Hallo,
Person A feiert mit Person B bei B zuhause. Person A ist irrgentwann so betrunken, dass er neben sein Bett bricht. Daraufhin rastet B so aus das er ihn Schupst und ihn schlägt und schreit mach das weg. Person A ist dazu nichtmehr in der lage und wehrt sich gegen die schläge. Es kommt zu einer Rangelein und beide gehen zu Boden. Jetzt kommt Zeuge C (nüchtern) ins Spiel er hilft Person A wieder auf die Beine und machen sich aus dem Staub. Person A erlitt ein blaues Auge und ein paar Kratzer am Körper, B hingegen hat Probleme mit Trommelfell, Kieferschmerzen, Nase gebrochen, 4 wochen Krank geschrieben und ist 2 Monate in Ärztlicher Behandlung
B erstattet Anzeige
es steht aussage gegen Aussage. B ist jedoch Polizeilich bekannt für schlägereien ist deswegen auch auf bewährung. Es kommt zu einem Gespräch bei der Juku (Täter Opfer Ausgleich) Die Staatsanwältin fordert von A 300€ dann wird das Verfahren eingestellt. Sollte Person A dies Zahlen obwohl er möglicherweise kaum schuld hat?
Was meint ihr dazu? Danke für Antworten
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Körperverletzung - zahlen obwohl möglicherweise kaum schuld?
1. Juni 2012
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Frage vom 1. Juni 2012 | 01:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - zahlen obwohl möglicherweise kaum schuld?
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#1
Antwort vom 1. Juni 2012 | 11:10
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 494x hilfreich)
quote:
Sollte Person A dies Zahlen obwohl er möglicherweise kaum schuld hat?
Das muß A selbst wissen.
Objektiv liegt vermutlich Notwehr vor ("wehrt sich gegen die schläge"). Die Frage ist, wem im Zweifel ein Richter glaubt, vor allem, wenn beide Beteiligten stark alkoholisiert waren. Ob es sich da lohnt, ein Urteil mit einer höheren Strafe zu riskieren...
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