weitergeleitet wird.

also wird auf mich:
1. eine anhörung bei der polizei zukommen
--> wie soll ich mich da am besten verhalten? wie läuft soetwas ab?

2. ein anhörungsbogen
--> zählt mein taschengeld von 30€ oder das monatliche babysitten als einkommen?

3. eine Vorladung zur Jugendgerichtshilfe
--> was wollen die da ungefähr wissen bzw. wie soll ich mich verhalten, um unter das jugendstrafrecht zu fallen?

4. Hauptverhandlung erwachsenen- oder jugendstrafrecht


werde den kommenden vorladungen natürlich folge leisten und auch evt. sozialstunden bzw. geldstrafen nachkommen!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Also, mal vorweg. Konkrete Verhaltenstips, wie man sich bei einer Vorladung verhält, können und dürfen wir vor allem hier nicht geben, da daß ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz wäre. Aber das ist bei Dir auch gar nicht notwendig.

also wird auf mich:
1. eine anhörung bei der polizei zukommen
--> wie soll ich mich da am besten verhalten? wie läuft soetwas ab?


Dort wirst Du nochmals zum tathergang befragt. Da Du ja auf frischer Tat geschnappt wurdest, wäre alles andere als ein Geständnis absoluter Schwachsinn.

2. ein anhörungsbogen
--> zählt mein taschengeld von 30€ oder das monatliche babysitten als einkommen?


Es kommt entweder eine Vorladung zur Polizei oder ein Anhörungsbogen. Nicht Beides. Du bist Schüler hast also kein Einkommen.

3. eine Vorladung zur Jugendgerichtshilfe
--> was wollen die da ungefähr wissen


Was über Dein bisheriges Lebenund Deine Zukunftspläne

soll ich mich verhalten, um unter das jugendstrafrecht zu fallen?


Verhalte Dich so wie Du wirklich bist. Das ist immer am sinnigsten.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

ok, danke erst einmal :)

werde euch über den weitergang auf dem laufenden halten und vielleicht noch mal melden, wenn ich wieder fragen habe ;)

lieben gruß
Do_der_13.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Celina151
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

meine schwester (14) und ihre freudin (16) wurden beim Ladendiebstahl vor einem Monat erwischt.Meine schwester hatte einen Wert von ca.55€ ihre Freundin von ca.65€.Wann erhält man die Benachrichtigung und was wäre schlimmstenfalls die strafe (geldstafe)?
gruß celina

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

der brief der polizei kam ~3 wochen später an, der eine einladung für die nächste woche enthielt damit ich mich noch einmal persönlich zu dem vorfall zu äußern konnte. dort wurden meine personalien noch einmal aufgenommen und schriftlich aufgenommen, dass ich die tat begangen habe.

jetzt ca. einen monat später habe ich einen brief der staatsanwaltschaft bekommen und bin mit 2 dicken blauen augen davon gekommen:
muss 50€ dem "verein für jugendhilfe" überweisen. mit betonung auf "keine spende" ;)
habe dafür 2 monate zeit und danach wird das verfahren gegen mich endgültig eingestellt.

darunter steht allerdings noch:
"etwaige zivilrechtliche Verpflichtungen oder Ansprüche bleiben durch die Einstellung des Ermittlungsverfahrens unberührt."

1) was bedeutet das? muss ich, nachdem ich die 50€ überwiesen habe, noch mit weiteren strafen, verfahren etc. rechnen?

2) und wenn das verfahren eingestellt ist, bin ich jetzt in irgendwelchen akten bzw. vorbestraft, dass das folgen haben kann

wäre nett, wenn mir noch jemand diese beiden fragen beantworten könnte.

lieben gruß
Do_der_13

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

zu 1) Nein

zu 2) Das kommt drauf an, nach welcher Vorschrift eingestellt wurde. Möglich wäre § 45 JGG oder § 153a StPO

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

in dem schreiben steht nach: § 153a StPO

was bedeutet das? und ist es möglich oder ratsam dagegen anzugehen, so dass es § 45 JGG werden würde?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, daß ist keinesfall ratsam. Die Einstellung nach § 153a steht nur für 2 Jahre im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.

