Kontrolleur erfolgreich verarscht?

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)
Kontrolleur erfolgreich verarscht?

Hallo,

habe eine Frage zu folgender Situation:

Da mein Bruder kurz vor Monatsende sein Monatsticket verloren hat und keine Bearbeitungsgebühren für ein neues zahlen wollte, ist er lieber schwarz gefahren. Wie es kommen musste wurde er aber kontrolliert, jedoch nicht unvorbereitet...
Bis auf den Namen hat er sich alle Daten ausgedacht und dem Kontrolleur gegeben. Als dieser dann ein Schulbuch zur Probe forderte, gab ihm mein Bruder das Chemiebuch. Da er sich in dem Buch aber nicht eingetragen hatte, stand dort noch der Name des Vorgängers. Diesen Namen hatte mein Bruder dem Mann genannt und damit war die Sache erledigt.

Nun meine Frage: Mein Bruder ist doch jetzt fürs erste aus dem Schneider, oder? (würde es ihm zumindest gönnen, hat er schon klug gelöst) :grins:

Falls ihn der Kontrolleur jedoch mal wiedererkennen sollte, kann ihm da was passieren? Trotz scheinbar richtigem Namen konnte ja sicher niemand gefunden/belangt werden.
Zu dem Zeitpunkt wird mein Bruder aber wieder eine gültige Fahrkarte haben und kann den Vorfall immer noch abstreiten.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Lg,
Nighty

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Ihr Bruder hat jetzt kein (harmloses) Schwarzfahrdelikt mehr begangen, sondern einen ausgewachsenen Betrug, § 263 StGB .

Die Stadtwerke werden schnell merken, dass es die Person nicht gibt und somit Anzeige gegen Unbekannt erstatten.

Dann wird versucht, Ihren Bruder zu ermitteln. Und wenn er ermittelt wird, hat er ein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(934 Beiträge, 280x hilfreich)

Ausserdem dürfte noch "Falsche Verdächtigung" dazu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Es ist aber doch eine Seltenheit, dass eine Anzeige gegen Unbekannt mal Erfolg hat, oder?

Immerhin kann er nicht ausfindig gemacht werden und falls er in ferner Zukunft mal wieder auf den gleichen Kontrolleur stoßen sollte, kann er sagen, dass es eine Verwechslung ist. Eine gültige Karte vorzeigen hat er ja, mit vollkommen anderem Namen.

Glaube auch nicht, dass die Stadtwerke da so einen großen Wirbel drum machen werden, bei Kindern haben die sowieso keine großen Erfolgsaussichten, oder?

MfG,
Nighty

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

du stellst das hier dar, als wolltest du deinen bruder noch belohnen weil er so clever war, deiner ansicht nach.

das er ggf alles nur noch schlimmer gemacht hat, hat wohl niemand bedacht.

so was nenn ich mal vorbildlich

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

1. Habe ich meinen Bruder nicht gelobt, was ich hier schreibe und ihm sage sind zwei paar Schuhe.

2. Finde ich das in der Tat clever, wie er sich um die 10€ Bearbeitungsgebühren gedrückt hat, ohne jetzt mal die ganzen ganzen (theoreitschen) Folgen zu betrachten.

3. Habe ich hier niemanden um eine moralische Beurteilung gebeten... :dau:

MfG,
Nighty

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Wie würde das denn gehandhabt werden?

Mal angenommen, der selbe Kontrolleur sieht den Jungen wieder.
Könnte der nicht einfach zu Feststellung der Personalien die Polizei hinzuziehen?
Wenns dann hart auf hart kommt, hat das Chemiebuch nicht irgendeine nachweisende Wirkung?

Eigentlich schon mal an den gedacht, der im Chemiebuch steht? Dass evtl. derjenige Ärger und Aufwand bekommt?

Was ist das eigentlich für ne Einstellung? Habe meine Monatsticket verloren (ist also mein Problem). Für einen normalen Menschen würde sich doch dann die Frage stellen, Bearbeitungsgebuehr zahlen oder die paar Tage Einzelfahrkarten kaufen?
Für einen etwas dreister denkenden vll. noch die Frage -oder lieber schwarzfahren und riskieren erwischt zu werden-...

Dann aber auch noch unbeteiligte reinzuziehen ist asozial...
Schade dass du auch noch stolz bist..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Wenn der Kontrolleur ihn wiedererkennen würde, könnte er die Polizei rufen, damit diese die richtigen Personalien feststellt. Und dann würde die Mühle weiterlaufen...

Wie wahrscheinlich das ist, steht sicher auf einem anderen Blatt.



-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Und nicht zuletzt wäre der Kontolleur Zeuge, falls er den Bruder wiedersehen würde und es ggf. zu einem Verfahren kommt.

Klar kann man dem Kontrolleur dann unterstellen, dass er lügt. Aber warum sollte er? Was hätte er davon? Das würde sich vermutlich auch ein Richter in seiner freien Beweiswürdigung fragen. Denn dass 'Aussage gegen Aussage' und dass sich dies dann aufheben würde, ein modernes Märchen ist, sollte sich mittlerweile auch rumgesprochen haben.

Soweit zur rechtlichen Situation.
Menschlich (und damit nichtmal moralisch - das war ja nicht gefragt ;) ) find ich's einfach 'ne bescheuerte Aktion. Clever mag man meinen, aber cool bestimmt nicht.

