Kaufland - Hausverbot ohne Grund

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)
Kaufland - Hausverbot ohne Grund

Hallo,
eine Frage. Darf mir der Filialleiter vom Kaufland Hausverbot geben? Er begründet das mit angeblicher Belästigung einer Kassiererin, ich habe auch mehrmals darauf hingewiesen das es nicht stimmt und ich niemanden belästige! Einen nachweisbaren Grund gibt es nicht. Nur Aussagen von der Kassiererin und meine Gegenaussage.
Nebenbei sollte noch erwähnt werden, das ich während meines Einkaufs vom Filialleiter ich plötzlich angesprochen worden bin und er mich dann im Dienstzimmer regelrecht verhört hat. Die Polizei kam dann auch noch hinzu.
Ob nun Hausverbot oder nicht, selbstverständlich werde ich den Laden nie wieder betreten, nur möchte ich grundsätzlich wissen ob ein Verdacht wegen Belästigung einer Mitarbeiter ausreicht mir willkürlich Hausverbot zu erteilen.



-- Editiert von Striker99 am 30.04.2008 07:51:21

-- Editiert von Striker99 am 30.04.2008 07:58:54

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52 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Das ist richtig, zu Hause darf ich das. Nur beim Kaufland handelt es sich um ein frei öffentlich zugängliches Gebäude, wo ein trifftiger nachweisbarer Grund vorliegen muß, um jemand ein Hausverbot erteilen zu dürfen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

das einzige "Verbrechen" das ich begangen habe, ist der Kassiererin einen Brief gegeben zu haben, wo drin steht das ich sie gerne kennenlernen möchte. Sie bekam das anscheinend in den falschen Hals und deutet das gleich als Belästigung ihrer Person.
Das Hausverbot gilt für 1 Jahr, das wird schriftlich mir mit der Post zukommen, und ich solle das unterschreiben, was ich natürlich nicht machen werde.
Eigentlich ist es egal, weil ich niemals mehr den Kaufland betreten möchte, ich bin unschuldig, daher werde ich auch nichts unterschreiben.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
Das ist richtig, zu Hause darf ich das. Nur beim Kaufland handelt es sich um ein frei öffentlich zugängliches Gebäude, wo ein trifftiger nachweisbarer Grund vorliegen muß, um jemand ein Hausverbot erteilen zu dürfen.



Wer Hausrecht hat, darf ein Hausverbot erteilen, und das ist in diesem Falle der Filialleiter. Egal, ob es ein öffentlich zugängliche Gebäude ist, oder nicht.

Triftiger nachweisbarer Grund liegt vor:

quote:
das einzige Verbrechen das ich begangen habe, ist der Kassiererin einen Brief gegeben zu haben, wo drin steht das ich sie gerne kennenlernen möchte


-> Kassiererin fühlte sich belästigt und hat sich beschwert. Sicher ist es hart, wegen sowas ein Hausverbot zu erteilen, jedoch kann das der Filialleiter ohne weiteres tun. Das einzige was dir bleibt, ist eine Beschwerde beim Konzern direkt, wird auch nichts bringen.

Also einfach das Hausverbot akzeptieren, und dich in dieser Zeit nicht dort blicken lassen. Sonst droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs...

-- Editiert von barthez am 30.04.2008 08:30:03

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat von Wikipedia:
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.



wie gesagt, eigentlich ist mir das Hausverbot von 1 Jahr völlig egal. Denn so wie ich im "Verhörzimmer" als Kaufland-Kunde behandelt worden bin, werde ich garantiert auch freiwillig nie mehr einen Fuß in diesen Saftladen setzen!!!
Mir gehts nur ums Rechtliche, weil es meiner Ansicht nach um eine Grauzone handelt, auf Verdacht wegen Belästigung einer Mitarbeiterin Hausverbot zu erteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

"das einzige Verbrechen das ich begangen habe, ist der Kassiererin einen Brief gegeben zu haben, wo drin steht das ich sie gerne kennenlernen möchte"

-->das hat definitiv nichts mit Belästigung zu tun....insofern kann man das als triftigen Grund nicht hernehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Wenn sich die Kassiererin dadurch belästigt fühlt, ist es eine Belästigung, auch wenn ich das hier selbst auch für einen Witz halte. Rechtlich nix zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

vermutlich ist es so.

