Können Frauen nach belieben Gebrauch vom Gewaltschutzgesetz machen?

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Können Frauen nach belieben Gebrauch vom Gewaltschutzgesetz machen?

Hallo,

Ein Freund von mir wurde für 2 Wochen von seiner eigenen Wohnung verbannt?
Grund er soll angeblich seine Freundin geschlagen haben, was aber nicht stimmt.
Die Freundin habe sich mit Ihm gestritten und weil er nicht klein bei gegeben hat, hat sie ihm mit Polizei gedroht.
Mein Freund hat Sie nicht ernst genommen und die Freundin hat sich erst mal abreagiert, kurzer Zeit später hat die Freundin wieder Streit angefangen, grundlos. Dieser Streit geht laut meinem Freund schon seit Monaten so und es geht zu 90% immer von ihr aus, weil sie nie mit etwas zu Frieden ist. Sie beleidigt ihn, sie tritt ihn, sie zieht ihm die Haare oder schlägt auf ihn ein. Er nimmt es hin ab und zu kommt es aber auch mal vor das er zurück schlägt, wenn sie ihn mal auf 180 gebracht hat. Diese Gelegenheit hat die Freundin genutzt ist aus dem Haus raus und hat die Polizei verständigt. Die Polizei hat dann den Freund, grundlos aus der Wohnung verwiesen, obwohl der Freund die Situation geschildert hat und schuldlos ist. Als der Freund meinte wo er hin soll, sagte man ihm gehen sie einfach mal zu einem Kumpel für 2 Wochen(und was wenn er keine hat? Obdachlos?). Das heißt er muss alles liegen und stehen lassen und ab zu einem Freund, denn, in der Wohnung gibt es ja nichts, Briefe die er erledigen muss oder andere Sachen ect *ironie*...

Mein Freund ist sauer das die Polizei ihn ohne überhaupt zu Fragen was denn los ist und von wem der Stress ausgeht, aus der Wohnung schmeißt. Also hier ist definitiv die Freundin an allem Schuld aber Freund muss kürzeren ziehen.

Also meine Frage können Frauen also einfach jemand aus der Wohnung verbannen und so wie ich es gelesen habe sogar dauerhaft? Können sie nach Lust und Laune? Denn nach Gewaltschutzgesetz muss Frau nichts erklären und darf es einfach so, Polizei glaubt immer dem schwächerem Geschlecht.

Also kann er dagegen vorgehen oder muss er mit diesen für den Mann benachteiligten Gesetzen leben?

mfg

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Denn nach Gewaltschutzgesetz muss Frau nichts erklären Und das steht jetzt wo im GewSchG, welches übrigens komplett geschlechtsneutral formuliert ist?

-- Editiert von muemmel am 10.08.2018 17:15

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Also meine Frage können Frauen also einfach jemand aus der Wohnung verbannen und so wie ich es gelesen habe sogar dauerhaft? Können sie nach Lust und Laune?

Komische Frage angesichts der Live-Demonstration ...

Geregelt ist das im übrigen nicht im Gewaltschutzgesetz, denn das bedarf einer gerichtlichen Entscheidung.

Allerdings darf die Polizei z.B. einen Platzverweis erteilen, näheres reglen die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes.



Zitat (von Mietmaier):
Also kann er dagegen vorgehen

Ironischerweise hätte das
Zitat (von Mietmaier):
sie tritt ihn, sie zieht ihm die Haare oder schlägt auf ihn ein.

durchaus schon gereicht um die Frau gemäß Gewaltschutzgesetz aus der Wohnung zu verbannen.

Jetzt könnte man sich an einen Anwalt wenden, eventuell bekommt man da was mit "Notwehr" hin.
Ich nehme mal an, das die vorherigen Gewalttätigkeiten der Frau nicht dokumentiert wurden, idealerweise durch einen Arzt?



