Ladendiebstahl Strafbefehl

25. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
dskl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Strafbefehl

Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich habe in einem Supermarkt einen Diebstahl im Wert von 15 Euro begangen. Wurde dann von der Polizei vorgeladen und habe es zugegeben und mich entschuldigt. Als Nettoeinkommen ist 1500 Euro angegeben. Zu meiner Frage, mein Strafbefehl sind 20 Tagessätze zu je 50 Euro. Also 1000 Euro und das finde ich schon ziemlich hoch für 15 Euro Diebstahl. Ist die Summe normal oder wirklich etwas höher?

Danke schon mal im Vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Abgesehen davon, dass Diebstähle in dieser Größenordnung, wenn es Erstvergehen sind, oft (halt nicht immer) gegen Auflage nach § 153a StPO eingestellt werden, sind 20 Tagessätze, bei einer Verurteilung, "normale Straßenlage" für einen Diebstahl. Die Tagessatzhöhe errechnet sich aus dem Einkommen, hat also nichts mit dem Warenwert oder anderem zu tun. Bei 1.500,00 EUR Nettoeinkommen ist 50,00 EUR richtig (1.500,00 EUR mtl. / 30 Tage = 50,00 EUR)

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#2
 Von 
dskl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt denn eingestellt...das man dann gar keine Strafe bekommt?

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#3
 Von 
dskl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt denn eingestellt...das man dann gar keine Strafe bekommt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Was heißt denn eingestellt...das man dann gar keine Strafe bekommt? Technisch gesehen ja - man bekommt eine Auflage statt einer Strafe. Rein praktisch besteht die Auflage häufig in der Zahlung eines Geldbetrages, was man natürlich auch als Strafe empfinden kann. By the way wollte die Staatsanwaltschaft hier offenbar keine Einstellung - sonst hätte sie ja eingestellt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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