Kunde, Ladendetektiv und Polizei

27. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
derfrager123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde, Ladendetektiv und Polizei

Hallo, hätte da mal eine Frage, aber erstmal die Geschichte:

Eine Person (normal gekleidet, unauffälliges Verhalten, wie jeder x-beliebige) betritt einen Supermarkt, geht mit diversen Waren zur Kasse, bezahlt diese, tut sie in seinen Rucksack und geht Richtung Ausgang. Auf halber Strecke kommt ein Ladendetektiv/Sicherheitsmann und fordert die Person auf "nach hinten" mitzukommen, worauf die Person natürlich wissen möchte, warum sie "nach hinten" mitkommen soll. Der Detektiv wird pampig und sagt, er könne auch die Polizei rufen, worauf die Person sagt, das er das machen könne, wenn er das für nötig hielte. Der Detektiv ruft dann die Polizei.

Während im Eingangs/Ausgangsbereich auf die Polizei gewartet wird (alles ganz relaxed), versucht die Person durch Fragen herauszufinden, wo überhaupt das Problem sei, aber der Detektiv blockt nur ab und sagt "Warten wir auf die Polizei".

Als die Polizei dann eintrifft, fordern die Beamten die Person auf, den Rucksack zur Durchsuchung herzugeben und die Taschen zu leeren. Die Person will dann von den Beamten wissen, warum und wieso und überhaupt, was die Beamten aber partout nicht beantworten wollen und weiter den Rucksack verlangen.

Frage: Hat die Person das Recht zu erfahren warum und was das alles überhaupt soll? Aus der Situation ist natürlich ersichtlich, dass der Ladendetektiv vermutet, die Person hätte was gestohlen, aber trotzdem... muss die Polizei über ihr Erscheinen und die Maßnahmen die sie durchführen Auskunft geben? Zumindest den Grund nennen? Gibt es dafür ein Gesetz? Oder muss man sich derart bepöbeln lassen und hat nicht mal das Recht den Grund zu erfahren, warum man gerade (scheinbar grundlos) schikaniert wird?

Gruß,
derfrager123

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>muss die Polizei über ihr Erscheinen und die Maßnahmen die sie durchführen Auskunft geben? <hr size=1 noshade>


Das Erscheinen hat man ja visuell wahrgenommen und die Maßnahmen die die Polizei durchführen wollte, hat sie ja auch benannt.

quote:<hr size=1 noshade>fordern die Beamten die Person auf, den Rucksack zur Durchsuchung herzugeben und die Taschen zu leeren <hr size=1 noshade>


Der Tatverdacht muß einer Person erst dann eröffnet werden, wenn sie Beschuldigteneigenschaft erlangt hat, vgl. § 136 StPO .

Formal könnte sich die Polizei daher darauf zurückziehen, dass es sich um keine Beschuldigtendurchsuchung nach § 102 StPO gehandelt hat, sondern um eine nach § 103 StPO .

Alles in Allem ist es natürl. Kokolores, da die Polizei sich "nichts abbricht", wenn sie den Tatverdacht nennt. Andererseits -ganz allgemein gesagt- fühlen sich Polizisten (oft nicht zu Unrecht) veräppelt, wenn der "mündige Bürger" DInge nachfragt, die klar auf der Hand liegen und schalten dann auch auf stur. Europaweite Erhebungen haben mal ergeben, dass gerade deutsche Polizisten überdurchschnittlich dafür "anfällig" sind, Dinge (zu) persönlich zu nehmen

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