Zitat (von Mietmaier):
Also hier ist definitiv die Freundin an allem Schuld

Wieso, er hat doch hier die Beherrschung verloren, das falsche Mittel gewählt und die Frau geschlagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Die Polizei hat dann den Freund, grundlos aus der Wohnung verwiesen


Nee, nicht grundlos. Er hat sie doch geschlagen, schreibst Du...

Zitat:
Mein Freund ist sauer das die Polizei ihn ohne überhaupt zu Fragen was denn los ist und von wem der Stress ausgeht, aus der Wohnung schmeißt. Also hier ist definitiv die Freundin an allem Schuld aber Freund muss kürzeren ziehen.


Es ist zieml. egal, von wem der Streß ausgeht. Wer schlägt, der geht... heisst die Maxime. Dein Freund kann sich übrigens auch an die Polizei wenden, wenn er mal wieder von seiner Freundin verprügelt wird. in diesem Fall hat sie sich halt an die Polizei gewendet.

Andererseits stellt sich natürlich auch die Frage, warum er überhaupt noch mit ihr zusammen ist, wenn sie so ein fieser Besen ist.

Gewaltschutzsachen sind übrigens immer nur vorläufige Entscheidungen, es gibt danach im Normalfall noch ein Hauptsacheverfahren bei Gericht.

Allerdings hat die polizeiliche Wohnungsverweisung auch nichts mit dem Gewaltschutzgesetz zu tun. Das sind zwei komplett unterschiedliche Baustellen. Die polizeiliche Wohnungsverweisung ergibt sich aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Gefahrenabwehr. Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz sind richterliche Geschichten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.08.2018 17:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Denn nach Gewaltschutzgesetz muss Frau nichts erklären Und das steht jetzt wo im GewSchG, welches übrigens komplett geschlechtsneutral formuliert ist?

-- Editiert von muemmel am 10.08.2018 17:15


Es steht nicht drinnen, trotzdem wird immer zugunsten der Frau entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

@Harry van Sell

Zitat:
Komische Frage angesichts der Live-Demonstration ...
Geregelt ist das im übrigen nicht im Gewaltschutzgesetz, denn das bedarf einer gerichtlichen Entscheidung.

Allerdings darf die Polizei z.B. einen Platzverweis erteilen, näheres reglen die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes.


Darf die Polizei aber auch jemand zu unrecht aus seinem Haus verweisen?

Zitat:
durchaus schon gereicht um die Frau gemäß Gewaltschutzgesetz aus der Wohnung zu verbannen.

Jetzt könnte man sich an einen Anwalt wenden, eventuell bekommt man da was mit "Notwehr" hin.
Ich nehme mal an, das die vorherigen Gewalttätigkeiten der Frau nicht dokumentiert wurden, idealerweise durch einen Arzt?


Hätte er die Polizei gerufen hätte seine Freundin es anderst geschildert und er wäre aus der Wohnung.
Nein denn er hatte keine blauen Flecken, die Frau hat zwar geschlagen und getreten aber blaue Flecken ect. hat er davon nicht bekommen.

Zitat:
Wieso, er hat doch hier die Beherrschung verloren, das falsche Mittel gewählt und die Frau geschlagen?


Er hat zurück geschlagen, als die Frau ihn zuerst geschlagen hat und getreten hat, warum muss er das hinnehmen?


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Die Polizei hat dann den Freund, grundlos aus der Wohnung verwiesen


Nee, nicht grundlos. Er hat sie doch geschlagen, schreibst Du...

Zitat:
Mein Freund ist sauer das die Polizei ihn ohne überhaupt zu Fragen was denn los ist und von wem der Stress ausgeht, aus der Wohnung schmeißt. Also hier ist definitiv die Freundin an allem Schuld aber Freund muss kürzeren ziehen.


Es ist zieml. egal, von wem der Streß ausgeht. Wer schlägt, der geht... heisst die Maxime. Dein Freund kann sich übrigens auch an die Polizei wenden, wenn er mal wieder von seiner Freundin verprügelt wird. in diesem Fall hat sie sich halt an die Polizei gewendet.

