Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB ????

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tobiaskk18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB ????

Hallo liebe 123recht USER !!!!
Ich habe ein Problem und wzar geht es darum das ich einen Brief von der Poliezi bekommen habe in dem steht das gegen mich ermittelt wird -.- !!!!
Im bereich Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB sooo. mein Bruder auch nur er ist als Zeuge berufen wurden.
Als di Polizei meinen Namen und die Personalien aufgenommen hat ( auch die von meinem Bruder ) hatte angeblich irgent ein trüsteher mich gesehen das ich es gewesen war der sich geschlagen hat. Aber die Polzei hat keinen Geschädigten das weiß ich weil das per funk durch gesagt wurde und die mit denen ich dann mich geschlagen habe, mit denen habe ich mich zwei tage später getroffen und das geklärt ( verbal ) und sie hatten kein Kontakt mit der Polizei.. und werde auch keine Anzeigen machen.. wurde nauch nicht aufgeschrieben..
Ist es jetzt das beste keien aussage zumachen von mir und meinem Bruder? weil dann das verfahren eingestellt wird oder wie sollten wir da vor gehen ????

Bitte um Hilfe vielen Dank .

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tobiaskk18
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ich brauch hilfe weiß da jemand irgent nen Rat ????

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Doppelpost.

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0x Hilfreiche Antwort


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