Guten Tag, ich habe ein Problem.
Ich wurde vor ein paar Tagen in einem Elektromarkt nach dem Einkauf vor dem Eingang festgehalten.
Da wusste ich schon, dass es sich um meinen Diebstahl vor einigen Wochen handelte.
Der Detektiv wollte meinen Ausweis haben und machte eine Kopie.
Es ging um 2 Diebstähle bei denen ich insgesamt 3 Artikel mit einem Gesamtwert von nicht ganz 100 Euro mitgehen ließ.
Er sagte mir, dass man mich auf Kameras gesehen hat und daraufhin habe ich es auch direkt zugegeben und angeboten die Ware vor Ort zu bezahlen aber das war nicht möglich, ich bekomme eine Rechnung.
Dazu 2 Anzeigen und 1 Jahr Hausverbot.
Ich bereue die Tat sehr und wünschte es rückgängig machen zu können.
Ich bin Azubi im öffentlichen Dienst und stehe 2 Monate vor meiner Abschlussprüfung.
Muss ich mir Sorgen bezüglich meiner Ausbildung machen, dass mein Arbeitgeber davon was mitbekommt und wenn ja, kann er mich dann kurz vor der Prüfung kündigen?
Dazu kommt, dass ich in einem anderen Elektromarkt auch vor ein-zwei Monaten mal ein paar Kleinigkeiten gestohlen hab, aber nicht erwischt wurde.
Kann es passieren, sollte ich dort auf den Videoaufnahmen zu sehen sein und der Laden den Diebstahl mitbekommen hat, dass da dann auch noch was auf mich zukommt?
Vielen Dank schon mal im voraus
MfG
Ladendiebstahl Azubi öfftl. Dienst
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Ich bin Azubi im öffentlichen Dienst und stehe 2 Monate vor meiner Abschlussprüfung.
Muss ich mir Sorgen bezüglich meiner Ausbildung machen, dass mein Arbeitgeber davon was mitbekommt und wenn ja, kann er mich dann kurz vor der Prüfung kündigen?
Es besteht zumindest die Gefahr, dass der Arbeitgeber informiert wird.
https://www.jurion.de/gesetze/mistra-6/16/
Hallo,
Das wraen ja verschiedene Taten, also kann es auch für diese nochmal was gesondert geben...Zitat:Kann es passieren, sollte ich dort auf den Videoaufnahmen zu sehen sein und der Laden den Diebstahl mitbekommen hat, dass da dann auch noch was auf mich zukommt?
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Die meisten die genau die gleiche Sorge wie du hatten, haben bei der polizeilichen Vernehmung einfach angegeben, dass Sie in der Privatwirtschaft arbeiten. Z.b. Als Einzelhandelskaufmann im Kauhaus XY.
Das wird sowieso aufgrund des Zeitmangels nicht nachgeprüft.
Damit kommt man zu 99,9999% durch. (Sogar vor Gericht wird es nicht geprüft - Da ist schon so manch einer mit 1-2 Jahren Bewährung mit dieser Methode durchgekommen und sitzt jetzt noch im öffentlichen Dienst)
Ist man hingegen ehrlich was die Berufsangabe angeht, hat man die A-Karte ~
Das soll keine Anleitung dazu sein, lediglich eine INFO wie die Praxis abläuft, aber was Sie draus machen ist Ihre Sache
-- Editiert von Dr. Lamar am 17.04.2018 17:59
Okay
Schon mal danke für die Antwoten.
Ich habe am Freitag 2 Briefe von der Polizei erhalten.
Darin die Anhörungsbögen für die 2 Diebstähle beim Markt wo ich erwischt wurde.
Mir wurde geraten, einen Anwalt hinzu zu ziehen, weil dann die Wahrscheinlichkeit für eine Einstellung des Verfahrens höher sein soll.
Was mir aber immer noch nicht aus dem Kopf geht, ist der Diebstahl bei dem anderen Markt.
Ich habe große Angst, dass der Markt Anzeige gegen unbekannt mit Video an die Polizei weitergegeben hat, und diese mich dann als Täter erkennen.
Ich war jetzt seit mehreren Wochen nicht mehr in dem Laden.
Diese Gewissensbisse sind echt nicht schön, aber ich habe es wohl verdient.
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