Ladendiebstahl / 17 Jahre

1. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Ladendiebstahl / 17 Jahre

Hallo,

ich hab am 19.02.2010 in Thüringen einen Ladendiebstahl begangen. Ich wollte einen Artikel im wert von 30 Euro erwerben. Der Ladendetektiv hat mich draußen angesprochen und mitgenommen. Hinten im Raum habe ich alles gleich zugegeben und meinen Daten diktiert. Leider hatte ich meinen Personalausweis nicht mit und deswegen haben die Polizei angerufen die mich nach Hause gebracht haben und meinen Perso sich nochmal angeschaut damit alle Daten stimmen. Mir wurde gesagt, dass ich innerhalb von 6 Monaten einen Brief bekommen werde wo das ganze nochmal beschrieben wird. Ich habe natürlich auch einen Hausverbot bekommen wie es mir auch gesagt wurden ist lebenslänglich. Die Polizei meinte aber, dass ich einen Termin mir besorgen könnte bei dem Chef des Ladens und ihm das ganze nochmal erklären und das es vielleicht dazu führen wird, dass die es mir verzeihen und das Hausverbot auch nicht mehr gültig ist oder dass ich mit einer Aufsichtsperson es betreten kann.

Als ich 11 war hatte ich auch schonmal so was durchgemacht. Aber, da ich damals ja noch ein Kind war ist mir damals auch nichts weiter passiert.

Ich weis es wirklich nicht warum ich es getan habe. Ich kann schon seid Wochen keinem mehr in die Augen schauen, habe Angst und weis nicht was ich machen soll. Ich fühle mich sehr mies und haben auch seeehr große Schuldgefühle.

Nun ist meine Frage:
1. Was wird auf mich jetzt zukommen?? Welche Strafe bekommen ich jetzt??? Ich werde ja schon in 2 Monaten 18.
2. Zählt das auch, dass ich mit 11 schon so einen Vorfall hatte????
3. Dauert es wirklich so lange mit dem Brief??? Ich glaube ich werde es so lange nicht überleben.
4. Soll ich wirklich einen Brief an die Filiale schreiben???? Soll ich auch einen Brief an die Polizei schreiben, dass ich es wirklich sehr bedauere????
5. wird es in meinen Führungszeugnis eingetragen??? Wann werden die Daten gelöscht?? werden die überhaupt irgendwann gelöscht?????

Ich bedauere es wirklich und habe sehr große Angst was auf mich jetzt zukommen wird. Ich hoffe mir kann jemand auf die Fragen eine Antwort geben und einbisschen die Angst nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Maimai

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

1. Das Verfahren wird voraussichtlich gem. § 45 Abs. 1 oder Abs. 2 JGG eingestellt werden, zumal Sie geständig waren.

2. Nein

3. Zu den Zeitabläufen kann nichts gesagt werden, das weiß auch die Polizei nicht, weil sie nicht weiß, welcher Staatsanwalt das bekommt. Aber eine Aussage ist ganz klar möglich: Sie werden es überleben.

4. Schreiben Sie an die Polizei, denn dann kommt es in die Ermittlungsakte. Wenn das Verfahren erledigt ist können Sie immer noch an den Laden schreiben.

5. Es wird ins Erziehungsregister, nicht aber ins Führungszeugnis eingetragen und auch wieder getilgt, allerdings weiß ich die Fristen auch nicht auswendig. Vielleicht kann da einer der Sozialarbeiter aushelfen, die kennen sich aus gegebenem Anlass mit solchen Dingen besser aus.

Da Sie ja nun doch etwas weinerlich hier schreiben:
Ich weis es wirklich nicht warum ich es getan habe. Ich kann schon seid Wochen keinem mehr in die Augen schauen, habe Angst und weis nicht was ich machen soll. Ich fühle mich sehr mies und haben auch seeehr große Schuldgefühle.
Bitte lassen Sie doch diese Gedanken beim nächsten mal VOR dem Diebstahl aufkommen. Wenn das hinterher so dicke aufgetragen wird, kauft das sowieso keiner ab, denn Sie waren ja wohl kaum in Trance, als Sie zugegriffen haben, oder?

