Körperverletzung - Anzeige erstatten - Name fehlt

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
MaximilianT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung - Anzeige erstatten - Name fehlt

Mahlzeit allerseits,

ich wurde an diesem Wochenende auf einer größeren Veranstaltung von einem Securitymitarbeiter grundlos ins Gesicht (auf Nase & und Mund) geschlagen.

Neben dem Securitymitarbeiter stand der Veranstalter dessen Namen und Anschrift ich kenne.

Beide machten sich nach dem Angriff aus dem Staub.

Nun möchte ich Anzeige gegen den Securitymitarbeiter wegen Körperverletzung stellen, nur fehlen mir leider die Personalien vom Täter.

Meine frage lautet nun was kann ich machen?

Liebe Grüße,

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

Sie erstatten Anzeige gegen unbekannt und überlassen das Ermitteln des Verdächtigen der Polizei. Es ist ja nicht so, daß man nur namentlich bekannte Personen anzeigen dürfte...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
MaximilianT
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss der Veranstalter mir die Personalien übergeben, wenn ich ihn danach frage?

Grüße,

Max

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Hi,

nein, muß er nicht. Warum sollte der Privatpersonen gegenüber zu irgendeiner Auskunft verpflichtet sein? Theoretisch muß er nicht mal mit der Polizei reden - erst vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft hätte er dann eine Auskunftspflicht als Zeuge. Aber Sie können sich einen Anwalt nehmen und diesen die Akte aus dem Strafverfahren einsehen lassen - da steht der Name dann drin. Im Idealfall gibt es auch irgendwann eine Ladung als Zeuge im Strafverfahren gegen XY wegen Körperverletzung - dann haben Sie den Namen auch ohne Anwalt.

Gruß vom mümmel

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