Eine Einstellung nach § 45 JGG stünde in Deinem Fall für 5 Jahre im Erziehungsregister.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Do_der_13.
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

oh, da hab ich da dann wirklich mehr glück als verstand gehabt!

werde das geld in den nächsten tagen überweisen und hoffe, dass sich das damit dann alles erledigt hat und ich nicht wieder in ähnliche sachen gerate...



vielen dank an alle, die mir so fleißig geholfen und meine fragen beantwortet haben!
ihr habt mir damit wirklich sehr geholfen :)


liebe grüße,
Do_der_13.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Bratak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

ich habe diesbezüglich eine Frage. Ich bekam schon einen Brief das verfahren eingestellt wurde doch jetz eine Woche später kam noch ein Brief von dem Laden den ich um 1,50€ betrogen hatte -.-...

Nun meine Frage bin schüler und habe kein festes einkommen kann ich die fangprämie anderes ableisten? Ist es überhaupt zulässig nach Einstellung des Verfahrens jetz noch nachträglich irgendwelche Foderungen zu stellen??

mfg. und Danke

Bratak

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Zunächst einmal wäre es doch besser gewesen, diese Frage in einem eigenen Thread zu stellen.

quote:
bin schüler und habe kein festes einkommen kann ich die fangprämie anderes ableisten?


Grundsätzlich nein. Es sei denn, der 'Laden' ist mit einer anderen Regelung der Angelegenheit einverstanden.

quote:
Ist es überhaupt zulässig nach Einstellung des Verfahrens jetz noch nachträglich irgendwelche Foderungen zu stellen??


Ja. Die zivilrechtlichen Forderungen bleiben unabhängig vom Ausgang des Ermittlungs- oder Strafverfahrens bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

mal eine frage die mich interessiert.

die sogenannte fangprämie ist die überhaupt im sinne des namens so rechtens???

sollte man die fangprämie nicht zahlen wollen etc. was für rechtliche schritte kann der laden dann einleiten?

ich gehe davon aus, dass die geklaute sache dann auch unbeschadet wieder an den laden zurück ging und dem laden KEIN schaden durch den diebstahl entstanden ist.

als ich 16 war, also gute 14 jahre her, sollte ich auch diese prämie zahlen, habe ich aber nicht mit der begründung, dass dem ladengeschäft KEIN schaden entstanden ist und auf fangprämie auch nirgends hingewiesen wurde. daraufhin habe ich von dem geschäft nie wieder was gehört. das verfahren wurde damals trotzdem ohne auflagen eingestellt weil ich mich beim SA entschuldigt habe.

unter welcher art der kosten fällt diese prämie und wie könnte ein geschäft, unter welchen rechtlichen grundlagen, diese prämie einfordern?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bratak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

dito! das würde mich auch interessieren!
hab gestern stern tv geschaut, da gings über skurile Rechtsfälle! Z.b. das es KEINE Straftat sei wenn man schwarz gefahren ist und das erhöhte Veförderungsgeld nicht zahlen will!

so ähnlich wäre das doch auch bei der Fangprämie?

mfg. Bratak

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Hi,

daß Schwarzfahren keine Straftat ist, ist schlichtweg Unsinn. Ich empfehle den § 265a des Strafgesetzbuches zur Lektüre. Im Übrigen werden andauernd Leute wegen Schwarzfahrens verurteilt.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Z.b. das es KEINE Straftat sei wenn man schwarz gefahren ist und das erhöhte Veförderungsgeld nicht zahlen will!

Das Nicht-Zahlen einer Fangprämie oder auch eines erhöhten Beförderungsentgeltes ist an sich natürlich keine Straftat, da es sich um eine zivilrechtliche Forderung handelt. Rechtsgrundlage sind die §§ 823 ff. BGB (Schadenersatz - unerlaubte Handlung).

Insbesondere beim Ladendiebstahl gibt es jedoch verschiedene rechtliche Aufassungen was alles ersatzpflichtig ist (z.B. allg. Warensicherungsmaßnahmen sind es nicht) und unter welchen Umständen (Auslobung der Fangprämie). Als Pauschale werden 50,00 € von der Rechtssprechung weitestgehend anerkannt.

Google weiß mehr...

