Ladendiebstahl, bitte helfen!

15. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Elena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladendiebstahl, bitte helfen!

Hallo, sehr geherte Damen und Herren!
Ich habe Sachen in Wert ca 300euro gestohlen( es tut mir sehr leid), und ich wurde beim hinaus gehen von einem Detektiv erwischt, dann sind auch Polizei gekommen. Ich hatte kein Ausweis dabei, und ich musste(wenn die mich nach Hause gefahren sind und mein Pass gesehen haben) 250euro Strafe bezahlen. Die Frage ist was kommt noch? Ich bin Auslaenderin und ich habe Angst, dass ich noch mehr Geld bezahlen muss und später kein Visum bekomme. Jetzt bin ich zu Hause, und wann komme ich wieder nach Deutschland weiss noch nicht, ich habe Angst, dass ich kein Visum mehr bekomme. Helfen mir , bitte. Welche Strafe soll ich noch bezahlen und ob das auch die Botschaft erfahren muss? Und was wird mit Visum.
Vielen Dank.

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wann und an wen haben Sie die 250,- € bezahlt?

Noch am Tag des Diebstahls? An den Laden? als FANGPRÄMIE?

Oder haben Sie später einen Strafbefehl vom Gericht erhalten mit X tagessätzen mal X Euro = 250,-€ ?

Falls ja, wieviel Tagessätze wurden verhängt?

Wie ist Ihr ausländerrechtlicher Status ? (Asylant, Tourist etc.)

Sind Sie EU-Bürger oder nicht EU-Bürger ?





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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Elena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Bob. Vielen Dank fuer die Antwort.

Ich habe bei der Polizei 250 Euro bezahlt( die wollten eigentlich 500 zuerst aber so viel hatte ich gar nicht, dann konnte ich wieder mein Pass zurueck haben). Ich habe nich kein Strafbefehl per Post erhalten.
Ich bin nicht EU-Buerger und mein Status ist Touristin.

Ich hoffe auf eine Antwort. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Elena.

Die 250,- € sind in Ihrem Fall eine Sicherheitsleistung.

Sie werden von der Polizei einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen, auf dem Sie Angaben zu Ihrer Person und Einkommen machen MÜSSEN. Darüber hinaus KÖNNEN Sie Angaben zur Tat machen, daß ist jedoch freiwillig.

Anschließend gibt die Polizei die Sache an die Staatsanwaltschaft ab, die dann entscheidet, ob

a) die Sache eingestellt wird (§153 StPO ) Dann bekommen Sie die 250,-€ zurück.

b) die Sache unter Auflagen (z.B. Zahlung von 250,-€ )eingestellt wird.(§ 153a StPO ) Dann bekommen Sie nichts zurück, müssen aber auch nichts mehr zahlen.

c) ein Strafbefehl verhängt wird, in dem eine Geldstrafe festgesetzt wird. Je nach Höhe der Strafe kriegen Sie etwas zurück, es ist +/- 0, oder müssen noch etwas zahlen.

d) eine hauptverhandlung stattfindet (unwahrscheinlich). Rest wie bei c)

Im Falle von a + b brauchen Sie sich wegen eines erneuten visums garantiert keine Sorgen machen.

Im Fall von c + d wird es höchstwahrscheinlich eine so geringe Geldstrafe geben, daß auch keine Visaprobleme auftreten werden. es sei denn, Sie sind vorher schon mal strafrechtlich in Erscheinung getreten.



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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Nun, ob die StA die Sache bei einem Diebstahlsschaden von €300 einstellt, ist meines Erachtens sehr fraglich.

Wie Bob schon sagte kommt es natürlich darauf an, ob Sie polizeilich schonmal in Erscheinung getreten sind.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Naja, Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO halte ich auch bei einem Vergehen nach §242 StGB für denkbar.

Ging bei einem gewissen Herrn Dr. Helmut Kohl sogar bei "uneindlicher Falschaussage" (deren Mindeststrafe immerhin 3 Monate Bau sind)

Aber das nur am Rande und Elena ist ja auch nicht Herr Dr. Kohl.

Der Knackpunkt wird die "strafrechtliche Vorbelastung" sein.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Elena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, Bob
vielen Dank fuer die Antwort
ich hatte noch keine Probleme mit der Polizei und, ja ich habe immer noch ein biesschen Angst :-), es ist alles so peinlich, ich kann es einfach mir nicht verzeihen. Noch eine Frage: wenn d) kommt, muss ich dann dabei sein? und wird diese Hauptverhandlung in Deutschland? und was kann dort passieren?
Mit freundlichen Gruessen, Elena.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hallo Elena.

Wenn Sie noch nie Probleme mit der Polizei hatten, also Ersttäter sind, ist d) sehr unwahrscheinlich.

Im Falle von d) wäre die Verhandlung in Deutschland und Sie müßten auch teilnehmen. Dort würden Sie dann höchstwahrscheinlich zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Aber wie gesagt, eine Hauptverhandlung halte ich für sehr unwahrscheinlich, weil Ersttäter und weil die Anreise zur Verhandlung aus Ihrem Heimatland unverhältnismäßig wäre.

Vielmehr wird b) oder c) eintreten.

Also entweder Einstellung der Sache unter der Auflage eine Geldbuße zu zahlen (evtl. genau die 250,-€die Sie als Sicherheitsleistung gezahlt haben)

oder eine Geldstrafe per Strafbefehl (in dem Fall müßten Sie auf die 250,- wahrscheinlich noch was "drauflegen")

Das alles passiert schriftlich, und IMHO wird die Strafe im Fall von c) nicht so hoch ausfallen, daß es später Probleme mit einem neuen Visum gibt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Elena
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank, Bob.

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