Hallo,
Ich bin vor ein paar Monaten beim Ladendiepstahl erwischt worden (Warenwert von 15 Euro) und habe für alle Felialen des Geschäftes 2 jahre Hausverbot. Gestern jedoch war ich in eben diesem Laden (natürlich um etwas zu kaufen, nicht zu klauen). Und wie es sein musste hat mich natürlich gerade die Frau bedient, die dabei war als ich erwischt worden bin. Ich bin mir ziemlich sicher dass sie mich erkannt hat, sie hat jedoch nichts gesagt. Nun die Frage: Kann das Konsequenzen für das Verfahren haben? Bzw. würde ihre Aussage überhaupt gelten, denn sie war ja die einzige im Laden, die mich "kannte"?
Schonmal danke für Antworten
Ladendiebstahl > Hausverbot missachtet
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kann das Konsequenzen für das Verfahren haben?
Naja, vielleicht wird es gleich noch mit einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch verbunden.
würde ihre Aussage überhaupt gelten, denn sie war ja die einzige im Laden, die mich kannte?
Wenn sie glaubwürdig ist, klar.
trotzdem ist es keinesfalls sicher, daß wirklich eine Anzeige bzw Strafantrag wegen hausfriedensbruch gestellt ist oder gestellt werden wird.
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Mal angenommen sie hängen noch Hausfriedensbruch ran und ich streite die ganze Sache ab, dann stände doch Aussage gegen Aussage. Könnte es dann so weit kommen, dass sie die Videos aus den Überwachungskameras auswerten? Gut, ich denke mir ist schon klar, dass sie das könnten, aber wie wahrscheinlich wär es, dass sie das wirklich machen? Wäre da nicht der Aufwand ein bisschen groß? Ich mein, Hausfriedensbruch hin oder her, aber ich finde eigentlich nicht, dass das so ein Schlimmes Vergehen von mir war, immerhin macht man den selben Fehler ja nicht zweimal
Ich mein, Hausfriedensbruch hin oder her, aber ich finde eigentlich nicht, dass das so ein Schlimmes Vergehen von mir war...
Wie 'schlimm' eine Straftat ist, beurteilt nicht der Täter. Mit solchen Aussagen wäre ich daher auch relativ vorsichtig, wenn sie ggü. Polizei, StA oder Gericht getätigt werden.
Falls die Verkäuferin als Zeugin vernommen wird, wird das Gericht sie für zieml. glaubwürdig erachten, da sie ja offenbar keinen Grund hat, Sie falsch zu bezichtigen. Sie haben aber einen Grund den HFB abzustreiten.
Allerdings glaube ich nicht, daß es hier zu einer Anzeige kommt, sonst hätte die VK'in sicherlich was gesagt...
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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