Hallo liebe 123recht USER !!!!
Ich habe ein Problem und wzar geht es darum das ich einen Brief von der Poliezi bekommen habe in dem steht das gegen mich ermittelt wird -.- !!!!
Im bereich Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB
sooo. mein Bruder auch nur er ist als Zeuge berufen wurden.
Als di Polizei meinen Namen und die Personalien aufgenommen hat ( auch die von meinem Bruder ) hatte angeblich irgent ein trüsteher mich gesehen das ich es gewesen war der sich geschlagen hat. Aber die Polzei hat keinen Geschädigten das weiß ich weil das per funk durch gesagt wurde und die mit denen ich dann mich geschlagen habe, mit denen habe ich mich zwei tage später getroffen und das geklärt ( verbal ) und sie hatten kein Kontakt mit der Polizei.. und werde auch keine Anzeigen machen.. wurde nauch nicht aufgeschrieben..
Ist es jetzt das beste keien aussage zumachen von mir und meinem Bruder? weil dann das verfahren eingestellt wird oder wie sollten wir da vor gehen ????
Bitte um Hilfe vielen Dank .
-----------------
""
Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB ????
25. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2009 | 13:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Körperverletzung gemäß §§ 223 ff. StGB ????
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. November 2009 | 14:11
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
ich brauch hilfe weiß da jemand irgent nen Rat ????
-----------------
""
#2
Antwort vom 25. November 2009 | 17:13
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
Doppelpost.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.001
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten