Körperverletzung?? Beschuldigtenaussage

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
carpe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung?? Beschuldigtenaussage

Hab da ein Problem. Das Ganze mal in Kurzform:

Wurde verprügelt, hab zwei Zeugen (Kumpel und meine Freundin). Bin zur Polizei, da ich ja das Kennzeichen hatte. Ich habe den Typ nicht angefasst oder sonstiges. Er hat mir ne Platzwunde an der Lippe verpasst und meinem Kumpel ein blaues Auge.

Gestern nun hab ich nen Anruf von der Polizei bekommen, dass ich eine Beschuldigtenaussage machen muss, da ich und mein Kumpel wegen Körperverletzung angezeigt sind.

Wie gehe ich jetzt am besten vor? Habe keinen Rechtsschutz.

Die andere Partei ist aber schon mit dem Anwalt gekommen.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Einfach mal hingehen, Vorwürfe anhören. Dann kannste dazu Stellung nehmen oder nicht. Wenn Du das Gefühl hast, dazu einen Anwalt zu brauchen, konsultieren einen, den könntest Du aber auch später noch einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
navrboc
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zwar ist grundsätzlich auch die Möglichkeit gegeben, alleine zur Beschuldigtenvernehmung zu gehen, ich würde jedoch dringend davon abraten. Bedenken Sie, falls Sie doch alleine gehen, daß Sie stets ein Aussagenverweigerungsrecht haben und dieses auch nutzen sollten!

Letztendlich sollten Sie bald möglichst einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, damit dieser Akteneinsicht nehmen kann und evtl. kurzfristig die Angelegenheit klärt.

MfG,

RAinNavrboc

-----------------
"Sanela Navrboc
Rechtsanwältin
Olgastraße 57 A
70182 Stuttgart"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
carpe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Polizei hat meine Zeugenaussage, da ich ja zuerst Anzeige erstattet hab als Beschuldigtenaussage genommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen