Ladendiebstahl Hausdurchsuchung ???

12. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Mistmacher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Hausdurchsuchung ???

Auch ich hab im Laden was mitgehen lassen. Bin über 21 und hab gesehen, daß mich wohl die Strafe des Bezahlens erwartet. Bin Student ohne Einkommen. Jedoch hab ich noch andere Fragen dazu.
1. Was heisst eigentlich Ersttäter?? Zum ersten mal erwischt oder rein zum ersten mal gestohlen ???
2. Hab 2 mal gestohlen, wurde aber heute zum ersten mal erwischt. Da ich den Artikel aus dem ersten Diebstahl heute noch zu dem Laden gebracht habe, sagte der Detektiv zu mir, das er deswegen den ersten Diebstahl nicht berücksichtigen will. Gelte ich somit dann als Ersttäter??
3. Er sprach aber auch irgend etwas von der Möglichkeit eine Hausdurchsuchung seitens der Polizei durchführen zu lassen. Er will sich noch Videobänder anschauen um zu sehen, ob ich öfter gestohlen habe, da ich jemandem ähneln würde den er aus einem anderen Warenhaus kennen würde.
Wie sieht es aus damit??? Steht demnächst die Polizei vor meiner Tür ???

Für mich steht jedenfalls fest das ich die Tat auf jeden Fall zugeben werde, da ich nicht vorhabe (vorhatte) weiterhin Diebstähle zu begehen.
Gruss ein verzweifelter Mistmacher

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiko Schilling
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo...

na ja... wenigstens bereust du den Mist.Gut so.
Fakt ist: du bist deshalb Ersttäter,da du zu ersten Mal straffällig (erwischt) geworden bist.
Da du ja bereit bist,für die von dir gestohlenen Gegenstände zu bezahlen,wird das Gericht bzw. der Staatsanwalt nur eine geringe Strafe verhängen.Eventuell kommt für dich noch Jugendstrafrecht in Betracht,allerdings muß das Gericht von deiner verringerten Reife überzeugt sein,was aber nicht leicht wird,da du ja offensichtlich Abitur haben mußt,um Student sein zu können.

Keine Angst,wird schon nicht so schlimm werden.Vielleicht bekommst du Sozialstunden.

MfG

Heiko Schilling

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Ob es bei Ihnen zu einer Hausdurchsuchung kommt, liegt nicht in der Verfügungsgewalt des Detektives, sondern eines Richters. Der muß zumindest erhebliche Verdachtsmomente haben, das bei Ihnen weiteres Diebesgut aufgefunden werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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