Kleines oder Großes Problem???

22. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest123-2362
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Kleines oder Großes Problem???

--- editiert vom Admin

Notfall oder generelle Fragen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo unschuldiges Opfer,

um es mal pauschal und nicht rechtlich zu beantworten...!

Ein Mensch (Mann/Frau) sollte nie in einer wie von Ihnen genannten hilflosen Situation
ausgenutzt/benutzt werden, bzw. sollte man sich auf solch ein unterfangen erst garnicht einlassen.

Was nun strafrechtlich bei rauskommen kann...., dazu kann ich mich nicht äußern!

MfG
Sandy692

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#2
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Naja, der Straftatbestand würde Mißbrauch Widerstandsunfähiger lauten. Man muß nicht den Schniedel reinstecken, jedes Eindringen in den Körper wird damit gleichgesetzt... Die Frage ist eben, wie widerstandsunfähig die Frau war und ob es eine Reaktion gab, daß sie das nicht mehr wollte. Schwierige Geschichte, aber ich würde eher vermuten, daß Sie sich da nicht strafbar gemacht haben. Ein paar mehr Details wären da aber schon ganz sinnvoll, um das ganze zu beurteilen. Hat die Frau sich irgendwann dagegen gewehrt, woher wußte sie, daß da überhaupt was war und wie viel Initative ging dabei von Ihnen aus?

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#3
 Von 
guest123-2362
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie werden abwarten müssen, was da als Nächstes kommt. Tun können Sie im Moment nix, außer vielleicht ein Gedächtnisprotokoll über die Vorgänge zu Papier bringen und ggf. noch Namen und Anschriften möglicher Zeugen (z.B. zum Alkoholisierungsgrad und zum Verlauf der Party) in Erfahrung bringen. Wenn Sie allerdings eine Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung bekommen sollten, dann wird es höchste Zeit, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Mit Sexualdelikten bzw. dem Tatvorwurf ist nämlich nicht zu spaßen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert von Bewährungshelfer am 23.02.2009 15:28

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#5
 Von 
guest123-2362
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Doch, das KANN auch nach einem Jahr funktionieren. Wobei auch Juristen natürlich die Frage stellen, warum erst dann eine Anzeige erstattet wird. Und darauf sollte es dann schon eine Antwort geben. Aber es gibt halt schon Frauen, die Oper einer Sexualstraftat wurden und eben sehr lange brauchen, den Mut aufzubringen, um dies dann auch zur Anzeige zu bringen. Mit allen negativen Begleiterscheinungen, die ein solches Verfahren auch für die Frau mit sich bringt.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#7
 Von 
guest123-2362
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

großes Problem !

Sie sollten dringend einen Anwalt engagieren. Ohne Anwalt würde ich mich in so einer heiklen Sache sicher nicht selbst verteidigen, zumal hier durchaus auch eine Freiheitsstrafe im Raum stehen kann.

Gehen Sie nicht zu der Vorladung, denn dazu sind Sie nicht verpflichtet. Suchen Sie stattdessen einen Anwalt auf, welcher dann Akteneinsicht beantragen kann.

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#9
 Von 
guest123-2362
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Wenn es jemals eine Situation in Ihrem Leben gibt, in der Sie Geld gut investieren können, dann ist es JETZT. Eine Sexualstraftat hängt einem lange nach und ist mit vielen Einschränkungen verbunden. Auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist im Bereich des Möglichen. Vielleicht gelingt es Ihrem Anwalt ja auch, sich als Pflichtverteidiger beiordnen zu lassen... In jedem Fall sollten Sie das Ganze nicht ohne Verteidiger bewerkstelligen, egal was es am Ende kostet. Und bei einem Freispruch (den Sie ja durchaus für wahrscheinlich halten) werden die Kosten von der Staatskasse erstattet. Nicht allerdings, wenn das Verfahren vor der Hauptverhandlung eingestellt wird. DANN können Sie das Geld aber (soweit ich weiß) von der Frau zurückfordern.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#11
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

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#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Doch, es kommt halt auf den Einzelfall an... Betrug ist aber auch ganz was anderes als sexueller Mißbrauch Widerstandsunfähiger. Es gibt halt Grenzen, wo die Sinnhaftigkeit, sich selbst zu verteidigen, aufhört :)

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#13
 Von 
guest123-2205
Status:
Schüler
(487 Beiträge, 311x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-2362
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest123-2362
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

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