Gruß
Xavienne




-- Editiert von xavienne am 01.08.2008 00:01:01

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

ich finde das ganze cool.
:cool:

Strafbar ist es bezüglich der beförderungserschleichung natürlich nicht, weil er ja einen fahrschein hatte und insoweit den fahrpreis errichtet hat.

es liegt möglicherweise ein betrug bezüglich des verminderten erhöhten fahrpreises vor (5-10 Euro), aber das ganze hat strafcharakter und insoweit ist auch ein vermögensschaden zweifelhaft.

:dance:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rosarot1972
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 43x hilfreich)

Entschuldige vielmals meine persönliche Meinung. Man kann aber auch wirklich nicht davon ausgehen, wenn man einen solchen Fall in einem öffentlichen Forum schildert, die Geschichte auch noch clever hält, das dann einige (auch ich) hier ihre persönliche Meinung kund tun.

Nachmals Sorry (ironiemodus off)

Komischer weise bin ich nicht die Einzige, der Dein Fall sauer aufstößt...

Schlaf gut.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Es ist schon erstaunlich, wie von manchen Usern, die keine soziale Kompetens aufweisen, ein gemeinhin gesellschaftsschädliches und strafbares Verhalten auch noch verherrlicht wird. Wohin kommen wir denn, wenn jeder denkt: "Um persönlich etwas zu sparen, begehe ich mal eine Straftat".

Bei der Einstellung des TE findet er es bestimmt auch gut oder clever, wenn sein Bruder, nur um der lästigen Abkassierei an den Kassen zu entgehen, laufend Ladendiebstähle begeht!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Es ist schon erstaunlich, wie von manchen Usern, die keine soziale Kompetens aufweisen, ein gemeinhin gesellschaftsschädliches und strafbares Verhalten auch noch verherrlicht wird. Wohin kommen wir denn, wenn jeder denkt: Um persönlich etwas zu sparen, begehe ich mal eine Straftat.


Nein das stimmt nicht. TE hat doch gesagt, daß er die Karte bezahlt hat und NUR verloren hat. Wo ist denn da der Schaden ?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Den eigentlichen Schaden hat jetzt ein (ex)-Schüler, dem eine Rechnung und evtl. eine Anzeige geschickt wird und gegen die er sich umständlich wehren muss.

Aber vielleicht lässt sich dann auch seitens der Schule rückverfolgen, wer AKTUELL das Buch "Nr. X" geliehen hat. Dann ist er dran.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NightmareAngel
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 12x hilfreich)

Stimmt, das Chemiebuch wäre im Ernstfall ein Problem gewesen. Das haben wir aber mittlerweile auch gelöst, haben es einfach mit einer Mitschülerin getauscht (auch sie hatte ihren Namen nicht eingetragen),
sodass jetzt eigentlich nichts mehr passieren können sollte. Nun entlastet das neue Chemiebuch ja gewissermaßen auch.
(eine Rückverfolgung ist im Übrigen ausgeschlossen, die Bücher haben nur einen Schulstempel, keinen Strichcode)

Ich würde dem Kontrolleur nie unterstellen, dass er lügt. Dazu hätte er wahrhaftig keinen Grund. Allerdings würde ich sein Erinnerungsvermögen anzweifeln. Bei der Menge an Schulkindern, die täglich kontrolliert werden, ist eine Verwechslung nicht ausgeschlossen.
Entlastend ist zudem, dass mein Bruder zu der "Tatzeit" eine gültige Monatskarte aboniert hatte. Außerdem eben auch das neue Chemiebuch. Bilder und Zeugen gibts nicht.

Wo ich den Kritikern Recht gebe, ist die zu Unrecht beschuldigte Person, die hat mir auch Leid getan. Allerdings halte ich es mittlerweile für unmöglich, dass er gefunden, geschweige denn bestraft werden kann.
Das Kind hat (glücklicherweise) einen Allerweltsnamen wie z.B. Tim Maier. Zudem stimmt wie gesagt die Adresse nicht, so gesehen unauffindbar.

Zuletzt wollte ich noch anmerken, dass ich es nicht unterstützt hätte, wenn mein Bruder tatsächlich keinen Fahrschein besessen hätte.
Da er aber das Geld schon bezahlt hat, finde ich das nicht schlimm. Diese sogenannte Bearbeitungsgebühr, die bei sowas dann verlangt wird, steht meiner Meinung nach in keiner Relation zu dem betriebenen Aufwand und ist daher für mich sowieso nur reine Geldmacherei.

So, hoffe ich habe nichts vergessen...
Liebe Grüße,
Nighty

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

>Diese sogenannte Bearbeitungsgebühr, die bei sowas dann verlangt wird, steht meiner Meinung nach in keiner Relation zu dem betriebenen Aufwand und ist daher für mich sowieso nur reine Geldmacherei.

Aha. Soll deiner Meinung nach jemand für die Schusseligkeit anderer Leute auch noch gratis arbeiten?

Und nebenbei: Ist die hier in Rede stehende Monatskarte eigentlich personalisiert oder übertragbar? Im letzteren Fall kann nämlich doch durchaus ein Schaden entstanden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Jetzt werden auch noch die Mitschüler/innen reingezogen.

Auf die Gefahr hin, rausgeschmissen zu werden, das wärs mir aber wert.

Sozialkompetenz: 0

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen