Ladendiebstahl Azubi Öfetlicher Dienst

12. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Verzweifelter Azubi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl Azubi Öfetlicher Dienst

Hallo,

bitte um hilfe!
X ist Azubi im Öff. Dienst und hat einen Ladendiebstahl (Wert 60€) begangen. X hat alles zugegeben und Entschuldigungsbrief versendet, wartet jedoch noch auf ein Schreiben der Polizei indem X nochmals seine Reue zeigen wird.

1.) Bekommt der Arbeitgeber von X eine Mitteilung über das vergehen?

2.) Wie schaut die Strafe aus?

-- Editiert von Verzweifelter Azubi am 12.12.2007 10:17:17

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Bitte bleiben Sie in Ihrem einen thread. Ihre Fragen sind dort beantwortet worden. Wie Ihnen auch bereits mehrfach mitgeteilt wurde, finden Sie alle(!!!) Antworten zum Thema LD in den ca. 200 threads zum Thema die Sie über die Suche finden würden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Verzweifelter Azubi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

bitte um Ihre Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

1.) Bekommt der Arbeitgeber von X eine Mitteilung über das vergehen?

Die Antwort haben Sie bereits bekommen und sie steht hier:

http://www.123recht.net/Bitte-helft-mir-bzgl.-Ladendiebstahl__f102640.html

Wenn das Verfahren eingestellt wird, bekommt er keine. Wenn nicht, dann bekommt er eine.

Wie schaut die Strafe aus?

Die Antwort steht hier:

http://www.123recht.net/article.asp?a=7417&p=8

Sie sind kein anderer Ladendieb als die anderen 199 die hier nachgefragt haben auch. Ihre Strafe wird also ebenfalls in dieser Richtung ausfallen. Entweder Einstellung mit oder ohne Auflage (wobei Sozialstunden eine Auflage sein können, oder eine Geldauflage), oder eine Maßregel nach Jugendrecht (können ebenfalls Sozialstunden sein) oder eine Geldstrafe per Strafbefehl nach Erwachsenenrecht.

Was es am Ende genau bei Ihnen werden wird kann Ihnen hier niemand sagen, da keiner von uns hellsehen kann.

Am wahrscheinlichsten ist eine Einstellung mit Auflage (Geld oder Stunden).

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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