Körperverletzung!Name bekannt!Was tun?Anzeige?Angs

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2009 09:24:40
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Körperverletzung!Name bekannt!Was tun?Anzeige?Angs

Hallo zusammen,

eine Person wird von drei anderen Personen geschlagen. Die Person geht zu Boden und die drei anderen schlagen und treten weiterhin auf diese Person ein.
Keiner der anwesenden Passanten greift währenddessen ein. Lediglich nach dem alles vorbei ist, geht ein Mann "dazwischen". Die Partnerin des Geschlagenen versucht dazwischen zu gehen und schreit weinend und bekommt in dem Gerangel eine Backpfeife. Der Geschlagene trägt ein ordentliches Veilchen davon, ein Auge ist deutlich angeschwollen, die Oberlippe ist aufgeplatzt, die Nase auf das Doppelte angeschwollen und schmerzt am Nasenbein, das Kinn aufgeschürft, der Verletzte hat Prellungen an beiden Knien und an mehreren Stellen am Kopf, der rechte Zeigefinger erlitt eine Kapselanschwellung. Nach einer Woche hat der Verletzte noch immer Kopf- und Nasenschmerzen. Einen Tag nach der Tat war der Betroffene in der Notaufnahme. Der Geschlagene ist Brillenträger. Die Brille flog bei der Schlägerei weg und ist nicht mehr auffindbar.

Jetzt zu den eigentlichen Fragen:

Von den drei Schlägern hat der Verletzte von einer Person den Namen herausgefunden.

Jetzt fragt er sich, ob es sich lohnt, diesen Typen anzuzeigen?! Wann verjährt eine solche Tat bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?
Der Betroffene hat zudem Bedenken, wenn er den Typen anzeigt, dass er nicht mehr sicher ist, zumal bei der Anzeige sein Name und seine Adresse bekannt wird.
Nicht mehr sicher in Bezug darauf, dass er nicht weiß, wer die zwei anderen Personen waren und es sicherlich nicht sicher ist, ob der eine namentlich Bekannte
die Namen der anderen herausrückt und diese vielleicht irgendwann den Geschlagenen erneut "besuchen". Oder kann man eine solche Anzeige doch anonym erstatten?

Mit welcher Strafe müsste oder muss der namentlich Bekannte rechnen, wenn er entsprechend verurteilt wird - von der strafrechtlichen Seite her?
Was könnte der Geschlagene an Schmerzensgeld und oder Schadenersatz einklagen, wenn er auf dem zivilrechtlichen Wege gegen diese Person vorgeht (der Verletzte hat keine Rechtsschutzversicherung!)?

Einzig der eine o. a. Mann würde evtl. ausfindig gemacht werden können. Wobei auch hier nicht sicher ist, ob dieser dann auch entsprechend aussagen würde!?

Was würdet ihr dieser Person empfehlen?

Was ist sonst noch zu beachten, bedenken ...?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

***Wann verjährt eine solche Tat bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?***
Fünf Jahre. Er sollte sich aber nicht so lange Zeit lassen.

Übergriffe auf Zeugen sind relativ selten.

Eine Anzeige wegen Körperverletzung kann man natürlich auch, wie jede Anzeige, anonym erstatten. Dann wird das Verfahren eingestellt. Es kann ja kein Geschädigter befragt werden. Wegen eines anonymen Schreibens wird niemand verurteilt.

Zur Strafhöhe lässt sich nichts sagen. Die Strafe wird ja nicht mathematisch bestimmt. Es spielen viele Faktoren eine Rolle, so auch welche, die in der Person des Täters liegen, also beispielsweise sein strafrechtliches Vorleben. Es handelt sich allerdings um eine gefährliche KV, weil sie von mehreren gemeinschaftlich begangen wurde, so dass die Mindeststrafe bei 6 Mo. liegt.

Wenn der Geschädigte den Namen eines Täters kennt und ihn anzeigt kann passieren, dass dieser Angezeigte keine Lust hat, die Sache alleine auszubaden und die Namen der Mittäter verrät.


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#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Oder kann man eine solche Anzeige doch anonym erstatten?

Kann man, aber es wird kaum zu einer Verurteilung kommen, wenn nicht mal das Opfer auffindbar ist.

> Mit welcher Strafe müsste oder muss der namentlich Bekannte rechnen, wenn er entsprechend verurteilt wird - von der strafrechtlichen Seite her?

6 Monate bis 10 Jahre, §224 StGB .

> Jetzt fragt er sich, ob es sich lohnt, diesen Typen anzuzeigen

Klar, warum sollte man jemandem so etwas durchgehen lassen? Das Opfer kann natürlich auch dem Täter verzeihen und mit ihm ein Bierchen trinken, aber das scheint mir nicht sehr realistisch.

> Wann verjährt eine solche Tat

Nach 10 Jahren, §78 StGB i.V.m. §224 StGB .

> bzw. wie lang hat man Zeit, eine solche Tat anzuzeigen?

3 Monate kann man einen Strafantrag stellen. Danach könnte allerdings die StA öffentliches Interesse an der Verfolgung nach wie vor als gegeben sehen, sodaß sie nach einer Strafanzeige (inhaltlich dasselbe, formell etwas anderes) trotzdem den Täter strafrechtlich verfolgen kann. Das Opfer hätte nur dann (wenn es die 3-Monats-Frist versäumt) keinen Rechtsanspruch mehr darauf, daß die Tat verfolgt wird.

Außerdem laufen die 3 Monate erst ab Kenntnis der Person des Täters. D.h. auch wenn die Frist bzgl. des einen bekannten Täters abgelaufen wäre, könnte sie bzgl. der anderen (noch) unbekannten Tatbeteiligten noch nicht einmal zu laufen begonnen haben.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Seit wann braucht man bei einer gef. KV einen Strafantrag oder ein öffentliches Interesse?

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#4
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

@ wastl mit anderen Worten: die gefährliche KV muß von Amts wegen her verfolgt werden, meinst Du das? (Also, sobald die Strafverfolgungsbehörde davon erfährt)

Aber die Verjährungsfrist hat sich doch geändert, wegen der höheren Strafandrohung im Vergleich zum damaligen § 223 a StGB ?

Gruß passenger

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die gef. KV ist ein Qualifikationstatbestand, so dass die 10jährige Verjährungsfrist gilt. Asche auf mein Haupt, das habe ich verpennt.

Aber ansonsten: Ja: Sobald die Behörde davon erfährt muss sie auch verfolgen. Also auch ohne Antrag oder öff. Interesse.

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#6
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

@ wastl das mit der Asche wollen wir mal sein lassen. :respekt:

Gruß passenger

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

;)

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