Kfz-Versicherungsbetrug

31. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Meatbag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kfz-Versicherungsbetrug

Guten Tag,

ich habe einen Parkschaden verursacht. Dabei habe ich mit meinem T4 Ecke hinten links die Stoßstangenecke hinten rechts eines stehenden PKW leicht angekratzt. Die Schuldfrage ist klar. Die Geschädigte saß im Auto und ich gab den Fehltritt zu. Ihrem Freund allerdings reichte das Geständnis wohl nicht aus und der gab mir einen Faustschlag, aber das ist ne andere Geschichte. Ich wollte die Lapalie ohne Versicherung klären, aufgrund der Anzeige wegen Körperverletzung hat die Polizei jedoch dann den Unfall auf meinen Anruf hin aufgenommen. Die Versicherungsdaten wurden getauscht. 13 Kalendertage nach dem Unfall lies die Geschädigte ein Gutachten zur Reparatur erstellen. Versendete dies an meine Versicherung. Diese teilte mir den Vorgang mit, ich nahm Stellung etc. Das gutachten beläuft sich auf ca. 1300€, was mir für den Kratzer als sehr hoch erschien. Im Gutachten werden die Kosten für Lackierung (keine neue Stoßstange!) sowie Achsvermessung und eine neue Felge aufgelistet. Zum Glück habe ich am Unfallort ein Photo angefertigt auf dem der Kratzer sehr gut zu sehen ist und zwischen Kratzer und Rad sich unbeschädigte Lackflächen befinden, also in einem Zuge um die Ecke zwei Kratzer, das geht nun wirklich nicht. Das Gutachtenphoto zeigt auch die Felge mit einem alten Bordsteinschaden (schmutzig, Korrosion unter dem Klarlack auf der Alufelge), welches mir nun zur Last gelegt wird.
Der Versicherung habe ich dies so auch geschildert.

Liegt hier der Versuch eines Versicherungbetruges vor? Welches Strafmass hat die Dame zu erwarten? Kann der Gutachter belangt werden, da er die Kausalität der Schäden nicht erkannt hat? Der RA der Geschädigten drängt meine Versicherung zum Ausgleich, diese prüft nun den Fall nochmals intern. Zahlt die Versicherung nun den Differenzbetrag, oder gar nichts, wegen Betrugsversuch?

Danke und Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

quote:
Kann der Gutachter belangt werden, da er die Kausalität der Schäden nicht erkannt hat?


Strafrechtlich nur bei Vorsatz.

Zivilrechtlich würde ich den Nebenkriegsschauplatz nicht auch noch aufmachen.

Abgesehen davon kann es ja durchaus sein, daß die Kollision mehr als nur einen Kratzer verursacht hat - oder hast du auch unters Blech geschaut? Ich habe schon von außen fast unbeschädigte Unfallfahrzeuge gesehen, bei denen die Front 4cm eingedrückt war, das sieht man nur von innen, kostet aber tausende EUR zu beheben.

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#2
 Von 
Meatbag
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich glaube nicht, dass der Gutachter die Stoßstange entfernt hat und dahinter sich das Blech begutachtet hat. Ich gehe auch davon aus, dass da nix weiter beschädigt wurde. Meiner Meinung nach wird die Geschädigte, wenn dann das per Spot-Repair für 100€ lackieren lassen und gut. Es ist echt nur ein Kratzerchen. Evtl. sind da nichtmal die Farbschichten angekratze und man kann es aus dem Klarlack rauspolieren. Das hab ich aber so genau zu später Stunde nicht gesehen.

Was ist, wenn Sie behauptet, dass ich vermutlich gegen das Rad gefahren bin und Sie diese Beschädigung unwissentlich der Nichttatsache dem Gutachter angezeigt hat? Dann ist der Vorfall des Betruges ja vom Tisch. Der Gutachter hätte ihr doch sagen müssen:" Gute Frau, die Felge hat mit dem Unfall nix zu tun!" Im Gutachten steht natürlich, dass zum Unfallhergang keine Angaben gemacht wurden und sich der Gutachter somit vielleicht generell geschickt aus der Affäre ziehen kann.

Gruß

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