Ladendiebstahl( Bitte um schnelle Antwort)

15. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Öl1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl( Bitte um schnelle Antwort)

Guten Tag. Vor 3 Tagen habe ich das erste mal einen Ladendiebstahl begangen. Ich bekam jedoch ein schlechtes Gewissen und wollte die Ware zurück bringen. Als ich wieder im Laden war, kam der Ladendetektiv und nahm mich mit ins Büro. Er zeigte mir das Video und versprach keine Polizei zu rufen( das hat mich dazu gebracht die Tat zuzugeben). Auf dem Video sieht man mich, wie ich die Umkleide ohne die 4 T-Shirts verlasse(ich hab sie in eine Tasche gesteckt). Die 4 Shirts haben rund 60 Euro gekostet. Ich unterschrieb einen Bogen, auf dem meine Daten standen und verließ das Geschäft. Am nächsten Tag bezahlte ich die Fangprämie von 50 Euro und ließ mir davon eine Quittung geben. Da ich erst 17 bin und mein Abitur mache, mache ich mir natürlich Sorgen darum, was jetzt passiert. Ich bin Ersttäter und bereue diese dumme Aktion natürlich sehr.
Was passiert jetzt?
Kriege ich Briefe von der Polizei nach Hause?
Wird der Fall in mein Führungszeugnis eingetragen?
Wenn er in ein anderes Register eingetragen wird, wie lange wird das dort stehen und wird mein zukünftiger Arbeitgeber dies einsehen können?
Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator am 15.10.2017 17:40

-- Thema wurde verschoben am 15.10.2017 17:40

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

woher sollen wir denn wissen, ob der Detektiv seine Zusicherung einhält? Er muss es jedenfalls nicht, solche Vereinbarungen ("Geständnis" gegen "keine Anzeige") sind nichtig.

Zitat:
Ich bekam jedoch ein schlechtes Gewissen und wollte die Ware zurück bringen.
Warum macht man das?
Wenn du ein schlechtes Gewissen hast ist das sehr löblich, aber du hättest es bei "mach' ich nie wieder" belassen sollen (damit wäre imho dem Sinn einer Strafe weitgehend entsprochen).

Stefan

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Ich frage mich gerade, wie man bei einer Internetausktion einen Ladendiebstahl begehen kann?



Zitat (von Öl1):
Was passiert jetzt?





Zitat (von Öl1):
Kriege ich Briefe von der Polizei nach Hause?

Wenn die Polizei was mitzuteilen hat, bekomm tman von denen entweder einen persönlichen Besuch oder einen Brief. In der Regel wird es ein Brief sein.



Zitat (von Öl1):
Wird der Fall in mein Führungszeugnis eingetragen?

Bei Ersttäter wohl eher nicht.



Zitat (von Öl1):
Wenn er in ein anderes Register eingetragen wird, wie lange wird das dort stehen

Bis es gelöscht wird. Wann das ist, hängt vom Register ab.



Zitat (von Öl1):
und wird mein zukünftiger Arbeitgeber dies einsehen können?

Kann man nicht ausschließen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wird der Fall in mein Führungszeugnis eingetragen? Nö.
Wenn er in ein anderes Register eingetragen wird, wie lange wird das dort stehen und wird mein zukünftiger Arbeitgeber dies einsehen können? Es wird wohl im Erziehungsregister landen, und da steht es bis zu Deinem 24. Geburtstag. "Normale Arbeitgeber" können es nicht einsehen, sicherheitsrelevante AG schon (Polizei, Bundeswehr, Flughafen etc.). Die übliche Strafe in solchen Fällen sind übrigens Sozialstunden - vielleicht als Auflage einer Verfahrenseinstellung, vielleicht auch per Gerichtsverhandlung direkt vom Jugendrichter.

-- Editiert von muemmel am 15.10.2017 17:47

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Öl1):
und versprach keine Polizei zu rufen

Das muss man auch nicht wenn man ein schriftliches Geständnis hat, welches man den Strafverfolgungsbehörden vorlegen kann. Damit hat er seine Zusage (keine Polizei zu rufen) eingehalten.

Der Rest wurde im wesentlichen bereits gesagt. Wenn Post kommen sollte dann ebenfalls an Deine Eltern. Das bedarf also möglicherweise ein paar vorbereitender Worte.

Wenn offizielle Register ins Spiel kommen: Das Erziehungsregister (siehe oben, bis zum 24. Geburtstag) sowie die Vorgangsverwaltung von Staatsanwaltschaft sowie der Polizei (hier für mindestens 5 Jahre). Je nachdem wer Dein potentieller Arbeitgeber ist, kann er durchaus davon erfahren. Beispiele: Polizei, Justiz, Zoll, Bundeswehr, diverse Behörden, sowie Unternehmen deren Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsprüfung (im Umfeld von Flughäfen) oder eine Sicherheitsüberprüfung (Geheimschutz oder Sabotageschutz) benötigen.

Wobei erfahrungsgemäß das elterliche Sündenregister das unangenehmste ist, da gibt es nämlich keine Löschfristen. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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