Wenn das Eigentum einem gewissen Zweck gewidmet ist (betrifft meist öffentliches Recht), dann kann es auch so genutzt werden (beispiel Einkaufspaassage im Bahnhof, insbesondere wenn sich dort eine Apotheke befindet, dann gibt es kontraktionszwang). Abgeschwächt auch in Kaufhäusern, wenn kein Grund vorliegt. Ich halte das hier für überzogen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

und mich dann noch als den Schuldigen beim Filialleiter darzustellen....nur noch lächerlich...in Zukunft wenn mir eine Frau gefällt mach ich garnix mehr sonst gibts noch eine Anzeige wegen "Ansprechen einer fremden Person in der Öffentlichkeit" ich lach mich kaputt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

im Kaufland-Areal befindet sich explizit auch noch meine Post-Filiale wo ich ab und zu was für mich abholen muß (Amazon-Paket oder Ebay-Zeugs), da darf ich ja dann auch nicht mehr hin!

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Danke für die vielen Meinungen und Einschätzungen dieses äußerst schon fast komödiantischen Vorfalls. Ich hake das Ganze ab und werde damit auch gedanklich abschließen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Das gehört zur Daseinsfürsorge:

im Kaufland-Areal befindet sich explizit auch noch meine Post-Filiale wo ich ab und zu was für mich abholen muß (Amazon-Paket oder Ebay-Zeugs), da darf ich ja dann auch nicht mehr hin!

Ich würde beim AG eine einstweilige Verfügung beantragen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

und wenn du schonmal dabei bist, auch noch ne Verfügung, daß die Frau mit dir ausgehen muss. Und wenn sie nicht mit dir ausgehen will, verklagst du sie wg dem anti diskriminierungsgesetz.


In einer Bar kann ne Frau wenigstens Aufstehen und gehen. An der Supermarktkasse ist sie dir aber absolut ausgeliefert. Da sie da halt nicht wegkann musst du jetzt wohl da wegbleiben.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Tja,
Auch andere Mütter haben hübsche Töchter.

Es kann nur dringend davon abgeraten die Dame irgendwie abzupassen z.B. nach Feierabend.
Könnte sonst noch eine Anzeige wegen Belästigung setzen.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Im Kaufland gibt es 18 Kassen die meistens besetzt sind. Ein Kompromiß wäre gewesen das ich an ihre Kasse nicht mehr gehen darf.
Offenbar stört sie sich schon alleine an meiner Präsenz wenn ich einkaufen gehe.

Um :zoff: mit der Kassiererin zu vermeiden werde ich den Laden nie wieder betreten.

Das ist auch eine Art unschuldige treue Kaufland-Kunden zu vergraulen, nur weil einem die Nase nicht paßt.

"Der Kunde ist König" aber nicht beim Kaufland.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Mich würde mal interessieren wie Du in die Räume des Filialleitersgekommen bist und wieso die Polizei gekommen ist. Das hört sich doch alles abstrus an.
Schildere den Vorfall doch bitte mal genauer.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Es wurde ansich schon alles geschildert. Bei meinem letzten Kaufland-Einkauf sprach mich der Filialleiter in einem forschen Ton an ich solle doch mitkommen! Dann ging es ins Verhörzimmer bis die Polizei noch hinzu kam.
Die Kassiererin wurde auch noch hinzugezogen.
Es war alles nur heisse Luft. Aus einer Mücke kann man sicher auch einen Elefanten machen.....
Wie gesagt...ein netten Brief schreiben, oder fremde Frauen ansprechen scheint illegal zu sein...ich könnte sonst in Gefahr laufen wegen Belästigung angezeigt zu werden.
Das war mir eine Lehre.....fremde Frauen in der Öffentlichkeit ansprechen oder ein Brief schreiben ist nicht mehr!


-- Editiert von Striker99 am 02.05.2008 00:31:27

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Was hat denn die Polizei dazu gesagt ?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Wenn ich wollte, könnte das Kaufland-Hausverbot juristisch aufgehoben werden. Da die Geschäftsleitung gegen meine Person nichts in der Hand hat.
Es ist beispielsweise wie bei einem vermeintlichen Täter wo nur eine wage Vermutung eines Ladendiebstahls angenommen wird, es man aber nicht nachweisen kann, insofern darf auch kein Hausverbot gegeben werden. Anderenfalls wird der Beschuldigte wenn er es drauf ankommen lassen würde gerichtlich dagegen angehen und gewinnen.

