Hallo,
Person A und Person B haben sich gestritten und dann kam es zu Handgreiflichkeiten. Person A hat daraufhin Person B angezeigt. Nun haben sich die beiden ausgesprochen und Person A möchte den Strafantrag zurückziehen. Wo muss er das tun? Bei der Staatsanwaltschaft? Wer trägt die bis dato entstandenen Kosten? Muss man einen Anwalt beauftragen? Vielen Dank.
Körperverletzung: Strafantrag zurückziehen - wo?
2. März 2009
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Frage vom 2. März 2009 | 17:11
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 9x hilfreich)
Körperverletzung: Strafantrag zurückziehen - wo?
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#1
Antwort vom 2. März 2009 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Wenn die Sache noch bei der Polizei liegt, können Sie den SA bei der Polizei zurücknehmen, ansonsten auch bei der StA. Das ist aber keine Garantie dafür, dass das Verfahren eingestellt wird, da KV nur ein relatives Antragsdelikt ist, also auch per öffentl. Interesse weiterverfolgt werden kann. Einen Anwalt braucht man dafür nicht.
quote:
Wer trägt die bis dato entstandenen Kosten?
Was für Kosten sind denn bis dato entstanden?
Und jetzt?
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