Kommunikationsdefizite beim Richter?

24. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
viadia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommunikationsdefizite beim Richter?

Hallo,

also mir passiert grade etwas ziemlich kurioses. Wegen eines Beschwerdeschreibens wurde ich wegen Beleidigung angezeigt. Bei der Polizei meines Ortes habe ich die Sache erläutert und mir konnte man auch nicht erklären, warum ich jetzt wegen Beleidigung angezeigt wurde. Es gab wohl offensichtlich ein Abschnitt, den gerne kritisch sehen kann, aber ich hab erklärt, dass es sich dabei nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Anschuldigung handelt.

Zwei Wochen später finde ich ein Strafbfehl in meiner Post, der sich auf eine inhaltlich verfälschte Version meiner Beschwerde bezieht.

Natürlich habe ich dem Strafbefehl widersprochen. Ich habe erklärt, dass das was im Strafbefehl geschrieben ist, zweifelsfrei die Unwahrheit ist. Dies kann man aus dem Schreiben entnehmen, welches ich zwei Wochen zuvor der Polizei nochmals vorgelegt habe. Außerdem liegt mir ein Schreiben der Polizei vor aus dem hervorgeht, dass die gefälschte Version unmöglich wahr sein kann.

Dies habe ich dem Amtsgericht mitgeteilt.

Als Reaktion darauf, hat man mir angeboten ich können auch eine Geldbuße für eine Gemeinnützige Organisation spenden.

Darauf hin habe ich nochmal dem Richter geschrieben, dass ich bitte eine Antwort darauf möchte, warum man auf die Idee kommt, ich hätte etwas behauptet, was so nicht stimme und was auch problemlos beweisbar ist.

Wieder habe ich eine Antwort, aber keine Reaktion darauf erhalten, dass der Vorwurf definitiv falsch ist.

Ehrlich gesagt fühl mich etwas verarscht, um es höflich auszudrücken.

Was hat man da für Möglichkeiten, wenn man zweifelsohne beschissen wird, anders kann man das ja nicht nennen.

Ist das, wenn es absichtlich passiert ist, nicht eine Fälschung von beweiserheblichen Daten (§ 269 StGB )?

Ich muss sagen, ich find das nicht mehr lustig. Freu mich über hilfreiche Antworten :)

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12 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun, der Einspruch wird ja schließlich in einer Hauptverhandlung besprochen - da können Sie das direkt mit dem Richter klären.

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" "

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Darauf hin habe ich nochmal dem Richter geschrieben, dass ich bitte eine Antwort darauf möchte, warum man auf die Idee kommt, ich hätte etwas behauptet, was so nicht stimme und was auch problemlos beweisbar ist.

Wieder habe ich eine Antwort, aber keine Reaktion darauf erhalten, dass der Vorwurf definitiv falsch ist.

Ehrlich gesagt fÜhl mich etwas verarscht, um es höflich auszudrÜcken.


Sie werden nicht verarscht, sondern ganz normal nach den Regeln der Strafprozessordnung behandelt. Der Richter führt kein Gespräch mit Ihnen, da das die StPO nicht vorsieht. Die StPO sieht folgenden Ablauf in Ihrem Fall vor:

1. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Haftbefehl
2. Das Amtsgericht erlässt diesen Strafbefehl.
3. Sie legen hiergegen Einspruch ein.

Dann kommt es entweder zu einer Hauptverhandlung oder aber das Gericht bietet Ihnen - mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft - eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße an. Letztes ist bei Ihnen geschehen. Daher:

4. Vorschlag, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einstellen.

Hierzu können Sie sich nun äußern, also entweder ja oder nein sagen. Für allgemeines Palaver ist hier kein Raum. Falls Sie sich unklar ausdrücken, wird das Gericht dies als "nein" interpretieren. Daher:

5. Vorschlag wird von Ihnen abgelehnt.
6. Es wird Termin zur Hauptverhandlung angesetzt
7. Es gibt eine Hauptverhandlung und am Ende ein Urteil.

In der Hauptverhandlung ist dann zeit für Palaver. Da können Sie alles erzählen, was Sie wollen, aber erst dann.




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"justice"

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#3
 Von 
viadia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für eure Antworten.

quote:
Sie werden nicht verarscht, sondern ganz normal nach den Regeln der Strafprozessordnung behandelt.


Ich bin zwar kein Jurist, aber bin mir doch ziemlich sicher, dass die StPO kein fälschen von Aussagen oder Beweismitteln zum Nachteil des Beklagten vorsieht oder?

quote:
Nun, der Einspruch wird ja schließlich in einer Hauptverhandlung besprochen - da können Sie das direkt mit dem Richter klären.


