Hallo
Ich wurde nun zum dritten mal wegen Ladendiebstahl verurteilt.
Vorher Geldstrafe. Mag man es verstehen oder nicht aber schwer zugegeben - Ich leide an Kleptomanie(bin auch verzweifelt auf der Suche nach einer Therapie.
der Wert der letzten Ware Betrug
65 Euro.
Urteil:2 Jahre Bewährung für Gefängnis von 2 Monaten.
Macht es irgendwie Sinn in Berufung zu gehen?
Bitte keine bösen Antworten, ich Leide schon genug.
Danke
Ladendiebstahl 3.Mal-Berufung?!!!Dringend!!!
25. Januar 2003
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Frage vom 25. Januar 2003 | 20:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 3.Mal-Berufung?!!!Dringend!!!
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#1
Antwort vom 31. Januar 2003 | 16:30
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Wohl nur, sofern sich Ihre Erkrankung nachweisen läßt und diese bislang nicht strafmildernd berücksichtigt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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