In meinem Fall werde ich nichts dergleichen tun, da ich sowieso den Kaufland nicht mehr betreten möchte. Von daher ist mir das Hausverbot egal. :cool:

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@striker

reden wir doch mal über den INHALT des briefes.
man sollte es nicht glauben, aber es gibt männer, die ohne anlass oder etwas das mann als aufforderung sehen könnte, briefe schreiben, deren inhalt sich auf das ausüben sexueller aktuvitäten beziehen (und sei es in vermeintl. romantischer form)oder einer auflistung:'ich habe sie seit dem 123 tag beobachtet, ich mag wie sie laufen und ihre wohnungstür öffnen...jeden tag nun...
DAS macht angst.

erzähl doch mal, wie oft du vorher ihr schon gezeigt, gesagt hast, dass du..?..willst.

genau da wird der sprichwörtliche hase im pfeffer liegen. ich bin sicher, in deiner schilderung fehlt wesentliches.
kein filialleiter macht sich zum hörni, holt die polizei wegen eines einzigen kontaktaufnahmeversuchs mittels z.b. eines geschriebenen satzes :'ich würde sie gern kennenlernen, hier ist meine telefonnr:0815'

sunbee



-- Editiert von sunbee1 am 02.05.2008 08:11:26

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"...Wenn sich die Kassiererin dadurch belästigt fühlt, ist es eine Belästigung..."

Wenn man also beispielsweise 'guten Tag' sagt und jemand sich dadurch belästigt fühlt ist es eine Belästigung und man kann Hausverbot erteilen?

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir nur die subjektive Sicht des TE kennen...

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Briefinhalt war folgender....das sie mir gefällt und ich sie gerne kennenlernen möchte.

Das war alles.
Sie forderte mich in einer unfreundlichen derben Art auf ihr keine weiteren Briefe zukommen zu lassen. Wie sie es möchte, habe ich mich auch daran gehalten.





-- Editiert von Striker99 am 03.05.2008 01:44:57

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Unterschied zwischen einer harmlosen Anmache und der Beginn einer Belästigung ist klar definiert.
Offenbar hat Ihr dieser Brief bereits Angst gemacht, keine Ahnung warum.
Möglich das Ihr der unkonventionelle Weg sie kennenlernen zu wollen mittels schriftlicher Kontaktaufnahme suspekt war.(Wer in Deutschland schreibt einer Kaufland-Kassiererin ein Brief und gibt Ihn bei der Info ab?? Wahrscheinlich nur ich.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also wenn ich mal Verkäufer im Kaufland wär, was ich mir schon immer mal wünschte, und mir passierte folgendes: Im Wahnsinnsstress am Freitag abend, mir tut der Scanarm schon weh und ich muss bei jedem Wagen aufstehen, um die Seriennummer des Einkaufswagens zu erspähen, und ich muss lächeln, und ich muss fragen, ob die Kunden noch einen Flaschenbon haben, und dann ! Dann steht SIE vor mir ! Die Kundin meiner Albtraäume. Hände-hoch-eins-fuffzich, 140 kg Lebendgewicht, Schlabberlook und Jogginghose, Zottelhaare und Eau de Knobi ausstrahlend. Sie haucht mir süffisant mit geifernden Lippen etwas entgegen und übergibt mir DEN ZETTEL, auf den ich bereits ewig warte ! "Eh, Du gefelltst mir, ruff mich an, 0190...."
Und ich komm´ nicht weg vom Fleck ! Wohin auch. Die ganze Schlange beäugt schon unser Tet a Tet...

Na, ja - vielleicht würde ich das auch eher belästigend empfinden.

-----------------
"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut/Dr. Osselbart und Söhne, Töchter und 12 Neffen"

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

@Dr.Eschflegel

so war es aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Striker99
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 52x hilfreich)

@hanibal2102

ich versuche so objektiv wie möglich den Fall zu schildern. Es wurde nichts hinzugedichtet oder ausgelassen.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

@striker99

Vielleicht hast Du schon vorher mehrmals versucht, die Kassiererin anzusprechen, so daß diese schon rot gesehen hat, wenn Du an der Kasse angestanden bist?

Daß die Kassiererin wegen eines Briefchens gleich einen solchen Zirkus veranstaltet, muß eigentlich eine Vorgeschichte haben.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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