Kann mein Vater ohne unsere Einwilligung einen Handwerk beauftragen? Er ist nicht unser Mieter!!!

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann mein Vater ohne unsere Einwilligung einen Handwerk beauftragen? Er ist nicht unser Mieter!!!

Vorab, die familiäre Situation ist etwas knifflig bei uns...die Frage ist, ob mein Vater für eine Reparatur an einem Teil, das von meinem Mann vor mindestens 10 Jahren installiert wurde - als innerfamiliäre Dienstleistung - gegen den Willen, aber im Namen meines Mannes und auf dessen Rechnung einen Handwerksbetrieb beauftragen darf? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!!!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von fb456862-3):
Kann mein Vater ohne unsere Einwilligung einen Handwerk beauftragen?

Da er es offenbar schon gemacht hat, ist die Frage ob er es kann ja schon geklärt.

Relevanter ist die Frage, ob er es auch durfte.
Da lautet die Antwort: grundsätzlich ja, aber es kommt auf die genauen Umstände an (was für ein Teil, wo, wie warum installiert, was war der Grund fürdie Reparatur, ...), wer die Rechnung am Ende bezahlen muss.



Zitat (von fb456862-3):
Er ist nicht unser Mieter!!!

Welchen Status hat er denn?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Er lebt in seinem eigenen Haus und ist ansonsten "leider" nur mein Vater, er droht damit einen Handwerksbetriebe zu beauftragen und es uns "unterzujubeln", wir haben auf verschiedenen Gründen, die hier unwichtig sind, den Kontakt zu ihm abgebrochen. Es geht um einen Trafo für eine Beleuchtung im Bad...mein Mann ist nicht bereit dieses Haus noch mal zu betreten und das Haus ist das Eigentum meines Vaters...

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#4
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)



Natürlich darf ihr Vater für Arbeiten in seinem eigenen Haus einen Handwerker beauftragen, aber natürlich nur auf seinen Namen und auf seine Kosten!

Würde er sich denn strafbar machen, wenn er den Handwerker in unserem Namen beauftragt?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Nein, nicht strafbar, das sind zivilrechtliche Angelegenheiten. Dein Vater muss also dennoch den Handwerker bezahlen wenn er diesen beauftragt hat. Strafbar wäre es erst wenn er vorhätte den Handwerker um seinen Lohn zu prellen. Das wäre dann ein Eingehungsbetrug. Davon ist aber nichts erkennbar.
Mir erschließt sich aber nicht, warum dein Vater für seine eigene Wohnung einen Handwerker im Namen deines Mannes beauftragt.

-- Editiert von micbu am 04.01.2017 14:32

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#6
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das bedeutet aber, dass der Handwerker an uns keine Ansprüche stellen kann, wenn wir ihn nicht beauftragt haben, richtig?

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#7
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Mir erschließt sich aber nicht, warum dein Vater für seine eigene Wohnung einen Handwerker im Namen deines Mannes beauftragt.

Weil mein Vater -leider- einen Familienkrieg begonnen hat, der Meinung ist, dass mein Mann verpflichtet ist, eine Sache zu reparieren, die er vor 10 Jahren eingebaut hat....

-- Editiert von micbu am 04.01.2017 14:32

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb456862-3):
dass mein Mann verpflichtet ist, eine Sache zu reparieren, die er vor 10 Jahren eingebaut hat....
Gibt es auch Gründe die ihn das annehmen lassen?

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#9
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von fb456862-3):
dass mein Mann verpflichtet ist, eine Sache zu reparieren, die er vor 10 Jahren eingebaut hat....
Gibt es auch Gründe die ihn das annehmen lassen?
Nein, mein Mann hat damals die Deckenbeleuchtung incl. Trafo installiert, als innerfamiliäre Gefälligkeit, er hat mal Elektriker gelernt, aber keinen Betrieb, daher keine Gewährleistung, das Material bekommt jeder Heimwerker im Baumarkt...

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb456862-3):
Das bedeutet aber, dass der Handwerker an uns keine Ansprüche stellen kann, wenn wir ihn nicht beauftragt haben, richtig?
Er kann selbstverständlich Ansprüche stellen, hat aber keinerlei Möglichkeit diese auch durchzusetzen. Man sollte dem Handwerker also klipp und klar sagen, dass er sich an seinen Auftraggeber wenden soll um seinen Lohn zu erhalten.

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#12
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten, das War schon mal sehr hilfreich!!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Nein, nicht strafbar,

Also heute mittag war Betrug bzw. versuchter Betrug noch strafbar ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also heute mittag war Betrug bzw. versuchter Betrug noch strafbar ...
Das ist auch immer noch so, aber ein Betrug ist hier nicht ansatzweise erkennbar.

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#15
 Von 
fb456862-3
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Harry van Sell):
Also heute mittag war Betrug bzw. versuchter Betrug noch strafbar ...
Das ist auch immer noch so, aber ein Betrug ist hier nicht ansatzweise erkennbar.


Er will für eine Reparatur, für die er selbst aufzukommen hat, da es sein Eigentum ist, im Namen und Rechnung meines Mannes, einen Handwerker beauftragen, will die Rechnung also nicht selbst bezahlen...ist das kein beabsichtigter Betrug? Sowohl am Handwerker, als auch an meinem Mann?

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von fb456862-3):
...ist das kein beabsichtigter Betrug?
Nein, zunächst einmal nicht.
1) Betrug wäre es wenn er vorhätte den Handwerker um seinen Lohn zu prellen, aber diesen Vorsatz würde man ihm nachweisen müssen
2) Betrug wäre es wenn er sich als dein Mann ausgegeben hätte um dem Händler vorzugaukeln er wäre dein Mann

Es ist KEIN Betrug wenn er, aus welchem Grund auch immer, der Überzeugung wäre, dass ihr für die Reparatur würdet aufkommen müssen und er dem Handwerker mitgeteilt hätte, dass dieser die Rechnung direkt an euch schicken solle. In diesem Fall hätte er lediglich einen Fehler gemacht. Ein Fehler alleine ist nicht schon strafbar nur weil es ein Fehler ist.


-- Editiert von micbu am 05.01.2017 16:53

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