Ladendiebstahl 1 Euro

20. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Swen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl 1 Euro

Hallo,

Habe einige Schrauben (4 Stck) zum Größenvergleich mit in den Baumarkt genommen, da ich etwas andere brauchte. Ich fand keine passenden Schrauben, steckte die meinen wieder ein und kaufte noch andere Artikel ein. An der Kasse behauptete ein vermutl. Detektiv, ich hätte diese Schrauben gestohlen. Er nahm meine Personalien auf, dann konnte ich wieder gehen. Hatte noch keine PKonflikte mit dem Gesetz.
Fragen:
1. Soll ich im Anhörungsbogen auf meiner Version bestehen?
2. Wie sieht es mit Verfahrenseinstellung aus?
3. Ist die Einstellung wegen Geringfügigkeit auch möglich wenn ich auf meiner Version der Tat bestehe oder sollte ich besser falscherweise zugeben?

Vielen Dank für eine Antwort !

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

1. Das mußt Du selber entscheiden. Wenn Du nichts gestohlen hast, solltest Du es auch nicht zugeben,

2. Kommt drauf an, was der Detektiv aussagt. Sagt er aus, daß er gesehen hat, daß Du Ware des Marktes eingesteckt hast, sieht es eher schlecht aus, für eine Einstellung nach § 170 StPO , eine nach § 153 ist trotzdem möglich.

3. Ist möglich

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Swen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage: Meine Frau weiß auch, daß ich die Schrauben von zu Hause mitgenommen habe und war auch mit im Geschäft. Inwieweit ändert das meine Position im Vergleich zu einer vermutlich anderslautenden Aussage des Detektives?
Sollte ich dies auch auf dem Bogen angeben?
Will ja nur eine Verfahrenseinstellung erreichen.
Vielen Dank für eine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Sicher kannst Du das angeben, aber laß Deine Frau nicht in eine Falschaussage "rennen". Das wird teuer.

Wenn's natürl. so war, gib es an, kein Thema.

-----------------
"<small>falsa demonstratio non nocet
Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen