Ladendiebstahl - Folgen für''s Studium

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
fettnäpfchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl - Folgen für''s Studium

Hallo!

Wie man es sich vom Titel denken kann, habe ich Diebstahl begangen und bin erwirscht worden. Ich weiß echt nicht, was mich geritten hat, es war eine echt blöde Sache, zumal der Gegenstand nur 3 € wert war.
Als es dann passiert ist, hat mich der Ladendetektiv gefragt, ob ich studiere (was auch der Fall ist) und meinte, daß ich mein Studium vergessen kann und keine Chancen mehr auf einen ordentlichen Job haben werde! Stimmt das denn? Ich kann das nicht fassen, ich habe einmal eine Dummheit begangen (erstes - und letztes mal definitiv!), hat das wirklich solche Konsequenzen? Das wäre absolut mein Ende, zumal ich ja fast fertig mit dem Studium bin!!!! Ich bin total fertig, kann schon gar nicht mehr schlafen!!
Und noch eine Frage: Ich habe gestern einen Anhörungsbogen der Polizei zugeschickt bekommen, auf dem ich ankreuzen soll, ob ich mich zur Sache äußern, von der Polizei vernommen werden will, Straftat zugebe oder nicht oder mich nicht dazu äußern will, außerdem ob ich mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße einverstanden bin (bin ich natürlich). Was soll ich machen, soll ich mich zu der Sache äußern? Was soll ich machen? Bitte bitte hilft mir!
Vielen Dank, Fettnäpfchen

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ACID80
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Fettnäpfchen,

mach dir mal keine Sorgen. Der Detektiv hat dir reinen Sch*** erzählt. Das Studium wird durch den Diebstahl in keinster Weise beeinträchtigt.

An deiner Stelle würd ich die Sache auf dem Anhörungsbogen zugeben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Angelegenheit eingestellt. Bei 3 Euro wird wohl kein Staatsanwalt die Zeit dafür finden.

Und selbst bei einer Verurteilung würdest du wahrscheinlich mit einer geringen Geldstrafe davon kommen, welche nicht im Führungszeugniss eingetragen wird. Bei späteren Bewerbungen wird davon keiner erfahren. Also Kopf hoch...

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Ich würde an deiner stelle die Einstellung gegen Geldbuße ankreuzen. Ersparrt Ärger
( außer Geld).

Was ein kleiner Ladendedektiv sagt würde ich nicht für voll nehmen. Die drohen meißt nur um dich einzuschüchtern, damit du schiß kriegst und es ein zweites mal nicht mehr machst.

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Also, zumindest fürs Studium dürfte es wirklich keinerlei Konsequenzen haben. Sollte allerdings - was mir nach Ihrer Schilderung der Dinge aber sehr unwahrscheinlich erscheint - das Verfahren nicht durch die StA eingestellt werden, sondern es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen (wobei die Strafe im absolut untersten Bereich liegen dürfte), könnte es uU etwas anders aussehen - zumindest bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst könnte (wohlgemerkt: könnte!) es zu Problemen kommen. Aber wie gesagt: das ist mE von SEHR vielen "wenns" abhängig - ich würde mir also nicht allzugroße Sorgen machen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo
ich schliesse mich den anderen an, bei 3 euro halte ich eine Einstellung sehr wahrscheinlich. Ich denke auch gib es zu, und sein mit einer Einstellung einverstanden. Für das wichtigste halte ich persönlich, das du was daraus lernst.
Ging mir genausso. Aus welchen Bundesland kommst? Wenn nicht ais Bayern oder Baden- Würtenberg, die wohl nach Aussage der Fachleute hier im Forum härter bestrafen, handelt es sich hier um Geringfügigkeit.

gruss
rq

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#5
 Von 
fettnäpfchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank Leute, vor allem für die schnelle Antwort, ihr seid super! Mir ist soo ein großer Stein vom Herzen gefallen!
Ich hatte mir schon gedacht, daß er mich einschüchtern wollte, aber er hat dermaßen betont erzählt, daß er letztens eine Studentin geschnappt hat und sie jetzt nicht ihren Magisterabschluß deswegen kriegt...
Soll ich dann auf dem Bogen sowohl Geldbuße als auch Zugeben der Tat ankreuzen? Ich brauche dann wohl nicht vor Polizei auszusagen?
Komme übrigens aus NRW
Also ich habe definitiv daraus gelernt!!
Nochmals 1000 Dank!

