Kümmerling in Disco geklaut

19. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
TandoriChicken
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kümmerling in Disco geklaut

Hey Ho,
Hab heut nacht im Vollsuff ne Flasche Kümmerling hinter der Bar geklaut und wurde erwischt. Die gute Polizei hat mich dann auch noch nach Hause gefahren und meine Eltern rausgeklingelt weil ich Depp keinen Ausweis dabei hatte...
Meint ihr ich sollte nochmal zu der Discothek gehen und ihnen 50 Euro anbieten damit die Sache vergessen ist? Oder ist das eh halb so wild? Die Polizei hat auch gleich mega den Aufstand gebaut und mich für Montag früh vorgeladen...
besten dank
Max

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Meint ihr ich sollte nochmal zu der Discothek gehen und ihnen 50 Euro anbieten

Ob das reicht? Du wirst den Kartenpreis für die ganze Flasche zahlen müssen, der dürfte eher bei 100 € liegen. Ansonsten ist Schadenwiedergutmachung eine gute Idee.

quote:
damit die Sache vergessen ist?

Nein, damit ist Sache noch nicht vergessen. Sie können die Straftat nicht mehr ungeschehen machen. Das Ermittlungsverfahren gegen Sie wird unabhängig davon weiter betrieben.

quote:
Die Polizei hat auch gleich mega den Aufstand gebaut und mich für Montag früh vorgeladen

Sie sind nicht verpflichtet, dieser polizeilichen Vorladung zu folgen. Sie sollten dieser auch nicht folgen und stattdessen von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch machen.

Ich könnte mir hier übrigens vorstellen, dass das Verfahren - ggf. gegen Erfüllung einer Geldauflage - eingestellt wird. Oder sind SIe schon mal in Erscheinung getreten?



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#2
 Von 
TandoriChicken
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay das klingt ja alles schon mal gar nicht soooo schlimm. ich hatte mal Kontakt mit der Polizei weil ich mit einem 50ccm Roller gefahren bin dessen Versicherungsschutz 2 Tage davor abgelaufen war. Allerdings war das nicht mein Roller und ich wusste davon auch gar nichts. das verfahren wurde allerdings wegen Gerinfügigkeit eingestellt. In welcher Höhe muss ich denn mit einer Geldstrafe rechnen?
ciao &
besten dank :)

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

erst mal verraten Sie uns Ihr Alter - die Einstellung gegen eine Geldauflage ist nämlich eine Maßnahme des "normalen" Strafrechtes. Sie sind aber evtl. unter 21 und daher möglicherweise nach Jugendstrafrecht zu behandeln?

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
TandoriChicken
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dummerweise bin ich schon 21...


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#5
 Von 
TandoriChicken
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

achja vorbestraft bin ich deswegen nicht oder? wär ******* weil ich eventuell lehramt studieren wollte :/

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

Sie SIND logischwerweise noch nicht vorbestraft, denn Sie sind ja noch nicht verurteilt. Die Frage ist, ob die Flasche mit ihrem Ladenpreis oder, wie idybell vermutet, mit dem Disco-Preis von um die 100 Euro angesetzt wird. Im ersteren Fall wird das Verfahren wohl eingestellt, im zweiten Fall wird höchsten gegen eine Geldauflage eingestellt, evtl. auch eine kleine Geldstrafe verhängt. Vorbestraft im Sinne eines Eintrags im Führungszeugnis wären Sie dadurch aber nicht.

Gruß vom mümmel

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#7
 Von 
guest-12329.12.2009 08:36:45
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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