Andererseits stellt sich natürlich auch die Frage, warum er überhaupt noch mit ihr zusammen ist, wenn sie so ein fieser Besen ist.

Gewaltschutzsachen sind übrigens immer nur vorläufige Entscheidungen, es gibt danach im Normalfall noch ein Hauptsacheverfahren bei Gericht.

Allerdings hat die polizeiliche Wohnungsverweisung auch nichts mit dem Gewaltschutzgesetz zu tun. Das sind zwei komplett unterschiedliche Baustellen. Die polizeiliche Wohnungsverweisung ergibt sich aus dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Gefahrenabwehr. Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz sind richterliche Geschichten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.08.2018 17:25



Wie schon oben beschrieben, er hat "zurück" geschlagen während sie ihn wieder angegriffen hat.

Nach der Frage warum sie noch zusammen sind, meint er, das es auch gute Zeiten gibt und die sich lieben, aber dann gibt es auch schlechte Zeiten und da artet es richtig aus. Er will sie deshalb auch nicht anzeigen ect. aber er findet es nur ******* das er zu unrecht aus seiner Wohnung verwiesen wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Bei Übergriffen und Wohnungsverweisen nach Landesrecht wird die Rechtslage nicht überprüft. Das kann die Polizei, darf sie auch nicht. Es geht ausschließlich darum, dass zwei Streithähne in einer akut bedrohlichen Lage auseinander gebracht werden. Ursachen sind gegebenenfalls woanders zu erforschen.

Deshalb verstehe ich die Aufregung nicht. Er prügelt sich offensichtlich in schöner Regelmäßigkeit mit seiner Freundin. Dann ist eben auch so eine rechtmäßige Entscheidung der Polizei Teil des Lebensrisikos.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wie schon oben beschrieben, er hat "zurück" geschlagen während sie ihn wieder angegriffen hat.


Nunja, wie schon gesagt: Sie hat sich an die Polizei gewendet. Die Polizei kommt und findet eine Situation vor, in der sie entscheidet, dass einer von beiden das Feld räumen muss. Da sie die Prügel wohl glaubhafter machen konnte, als er die Notwehr, hat es ihn getroffen.

Zitat:
Nach der Frage warum sie noch zusammen sind, meint er, das es auch gute Zeiten gibt und die sich lieben, aber dann gibt es auch schlechte Zeiten und da artet es richtig aus. Er will sie deshalb auch nicht anzeigen ect.


Dann ist die ganze Misere aber auch ein gutes Stück weit sein Problem. Um es einfach zu sagen:

Wenn man sich 10mal verprügeln lässt, es aber nie anzeigt und auf der anderen Seite einen "Partner" hat, der andersherum direkt Anzeige erstattet, stellt sich die Sachlage objektiv halt so dar, wie sie sich darstellt. Hellsehen kann auch die Polizei oder Justiz nicht.

Zitat:
aber er findet es nur ******* das er zu unrecht aus seiner Wohnung verwiesen wurde.


Das mag er ja finden, nur stellte sich objektiv die Situation halt so dar, dass er der Aggressor ist. Vielleicht zieht er ja jetzt mal die entsprechenden und richtigen Konsequenzen und trennt sich von der Dame.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Darf die Polizei aber auch jemand zu unrecht aus seinem Haus verweisen?

Ja, darf sie tatsächlich.

Primäres Ziel ist die Befriedung der Situation.



Zitat (von Mietmaier):
Er hat zurück geschlagen, als die Frau ihn zuerst geschlagen hat und getreten hat, warum muss er das hinnehmen?

Muss er nicht.
Nur wenns bei Polizei und Gericht keiner glaubt, ist er ein Kandidat für einen Justizirrtum.



Zitat (von Mietmaier):
Es steht nicht drinnen, trotzdem wird immer zugunsten der Frau entschieden.

Diese pauschalisierung ist Unfug.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Aus aktuellen Anlass, welches Schicksal hat eigentlich die gegen Sie erstatte Strafanzeige genommen?

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 13.04.2019 17:48

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