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch wenn's schon 10mal gesagt wurde: Der Dedektiv ist ein Wichtigtuer. Kreuz "zugeben" und "Einstellung" an. Dann wird das Verfahren zu 98% auch eingestellt werden; mit etwas Glück sogar ohne Auflage.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frodo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

gib die Tat zu, aber lieber nicht "Geldbuße" ankreuzen. Beschreibe kurz den Tatvorgang mit Reue und bitte um Einstellen. Danach schickst Du den Anhörbogen zu Polizei. Dadurch braust Du bei der Polizei nicht persönlich zu erscheinen und auszusagen. Ich hoffe, diese kurze Antwort wird Dir helfen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
*Zensiert*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo alle zusammen.
Ich bin 16 und hab auch geklaut *heul*
allerdings für ca 27€.
Das war am Ende Dezember letzten Jahres und habe noch keinen Anhörungsbogen von der Polizei bekommen. Aber von dem Laden hab ich schon einen Brief bekommen und den Preis schon überwiesen.
Kann mir einer sagen was noch alles auf mich zukommt. :(

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Einen Anhörungsbogen wirst Du wohl auch nicht bekommen, da Du unter 18, bzw. 21 bist.

Wahrscheinlich wirst Du zur Polizei vorgeladen für eine Vernehmung.

Wenn Du vorher noch nie polizeilich aufgefallen bist, kannst Du mit einer Verfahrenseinstellung rechnen, evtl. mit einer Auflage (z.B. einige Sozialstunden)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
*Zensiert*
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe... :)

Wie lange dauert es denn bis zur Vorladung?
Und ist das ein Brief, kommt die Polizei pers. vorbei oder ist das ein Anruf???

Es war geanuer am 20 Dez. 03.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die Vorladung kommt schriftlich. Bei Jugendlichen Beschuldigten geht das meist recht schnell um eine Erledigung des Verfahrens in zeitlicher Nähe zur Tat zu gewährleisten. Nach dem 20. Dez. kamen erst mal die Feiertage und es kommt natürl. auch darauf an, wie Eure örtliche Polizei ausgelastet ist, aber ich würde darauf tippen, daß Du sie bis Ende des Monats hast.

Deine Eltern werden in aller Regel auch von der Vorladung informiert.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ach so, der Laden hat übrigens 3 Monate Zeit den Strafantrag zu stellen. Wenn die nicht gleich jede Sache zur Anzeige bringen, sondern erst mal "sammeln" um dann alle 2-3 Monate alle Strafanträge "gebündelt" zu stellen, kommt diese Zeit natürl. noch dazu, da die Polizei ja vorher noch nichts von Deiner Tat weiß.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fettnäpfchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich noch mal, Fettnäpfen

Ich bin ein bißchen verwirrt, soll ich nun Enstellen gegen Geldbuße ankreuzen oder nicht? Eigentlich habe ich mich mit Geldbuße abgefunden und sehe es auch ein, macht das einen Unterschied im Verfahren?
Vielen Dank noch mal!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja kreuz das an. Das heißt nicht, daß auch tatsächlich eine Geldbuße verhängt wird. Wenn die StA will, kann sie auch ohne Geldbuße einstellen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Macgyver
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wenn es nach mir ging, bekäme jeder Ladendieb eine Strafe von 2000 Euro und ein Foto in die Zeitung. Das sind Verluste in Milliardenhöhe die diese "Schmarotzer" verursachen !!!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

der richtige Mcgyver bist du in jedem Fall nicht, der ist da ein bissle differenzierten und sozialer.
Wahrscheinlich bist du auch für 3 Jahre Knast bei Schwarzfahrern und Todesstrafe für Kiffer, oder?

"ein weiterer qualifizierter Betrag in diesem Forum"
proudly presented by
Miniway

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
katrin404
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr,
bin 33jahre alt und brauchr rat!

habe vor ca.7-8jahren unter tabletten-rausch vergessen ware zubezahlen.einen teil der ware habe ich auf das band gelegt und den rest,der unten in der kinderkarre lag nicht beachtet.als ich raus gehen wollte kam der ladendetektiv und ab da weiss ich so gut wie nichts mehr!
seit 6jahren habe ich ein verhältnis zu einen polizisten der jetzt beabsichtigt sich von seiner freundin zutrennen und mit mit zusammen zu leben.jetzt möchte er von mir meine personnalausweisnummer haben!ich habe angst davor ihn die zugeben,weil er soetwas für unverzeilich hält!die tat wurde ja bestimmt schriftlich festgehalten,oder?

