Körperverletzung und Notwehr

17. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Toraka
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Körperverletzung und Notwehr

Auf einem Parkplatz überholte ich ein langsames fahrendes Fahrzeug, weil ich vor der Arbeit noch etwas erledigen musste und die Zeit knapp war. Kurz darauf mussten wir beide hintereinander warten, weil ein großer SUV nicht in eine enge Parklücke kam. Wir standen bestimmt eine Minute, während dessen konnte ich in der Ferne sehen, wie eine Parklücke frei wird. Als es weiter ging, fuhr ich in diese Parklücke ein und stieg aus. Plötzlich hörte ich jemanden schreien: Hey du *********, was überholst du mich!? Ich antwortete nur: Was willst du denn jetzt von mir? Er springt aus dem Auto und läuft auf mich zu. Ich habe keine Ahnung, was er von mir will, als er mir noch im Laufen brutal seine Stirn ins Gesicht haut. Er erwischt zwar nicht meine Nase, auf die er sicher gezielt hatte, aber meine Stirn ist davon aufgeplatzt, das Blut läuft mir herunter. Er schlägt weiter auf mich ein. Da er weit größer ist als ich, kann ich mich kaum zur Wehr setzen. Dazu kommt, dass mir das Blut in die Augen läuft, ich immer weniger sehe. Aus Angst, bald nichts mehr zu sehen, hinzufallen, und Tritte einstecken zu müssen, bei so einem kann man mit allem rechnen, nehme ich ein kleines Fingermesser vom Gürtel (als Windsurfer immer nützlich) und schwenke es seitlich vor mir her. Dennoch greift er mich weiter an, wobei ich ihn wohl berührt haben muss. Blut war aber nichts zu sehen, zumindest nicht bei ihm, während es mir vom Kopf tropfte. Irgendwann zerrt ihn seine Freundin ins Auto, sie verschwinden, ich erstatte Strafanzeige. Im Krankenhaus erfahre ich, er sei nach seiner ersten Flucht nun auch dort. Angeblich habe er 2 leichte Stichverletzungen. Wie das, wenn ich nie einen Hieb durchführte, hat er sich das in Abwesenheit selber zugefügt, frage ich mich. Er erstattete ebenfalls Anzeige. Nun stehen zwei Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung im Raum.

Das darf nicht wahr sein, nun stehe ich als Opfer plötzlich als Täter da? Ich habe diese Auseinandersetzung nie gewollt, hätte auch nie eine Schlägerei angefangen, schon gar nicht so brutal. Ich habe nun eine Platzwunde in Form eines umgekehrten Y direkt über den Augen bis zur Mitte der Stirn, die mit drei Stichen, je Richtung eine, genäht wurde. Nie bin ich durch Gewalt aufgefallen, mein Führungszeugnis ist völlig in Ordnung.

Ist das denn nicht Notwehr gewesen? War mein Handeln angemessen?


-- Editiert Toraka am 17.07.2013 19:42

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Ist das denn nicht Notwehr gewesen? War mein Handeln angemessen?

Das kann hier keiner wirklich beurteilen.

Allerdings wäre es durchaus Notwehr, auch angemessene, wenn die Situation wirklich so abgelaufen ist.



quote:
nehme ich ein kleines Fingermesser vom Gürtel (als Windsurfer immer nützlich)

Definiere mal "kleines Fingermesser" im Detail ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung war es Notwehr. Nach der Ihres "Gegners" wahrscheinlich nicht. Und was seine Freundin bei der Polizei ausgesagt hat, wissen Sie nicht.

Über den "Fall" entscheiden werden am Ende Leute, die nicht dabei gewesen sind. Zuerst ein Staatsanwalt, der über Anklageerhebung oder EInstellung entscheidet, und später ggf. auch ein Richter über Verurteilung oder Freispruch.

Ich kann Ihnen mal so ganz grundsätzlich sagen, dass bei diesem Verfahren Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht. Wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte und die Führerscheinstelle davon erfährt, wird Ihnen ziemlich sicher die Fahrerlaubnis entzogen.

Daher würde ich an Ihrer Stelle mal ganz nüchtern mit Hilfe eines Verteidigers ausloten, wie Sie sich jetzt am besten verhalten.

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#3
 Von 
Frillock
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Rein materiell-strafrechtlich gesehen und auf der Grundlage Ihrer Schilderung, ist das ein müstergültiges Beispiel für Notwehr.

Zwar könnte man fragen, ob Ihnen die Berufung auf Notwehr nicht versagt sein könnte, da Sie den Herrn zu einem solchen verhalten herausgefordert haben bzw. provoziert haben könnten. Dies sehe ich aber noch bei weitem als sozial adäquat an. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Bus und machen das Fenster auf. Ein anderer Fahrgast schließt es daraufhin wieder. Sie öffnen es erneut - möglicherweise auch, um den anderen leicht zu provozieren - und er fängt an zu prügeln. Auch in einem solchen Fall kann das Notwehrrecht nicht eingeschränkt sein.