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 11.10.2007 12:44:05

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

aber wie man an meinem beispiel sehen kann, geben schon die geschäfte nach, wenn man sich weigert eben diese prämie zu zahlen, weil insoweit ja kein rechtsgrund vorhanden ist. die ware wurde ja nicht beschädigt etc.

somit fällt ja der schadensersatz flach und ob sich der laden einen detektiv hält oder die waren sichert ist ja reines privatvergnügen des geschäftes.

ich denke viele zahlen diese prämie wegen der einschüchterungsmethode oder halt denken, wenn sie es zahlen stehen sie vor der SA besser da. das ist ja nicht der fall, wie man bei mir gesehen hat.

letztlich zahlt eh JEDER kunde die sicherungsmaßnahmen der waren.

paddy

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Tigger25
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
mir (25j) ist vor Kurzem leider eine ähnliche Dummheit passiert (zum 1ste und letzten Mal!!!), die ich selbstverständlich total bereue und auch ein ganz schlechtes gewissen habe.mir kommts so vor, als würden alle auf der straße wissen,was ich für einen mist gemacht habe.
nun meine frage: iist es ratsam ein entschuldigungsschreiben auch schon vor der anhörung bei der polizei zu schreiben?
kann ich dies dann wohl auch dort hinschicken zu der filiale?
wie lange dauert es in der regel,bis man da nachricht bekommt (ist jetzt 1,5 wochen her).
wenn ich bei der polizei befragt werde, notieren die sich den arbeitgeber (bin noch in einer schulischen ausbildung) und informieren diesen auch darüber?Dann wäre meine ganze zukunft dahin und ich wüßte nicht weiter....

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

aber wie man an meinem beispiel sehen kann, geben schon die geschäfte nach, wenn man sich weigert eben diese prämie zu zahlen, weil insoweit ja kein rechtsgrund vorhanden ist. die ware wurde ja nicht beschädigt etc.

Das in Ihrem Fall die Sache nicht weiter verfolgt wurde, heißt nicht, dass das prinzipiell so läuft. Und ein Rechtsgrund ist in Form von §§ 823 BGB ff. sehr wohl vorhanden. Die Ware muß nicht beschädigt sein, um einen Schadenersatzanspruch auszulösen. Alleine der Verwaltungsaufwand, der dem Laden entsteht ist schon ersatzpflichtig und -wie ich bereits sagte- mit einer Pauschale von 50,00 € anerkannt. Verweigert man die Zahlung, beauftragen die Läden ggf. Inkassobüros oder Rechtsanwälte mit der Beitreibung, wodurch wiederum Gebühren anfallen, die ungefähr bei 70,00 - 80,00 € liegen.

Zur Auslösung der Schadenersatzpflicht bedarf es nicht einmal eines vors. Diebstahls, sondern es genügt eine fahrl. Eigentumsverletzung, wie das AG Dülmen feststellte (AZ 3 C 271/01 ):

http://www.finanztip.de/recht/wirtschaftsrecht/ur41g01075.html

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

@ Tigger

Ja, Sie können ein Schreiben an die Filiale schicken und eine Kopie davon dann später dem Anhörungsbogen der Polizei beilegen. Der Arbeitgeber wird nicht informiert. Nachrift werden Sie sicherlich in den nä. 14 tagen bekommen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
klasseyang
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo ,zusammen
ich habe vor einem Monat auch etwas in wert vor 53 Euro geklaut.
ich weiß nicht ,ob mein Tat auch eingestellt werden kann durch eine Geldbuße
oder
ich bekomme eine Geldstrafe und einen eintrag in BZR
ich habe voll Angst jetzt davor
Hilfe.........

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
klasseyang
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

übrigens
bei mir war ganz komisch
ich wurde von detektiv erwischt
dann hat er Polizei angerufen
Nach 10 Minuten kamen die polizisten
dann haben sie ein Sicherstellungsprotokoll
geschrieben,gleichzeitig haben sie auch für mich ein Anhörungsbogen ausfüllt.
Dann sagten sie ,jetzt alles erledigt
ich könnte einfach zu Hause bleiben
warte den Brief von Staatsanwaltschaft...
sorry,mein Deutsch total schleicht
Hoffentlich könntet ihr alles verstehen :-)

-----------------
" "

-- Editiert von klasseyang am 11.10.2007 18:14:55

2x Hilfreiche Antwort

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