-- Editiert von katrin404 am 04.11.2006 13:28:20

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Katrin,

was genau ist Ihre Frage?


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@katrin404:
Nach Ihrer Schilderung liegt mangels rechtswidriger Zueignungsabsicht gar kein Diebstahl vor. Die Frage ist natürlich, ob Ihnen das die Justiz so geglaubt hat. Was genau meinen Sie eigentlich, dass sie ab dem Zeitpunkt wo sie mit dem Ladendetektiv konfrontiert waren so gut wie gar nichts mehr wissen?

Wissen Sie noch, was damals aus dem Verfahren geworden ist? Je nach Warenwert käme hier eine Einstellung eventuell auch unter Auflagen oder eine Geldstrafe in Betracht. Die wäre allerdings nach 6 Jahren, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Verurteilungen hingekommen sind schon wieder aus dem Bundeszentralregister entfernt. Bei der Polizei könnte die Tat unter Umständen noch gespeichert sein, je nach Bundesland und Schwere der Tat geschieht dies für 5 oder 10 Jahre, wenn etwas hinzukommt eventuell auch länger. In Hamburg wird ein geringfügiger Diebstahl laut LKA132 (zuständige Stelle für den Datenschutz) etwa für 5 Jahre gespeichert, wenn sich kein Grund für eine längere Speicherung (zum Beispiel ein neuer Ladendiebstahl) ergibt.

Allerdings ist ein Polizist zur privaten Nutzung der polizeilichen Datenbanken gar nicht befugt und mir wäre auch nicht bekannt, dass man für die Abfrage eine Personalausweisnummer benötigt. Das wäre bei flüchtigen Beschuldigten auch äußerst unpraktisch.

-- Editiert von danielB am 04.11.2006 15:30:25

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
stefansky
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 25x hilfreich)

Mädel, falls die Frage ernst gemeint ist: willst du wirklich mit einem Typen zusammenziehen, der dich schon vorher kontrolliert? Der dich nur mag wenn dein Führungszeugnis sauber ist? Der solche Mätzchen anwendet und davon seine Zuneigung abhängig macht? Sei doch nicht so doof! Klingt so als wärst du dankbar, daß er sich überhaupt mit dir abgibt. Laß die Finger davon.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Den schreibst du besser ganz schnell ab !

<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_gewalt/ultima.gif></img>

Schokolade essen hilft gegen traurigkeit !!!

<img src=http://www.world-of-smilies.com/wos_essen/Chocolatebunny.gif></img>

Gruss !

-- Editiert von johnny112 am 04.11.2006 19:20:49

-- Editiert von johnny112 am 04.11.2006 19:22:50

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
i_regret
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich bin immer noch ganz aufgelöst... Ich habe vor einigen wochen zufällig beobachtet, wie jemand etwas mitgehen ließ und war sehr überrascht, dass er an der Kasse einfach so durchkam... aus irgendeinem grund ritt mich heute der teufel und ... ja ich hab geklaut. und ich wurde sofort erwischt... ungefähr 10€, alles Lebensmittel.
Ich bin 21, Studentin in Niedersachsen und bereue aus tiefsten herzen, dass ich mich dazu verführen ließ. der ladendedektiv hat meine personalieb aufgenommen, ich habe hausverbot, anzeige geht demnächst bei der polizei ein, morgen bringe ich 50 € zu dem discounter... ich ... keine ahnng, ich bin einfach nur am ende, kann kaum einen klaren gedanken fassen... kann mir irgend jemand sagen, was ungefähr auf mich zukommt? welche folgen für meinen lebenslauf hat das? gibt es einen eintrag im führungszeugnis, wird es ein aufwendiges verfahren geben? Was genau heißt hausverbot, wie lange ist das gültig?... ich... wünschte ich könnte die zeit zurück drehen...

danke schon mal im vorraus

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Leon6
Status:
Schüler
(348 Beiträge, 187x hilfreich)

quote:
war sehr überrascht, dass er an der Kasse einfach so durchkam... aus irgendeinem grund ritt mich heute der teufel und ... ja ich hab geklaut. und ich wurde sofort erwischt.

nicht den Mut verlieren .... wenns beim ersten Mal nicht geklappt hat.... Übung macht den Meister :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
i_regret
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hm...ich weiß, dass es mist war... aber wissen, was auf mich zukommt, tust du auch nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich denke wenn du den Thread von Beginn an liest weisst du was auf dich zukommt, dir wird da nicht viel anderes passieren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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