Ladendiebstahl Minderjährig 15

1. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
schaliese94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ladendiebstahl Minderjährig 15

Guten Abend,
Ich habe heute ein sehr sehr große Dummheit begangen und bin alles andere als stolz darauf. Ich habe in zwei verschiedenen Buchhandlungen Bücher im Wert von ca. 100€ gekaut. Dort wurde ich aber nicht erwischt, sondern erst später in einem DM Drogeriemarkt, wo ich versucht habe Kosmetik im Wert von 35,25€ zu entwenden. Dort wurde ich in ein Hinterzimmer gebracht wo ich dann sofort freiwillig alle Waren (von DM) abgegeben habe. Der Mann hat meine Personalien aufgenommen, den Betrag zusammengezählt und dann die Polizei gerufen. Ich habe dort auch nichts unterschreiben. Als die Polizei dann kam haben die mich nach dem Bon für die Bücher gefragt und da habe ich dann zugegeben dass ich die ebenfalls geklaut habe. Ich wurde dann auf die Wache gebracht und die haben mir gesagt dass es drei verschiedene Strafanzeigen geben wird da es ja drei verschiedene Läden sind. Dort habe ich dann einen Zettl unterschrieben wo die ganzen Bücher drauf waren. Ich würde gerne wissen was jetzt vermutlich geschehen wird? Wie lange bleibt so eine Anzeige/Verurteilung in meinem Führungszeugnis zu sehen und mit was für einer Strafe kann ich rechnen? Geldstrafe, Sozialstunden oder beides?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Irgendwelche Vorstrafen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schaliese94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, keine Vorstrafen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht - also Sozialstunden. Angesichts der kriminellen Energie, von Laden zu Laden zu ziehen und überall zu klauen, reicht es vielleicht auch schon für einen Wochenendarrest. Im FZ werden weder Sozialstunden noch Arrest eingetragen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.04.2015 21:25:24
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat:
Ich würde gerne wissen was jetzt vermutlich geschehen wird?


Zunächst einmal dürfte bald ein Brief der Polizei kommen zwecks Beschuldigtenvernehmung (Jugendlicher).

135€ Tatmerheitlich ist jetzt kein "geringwertiger" Ertrag/Betrag mehr, aber eine Prognose kann und will ich nicht geben. Von der Einstellung mit oder ohne Auflagen über Sozialstunden und "Bewährung" ist alles drin. Höchst unwahrscheinlich wäre natürlich eine Strafe ohne Bewährung.

Warten Sie erstmal die Vernehmung etc ab.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

"Von der Einstellung mit oder ohne Auflagen über Sozialstunden und "Bewährung" ist alles drin." Sie halten also eine Jugendstrafe für denkbar? Wie würden Sie das begründen? Schädliche Neigungen? Schwere der Schuld? Ansonsten läßt § 17(2) JGG nämlich keine Jugendstrafe zu. Und wie kommen Sie darauf, bei 3 Diebstählen hintereinander wäre eine Einstellung ohne Auflagen möglich?

-- Editiert von muemmel am 05.04.2015 20:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.04.2015 21:25:24
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 46x hilfreich)

Editiert von Moderation.

-- Editiert von Moderator am 05.04.2015 21:10

1x Hilfreiche Antwort

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