Was die Erforderlichkeit des Messereinsatzes anbelangt, sehe ich auch keinerlei Probleme. Es kommt darauf an, dass das Notwehrmittel geeignet ist, den Angriff sofort, endgültig und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu beseitigen. Ferner muss es bei Vorliegen mehrerer Mittel das relativ mildeste sein. Vielleicht hätten Sie sich mit Muskelkraft zu Wehr setzen können. Dies wäre allerdings nicht gleich effektiv gewesen.

Unjuristisch betrachtet glaube ich, dass solche Menschen aber einfach ein Problem haben. Ein hoher Grad an Kultivierung und Zivilisierung darf bezweifelt werden, wenn sich jemandes gesamtes Konflikt lösendes Potenzial auf aggressive Schläge reduziert. Natürlich ist es ärgerlich, wenn einem der Parkplatz vor der Nase weggeschnappt wird. Ein Grundlage für Faustrecht bildet das aber in keiner Weise.

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

@ Frillock:

Ein sehr schöner Beitrag, dem ich mich vollumfänglich anschließe.



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"justice"

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#5
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Ferner muss es bei Vorliegen mehrerer Mittel das relativ mildeste sein.


Dieser Mythos scheint wirklich nicht auszurotten zu sein.

Im Gegenteil ist jedes geeignete Mittel zulässig, sofern es nicht ausnahmsweise völlig überzogen ist (Notwehrexzeß) und dies wiederum nicht ausnahmsweise durch "Furcht und Schrecken" entschuldigt ist.

Oder habe ich "*relativ* mildeste" irgendwie falsch verstanden?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Ferner muss es bei Vorliegen mehrerer Mittel das relativ mildeste sein.
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Dieser Mythos scheint wirklich nicht auszurotten zu sein


Das ist kein Mythos, sondern die allgemein gängige Definition (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung).

Das ein "Notwehrexzeß" unter Umständen trotzden straflos sein kann, ist wieder eine ganz andere Frage die sich erst dann stellt, WENN eben nicht das "mildeste Mittel" gewählt wurde!



-- Editiert Tiger123 am 22.07.2013 14:47

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Das ist kein Mythos, sondern die allgemein gängige Definition (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung).

Habe ich dann auch einen Publikums-Joker der mir bei der Auswahl des relativ mildesten mehrerer Mittel hilft?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

quote:
Habe ich dann auch einen Publikums-Joker der mir bei der Auswahl des relativ mildesten mehrerer Mittel hilft?


Klar, meistens sind ja genug Schaulustige in der Nähe, mit denen kann man sich beraten. Sollte mal niemand da sein muss man den Telefon-Joker nehmen, oder sich auf seinen gesunden Menschenverstand verlassen :)

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#9
 Von 
Toraka
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich bedanke mich hiermit bei allen Ratgebenden! Darf ich fragen, in wie weit die Ratgebenden über fundiertes Fachwissen verfügen, in wie weit ich mich auf die Aussagen verlassen kann?

Angeblich hätte der mich mit diesem brutalen Kopfhieb auch umbringen können. Mein ihr, das hätte tatsächlich passieren können? Zeugen nahmen von weitem den lauten Knall wahr, als er mir seinen Schädel ins Gesicht rammte, dabei nur knapp sein eigentliches Ziel, meine Nase, verfehlte.

Ich werde jetzt dauerhaft eine hässliche Narbe an der Stirn haben. Muss der Angreifer nicht die Kosten tragen, die durch kosmetische Chirurgie entstehen, um die Narbe ansehnlicher zu gestalten? Was meint ihr, kann ich an Schmerzensgeld verlangen?

Normal im Kopf kann der Angreifer auf jeden Fall nicht sein. Ich bin wirklich froh, dass meine Kinder das nicht sehen mussten.

Jemand fragte, was unter einem Fingermesser zu verstehen ist. Es handelt sich um dieses kleine Messerchen, womit ich den vermeintlich Irren von mir fern hielt, indem ich es seitlich vor mir her schwingte:


-- Editiert Toraka am 23.07.2013 14:38

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Angeblich hätte der mich mit diesem brutalen Kopfhieb auch umbringen können.

Fachmännisch ausgeführt hätte das der Fall sein können.
Dazu muss man aber genau wissen was man wo treffen muss und es dann auch treffen. Was bei so einer Auseinandersetzung weniger gezielt möglich wäre. Aber auch Zufalltreffer sind genau so verheerend.



quote:
Muss der Angreifer nicht die Kosten tragen, die durch kosmetische Chirurgie entstehen, um die Narbe ansehnlicher zu gestalten?

Als Teil des Schadensersatz wäre das durchaus forderbar.



quote:
Was meint ihr, kann ich an Schmerzensgeld verlangen?

Verlangen kann man alles, was durchsetzbar wäre ist die Frage. In Deutschland zumindest sind es keine weltbewegenden Summen, da müsste man die Krankenakte kennen um das zu schätzen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
Moderator7
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)


Hallo Toraka,

bitte beachten Sie, dass das Forum von 123recht.net als ein Laien-Forum konzipiert und dementsprechend zu behandeln und nutzen ist.

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