Zu einer Hauptverhandlung wird es höchstwahrscheinlich nicht mehr kommen. Ehrlich gesagt hab ich auch kein Interesse daran. Dies liegt nicht an der Tatsache, dass ich irgendeine Schuld eingestehe, sondern dass man bei einem deutschen Rechtsstaat allerhöchstens die bevorzugte Fahrbahn im Straßenverkehr meint.


quote:
Der Richter führt kein Gespräch mit Ihnen, da das die StPO nicht vorsieht.


Nun ich habe nun aber mehrmals mit dem Richter Briefe ausgetauscht, dort hätte er die Möglichkeit zu antworten. In dem gesamten Zusammenhang spielt auch ein Beziehungsgeflecht zwischen Mir, dem Richter, dem vermeidlichen Opfer und dem jenigen, der die Anzeige aufgeben hat eine Rolle. Dies möchte ich aber öffentlich nicht genauer erläutern.

-- Editiert viadia am 25.03.2012 23:38

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich bin zwar kein Jurist, aber bin mir doch ziemlich sicher, dass die StPO kein fälschen von Aussagen oder Beweismitteln zum Nachteil des Beklagten vorsieht oder?


Wie ich schon sagte, sieht die StPO vor, dies alles ausschließlich im Rahmen einer Hauptverhandlung zu klären.

quote:
Zu einer Hauptverhandlung wird es höchstwahrscheinlich nicht mehr kommen. Ehrlich gesagt hab ich auch kein Interesse daran.


Aha. Sie haben zwar Interesse daran, irgendwann zwischendurch alles zu erzählen, aber dann, wenn es notwendig und vor allem rechtlich möglich ist, dann haben Sie kein Interesse daran. Nunja. Wenn Sie die Chance auf eine Hauptverhandlung nicht wahrnehmen wollen, ist das Ihre Entscheidung, aber ganz sicher kein Fehler des Rechtsstaats.



-----------------
"justice"

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#5
 Von 
viadia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Aha.


Entschuldigen Sie, aber ist das eine typische Juristen Krankheit irgendjemanden ohne nähere Anhaltspunkte etwas zu unterstellen?

quote:
Sie haben zwar Interesse daran, irgendwann zwischendurch alles zu erzählen, aber dann, wenn es notwendig und vor allem rechtlich möglich ist, dann haben Sie kein Interesse daran.


Ja ganz richtig. Das liegt aber viel mehr an der Qualität der Amtsgerichte bzw. dieses speziellen Amtgerichts, als der Furcht vor der Wahrheit. Ich habe mir nicht vor zu werfen. Weder moralisch noch juristisch. In diesem Verfahren spielt die mögliche Bestrafung keine Rolle. Die Anklage ist perverse politischer Natur.

quote:
Nunja. Wenn Sie die Chance auf eine Hauptverhandlung nicht wahrnehmen wollen, ist das Ihre Entscheidung, aber ganz sicher kein Fehler des Rechtsstaats.


Wenn Ingenieure, die ein Auto konstruieren und produzieren, mit der Qualität eines Juristen arbeiten würde, dann würden alle nur auf Pferden reiten, dass versprech ich Ihnen. Es gibt keinerlei Qualitätssicherungssysteme und auch keine Garantie dafür, dass der jenige Recht bekommt der Recht hat.

Unterlassen Sie bitte künftig solche ekelhaften Anschuldigen.

Jedoch mein Dank für Ihre Antwort.

Gruß


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""

-- Editiert viadia am 26.03.2012 00:19

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wo genau habe ich etwas "unterstellt" und wo bitte habe ich Sie angeschuldigt? Könnten Sie mir bitte die Stelle zeigen?

Obgleich ich mich bisher darauf beschränkt habe, nüchtern und emotionslos die Rechtslage zu erläutern, so komme ich nunmehr nicht umhin, zu vermuten, dass die Vorwürfe gegen Sie berechtigt sind. Ihr Schreibstil ist durchdrungen von extremer Aggressivität. Darüber hinaus scheinen Sie nicht in der Lage zu sein, den Kern eines Problems zu erkennen. Anstatt konstruktiv ein Problem anzugehen und zu lösen, beschränken Sie sich darauf, aggressiv zu pöpeln, obgleich dies natürlich keinerlei Probleme löst, erst Recht keine juristischen.

Ich gehe daher davon aus, dass der Vorwurf der Beleidgung berechtigt ist und das Strafverfahren daher zurecht erfolgt ist.



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"justice"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ justice: ich finde, Sie haben das alles ganz wunderbar und auch für Laien verständlich und nachvollziehbar erklärt.

Sie verkennen lediglich, dass der TE keine juristische Auskunft wollte, sondern Mitpöbler sucht, die ohne Kenntnis des Falles in die allgemeine Beschimpfungsorgie mit einstimmen.

Ich für meinen Teil werde justice jetzt erst einmal positiv bewerten und ansonsten schweigen, weil pöbeln einfach nicht mein Ding ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Unterlassen Sie bitte künftig solche ekelhaften Anschuldigen.


Ich glaube, jetzt wissen wir, wer hier das Kommunikationsdefizit hat. ;)

Zitat:
dass es sich dabei nicht um eine Beleidigung, sondern um eine Anschuldigung handelt


Auch eine Anschuldigung kann eine Beleidigung sein. Kommt halt auf die Formulierung an. Wenn ich jemandem schreibe "Sie sind ein Betrüger", obwohl das nicht der Fall ist, ist das eine Anschuldigung und eine Beleidigung.

-- Editiert Khryztynna am 26.03.2012 11:34

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
viadia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@justice005
Die Unterstellung liegt doch in dem "Aha". Sie haben doch nicht Aha geschrieben, weil Ihnen grade eine damit nicht im Zusammenhang stehender Einfall gekommen ist. Sie unterstellen, ich hätte kein Interesse an einem ehrlichen Verfahren. Sie können mir gerne ernstzunehmende Qualitätssicherrungsverfahren in der Justiz nennen. Bis lang habe ich davon nicht viel gehört außer im Rahmen einer Arbeit von TQM, aber ich denke nicht, dass dies sich auf rechtliche Fragen bezieht.

Wenn ich für Sie aggressiv rüberkomme, dann mag dass durch aus so sein, aber Sie haben ja jetzt auch bewiesen, dass sie das genauso gut können.

@Khryztynna
Wenn man jemanden schreibt, er sei ein Betrüger, ist es etwas anders als wenn man der Polizei schreibt, dass man betrogen wurde oder? ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Wenn man jemanden schreibt, er sei ein Betrüger, ist es etwas anders als wenn man der Polizei schreibt, dass man betrogen wurde oder?


Du schrübbst doch oben "wegen eines Beschwerdeschreibens" und nicht "wegen einer Strafanzeige". Also was war es denn nun?

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#11
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ein Richter kann, wird und darf im Vorfeld einer HV keine Beweiswürdigung in Form irgendeiner Stellungnahme vornehmen. Täte er es, gleich in welche Richtung, wäre der Befangenheitsantrag vorprogrammiert. Insoweit ist es nur normal, dass der Richter Ihnen hierzu nichts geschrieben hat.

Selbst im vorbereitenden Telefonat sind Richter mit solchen Äußerungen mehr als vorsichtig, damit nicht (zumeist) der Verteidiger sodann mit einem "unaufschiebbaren Antrag" kontert. Was Sie verlangen, werden Sie also, strafprozessual nicht bekommen.

Wie Ihnen Kollege ref.iur. justice bereits zutreffend mitteilte, gilt der Mündlichkeitsgrundsatz, sprich, die Erörterung in der HV. Was glauben Sie, warum dort diverse Beweismittel, teils über mehrere HV-Tage, verlesen werden müssen?

Man kann über deutsche Gerichte sagen was man will und auch ich finde einiges durchaus kritisierenswert. Das was Sie jedoch betreiben, ist bislang unsubstantiierte Justizschelte, da sich das Gericht, oh Wunder, an die StPO hält. Statt hierüber aber froh zu sein, bemängeln Sie genau das.

Mit Verlaub, aber Ihre Ansicht ist dermaßen an der Sache vorbei, dass Sie sich über Gegenwind, hier wie augenscheinlich auch bei Gericht, nicht wundern dürfen. Wenn Sie keine HV wollen, ist das Ihr gutes Recht. Allerdings verbietet sich dann auch jedwede Kritik an einer Verurteilung.

Um bei Ihren Beispielen zu bleiben: Sie vermitteln den Eindruck eines Patienten, der nach einem vermeindlichen Kunstfehler auf die heilende OP verzichtet, um lieber auf die Ärzte zu schimpfen, die Ihr, durch das Ansehen sämtlicher Folgen der Schwarzwaldklinik erworbenes, med. Halbwissen, eben nicht in die Tat umsetzen wollen, sondern lieber lege artis behandeln wollen.

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Es wurde ja bereits alles gesagt, daher -ohne Wiederholungen- nur noch kurz hierzu:

quote:
Ja ganz richtig. Das liegt aber viel mehr an der Qualität der Amtsgerichte bzw. dieses speziellen Amtgerichts


Ist doch auch gar kein Problem. Dann läßt man sich von diesem "Amtgericht minderer Qualität" halt verurteilen und geht dann in die Berufung. Schwupps, schon ist man weg von diesen "miesen Amtsgerichten" und beim Landgericht...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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