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#2
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke ihnen für die schnelle Antwort.
Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Nun habe ich einen Brief von der Polizei bekommen und weiß nicht was ich machen soll.
Ich habe das Brief am Samstag also Gestern bekommen und muss in spätestens 3 Tagen Antworten.
Auf dem Äußerungsogen muss man außer dem persönlichen Daten auch was ankreuzen. Ich weiß aber nicht was. Auf jeden Fall muss ich ja ankreuzen, dass ich die Straftat zugebe. Nun weis ich aber nicht ob ich mich dazu äußern soll auf der Rückseite oder nicht. Und was besser für mich ist. Hat es irgendwelche Auswirkungen????? Soll ich ankreuzen, dass ich bei der Polizei vernommen werden will??? Was ist den besser??? Ich bin gerade total verwirrt. Und noch eine Punkt mit dem ich nicht klarkomme ist:

Mit der Einstellung des Verfahrens währe ich einverstanden gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

soll ich es auch ankreuzen????? Weiß ich eben nicht. Was ist wenn ich es nicht ankreuze???? Und wenn ich es ankreuze heißt es, dass ich auf jeden Fall die Strafe zahlen werde oder wie???

Was wird auf mich nach dem Brief den nochmal zukommen??? Auf dem Brief müssen ja nicht einmal meine Eltern unterschreiben???Warum?? Ich bin doch unvolljährig???



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ich danke ihnen für die schnelle Antwort.


Naja, das "Danke" kam dann aber nicht ganz so schnell, sondern erst 14 Tage später, als dann die nächsten Fragen auftauchten...

quote:

Vielleicht kann da einer der Sozialarbeiter aushelfen


24. Geburtstag.

quote:
Nun weis ich aber nicht ob ich mich dazu äußern soll auf der Rückseite oder nicht.


Nun, Sie müssen doch wissen, ob Sie (noch) was dazu sagen (bzw. schreiben) wollen oder nicht ?!?! Beispielsweise könnten Sie schreiben, dass es Ihnen leidtut, und nicht wieder vorkommt. Das ist hier aber auch alles schon 100. Mal im Forum gesagt worden, und wenn man mal die Suche des Forums benutzen würde, würde man das auch finden.

quote:
Soll ich ankreuzen, dass ich bei der Polizei vernommen werden will???


Ja, wollen Sie das denn??? Dann müssen Sie natürlich "ja" ankreuzen. Wenn Sie es nicht wollen, dann natürlich "nein". Das können doch nur Sie selber wissen, ob Sie zu der Sache noch mal von der Polizei befragt werden wollen, oder nicht....


quote:
Mit der Einstellung des Verfahrens währe ich einverstanden gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.


Gegen Zahlung einer Geldbuße wird in der Regel nur bei Erwachsenen eingestellt. Bei Jugendlichen eher gegen die Ableistung von Sozialstunden. Vorteil dieser Einstellung wäre, dass es keine Gerichtverhandlung gibt, was ja wohl auch in Ihrem Interesse wäre. Wenn Sie kein Geld zur Zahlung einer Geldbuße haben, können Sie unter oder über das Wort "Geldbuße" auch "Sozialstunden" schreiben. Und das ankreuzen natürlich nicht vergesessen. Dieser Satz steht da weil im ERWACHSENENRECHT eine solche Einstellung zustimmungspflichtig durch den Beschuldigten ist. Da Sie noch Jugendliche sind, kann die StA ch ohne Ihre Zustimmung einstellen (gegen Auflage), wenn sie will. .

quote:
Was wird auf mich nach dem Brief den nochmal zukommen???


Noch ein Brief.

In dem steht dann entweder, dass Sie an irgendeinem Datum eine Gerichtverhandlung haben, oder dass das Verfahren gegen Auflage (Geld oder Sozialstunden, wahrscheinlich Sozialstunden) eingestellt wird. Und dass Sie sich zwecks der Ableistung der Sozialstunden mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung setzen sollen, die Ihnen dann eine Arbeitsstelle zuweist.

quote:
Auf dem Brief müssen ja nicht einmal meine Eltern unterschreiben???Warum??


Wie Sie die Straftat begangen haben und nicht Ihre Eltern.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Steht es den schon fest ob es überhaupt zu irgendwelchen Folgen kommen wird? Z.B. Sozialstunden?? Oder kann es auch sein, dass das gane ganz ohne Folgen sein wird??

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Bei Jugendlichen stellt man ein Verfahren eigentlich nie "ganz ohne Folgen" ein, allein schon aus erzieherischen Gründen. Daher wird es wohl ein paar Sozialstunden geben.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

und mit wievielen Arbeitsstunden muss ich ungefähr rechnen im schnitt??

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

und ich frage mich. Warum stand eigentlich im Brief WAS ich mitgenommen habe??? Da stand nur der Preis............. Ist eigentlich ein Artikel im Wert von 39 Euro noch: Diebstahl geringwertiger Sachen- Ladendiebstahl gemäß § 242 i.V.m. § 248a StGB

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

ach ja...wollte noch fragen wergen der vernehmung bei der Polizei....soll ich es vielleicht doch ankreuzen??? Ich meine ich kann der Polizei da auch ausdrücklich sagen, dass es mir leidtut und alles. Ich weiß nicht was besser für mich ist und was meine Strafe geringer machen könnte(((

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und mit wievielen Arbeitsstunden muss ich ungefähr rechnen im schnitt?? <hr size=1 noshade>


Kann man nicht vorhersehen....

quote:<hr size=1 noshade>Warum stand eigentlich im Brief WAS ich mitgenommen habe??? <hr size=1 noshade>


Weil das strafrechtlich in diesem Fall keine Rolle spielt.

quote:<hr size=1 noshade>Ist eigentlich ein Artikel im Wert von 39 Euro noch: Diebstahl geringwertiger Sachen- Ladendiebstahl gemäß § 242 i.V.m. § 248a StGB <hr size=1 noshade>


Wird von den StAen unterschiedlich bewertet (manche ziehen die Grenze bei 25 €, manche bei 50 €). Spielt aber -gerade im Jugendrecht- auch keine wirkliche Rolle.

quote:<hr size=1 noshade>ach ja...wollte noch fragen wergen der vernehmung bei der Polizei....soll ich es vielleicht doch ankreuzen??? <hr size=1 noshade>


Das müssen Sie selber wissen und können nur Sie ganz alleine entscheiden.

quote:<hr size=1 noshade>Ich meine ich kann der Polizei da auch ausdrücklich sagen, dass es mir leidtut und alles. <hr size=1 noshade>


Das kann man auch "ausdrücklich schreiben".

quote:<hr size=1 noshade>
Ich weiß nicht was besser für mich ist und was meine Strafe geringer machen könnte((( <hr size=1 noshade>


Da es Ihnen ja offensichtlich nur um die "geringere Strafe" geht, sollten Sie vielleicht nicht zur Polizei gehen, denn die merken im persönlichen Gespräch recht genau, ob es einem wirklich leidtut, oder ob man sich einfach nur eine mildere Strafe davon verspricht.

Ansonsten:

Welchen gravierenden Unterschied sehen Sie denn zwischen "sagen", dass es einem leid tut, und "schreiben", dass es einem leid tut? Ich sehe da keinen großen Unterschied.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.03.2010 09:14:23
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

nein, es geht mir nicht nur um geringe Strafe sondern ich habe Angst, dass es später Auswirkungen auf meinen Werdegang haben wird....... Ich wollte gerne Lehramt studieren oder Auswertiges Amt machen bzw. es nach meinem Studium machen wenn es davor nicht klappt.....Haben die Zugriff zu meinen ganzen Daten???? Oder wenn ich Beamter werden will ist ja so ein Eintrag auch nicht soo gut.....

Angst davor, dass ich wegen der Kleinigkeit die ich sehr bereue, vielleicht mein Leben mir versauen kann.....

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn man später Auswertiges Amt machen will???Geht das auch????Hat es keine Auswirkungen , dass ich so eine Straftat begangen bin??


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hi,

prinzipiell steht ein Erziehungsregistereintrag einem Beamtendasein nicht im Weg, sofern keine Sicherheitsüberprüfung wie z. B. bei der Polizei oder BW stattfindet.

Gruß vom mümmel

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12302.04.2010 00:52:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

ja, nur ich habe mich gerade informiert und habe sowas hier rausgefunden;

Die formalen Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Auswärtigen Dienst sind:

* Deutsche/Deutscher im Sinne des Grundgesetzes
* mittlerer Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung (z.B. im kaufmännischen Bereich)
* Mindestens 18 Jahre bei Ausbildungsbeginn
* Gesundheitliche Eignung
[color=red]* Zustimmung zur Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG[/color]

ohhh man........ich bin irgendwie sehr verzweifelt.......

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