Vorab, die familiäre Situation ist etwas knifflig bei uns...die Frage ist, ob mein Vater für eine Reparatur an einem Teil, das von meinem Mann vor mindestens 10 Jahren installiert wurde - als innerfamiliäre Dienstleistung - gegen den Willen, aber im Namen meines Mannes und auf dessen Rechnung einen Handwerksbetrieb beauftragen darf? Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!!!
Kann mein Vater ohne unsere Einwilligung einen Handwerk beauftragen? Er ist nicht unser Mieter!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatKann mein Vater ohne unsere Einwilligung einen Handwerk beauftragen? :
Da er es offenbar schon gemacht hat, ist die Frage ob er es kann ja schon geklärt.
Relevanter ist die Frage, ob er es auch durfte.
Da lautet die Antwort: grundsätzlich ja, aber es kommt auf die genauen Umstände an (was für ein Teil, wo, wie warum installiert, was war der Grund fürdie Reparatur, ...), wer die Rechnung am Ende bezahlen muss.
ZitatEr ist nicht unser Mieter!!! :
Welchen Status hat er denn?
Er lebt in seinem eigenen Haus und ist ansonsten "leider" nur mein Vater, er droht damit einen Handwerksbetriebe zu beauftragen und es uns "unterzujubeln", wir haben auf verschiedenen Gründen, die hier unwichtig sind, den Kontakt zu ihm abgebrochen. Es geht um einen Trafo für eine Beleuchtung im Bad...mein Mann ist nicht bereit dieses Haus noch mal zu betreten und das Haus ist das Eigentum meines Vaters...
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Natürlich darf ihr Vater für Arbeiten in seinem eigenen Haus einen Handwerker beauftragen, aber natürlich nur auf seinen Namen und auf seine Kosten!
Würde er sich denn strafbar machen, wenn er den Handwerker in unserem Namen beauftragt?
Nein, nicht strafbar, das sind zivilrechtliche Angelegenheiten. Dein Vater muss also dennoch den Handwerker bezahlen wenn er diesen beauftragt hat. Strafbar wäre es erst wenn er vorhätte den Handwerker um seinen Lohn zu prellen. Das wäre dann ein Eingehungsbetrug. Davon ist aber nichts erkennbar.
Mir erschließt sich aber nicht, warum dein Vater für seine eigene Wohnung einen Handwerker im Namen deines Mannes beauftragt.
-- Editiert von micbu am 04.01.2017 14:32
Das bedeutet aber, dass der Handwerker an uns keine Ansprüche stellen kann, wenn wir ihn nicht beauftragt haben, richtig?
Mir erschließt sich aber nicht, warum dein Vater für seine eigene Wohnung einen Handwerker im Namen deines Mannes beauftragt.
Weil mein Vater -leider- einen Familienkrieg begonnen hat, der Meinung ist, dass mein Mann verpflichtet ist, eine Sache zu reparieren, die er vor 10 Jahren eingebaut hat....
-- Editiert von micbu am 04.01.2017 14:32
Gibt es auch Gründe die ihn das annehmen lassen?Zitatdass mein Mann verpflichtet ist, eine Sache zu reparieren, die er vor 10 Jahren eingebaut hat.... :
Nein, mein Mann hat damals die Deckenbeleuchtung incl. Trafo installiert, als innerfamiliäre Gefälligkeit, er hat mal Elektriker gelernt, aber keinen Betrieb, daher keine Gewährleistung, das Material bekommt jeder Heimwerker im Baumarkt...Zitat:Gibt es auch Gründe die ihn das annehmen lassen?Zitatdass mein Mann verpflichtet ist, eine Sache zu reparieren, die er vor 10 Jahren eingebaut hat.... :
Er kann selbstverständlich Ansprüche stellen, hat aber keinerlei Möglichkeit diese auch durchzusetzen. Man sollte dem Handwerker also klipp und klar sagen, dass er sich an seinen Auftraggeber wenden soll um seinen Lohn zu erhalten.ZitatDas bedeutet aber, dass der Handwerker an uns keine Ansprüche stellen kann, wenn wir ihn nicht beauftragt haben, richtig? :
Danke für die bisherigen Antworten, das War schon mal sehr hilfreich!!!
ZitatNein, nicht strafbar, :
Also heute mittag war Betrug bzw. versuchter Betrug noch strafbar ...
Das ist auch immer noch so, aber ein Betrug ist hier nicht ansatzweise erkennbar.ZitatAlso heute mittag war Betrug bzw. versuchter Betrug noch strafbar ... :
Zitat:Das ist auch immer noch so, aber ein Betrug ist hier nicht ansatzweise erkennbar.ZitatAlso heute mittag war Betrug bzw. versuchter Betrug noch strafbar ... :
Er will für eine Reparatur, für die er selbst aufzukommen hat, da es sein Eigentum ist, im Namen und Rechnung meines Mannes, einen Handwerker beauftragen, will die Rechnung also nicht selbst bezahlen...ist das kein beabsichtigter Betrug? Sowohl am Handwerker, als auch an meinem Mann?
Nein, zunächst einmal nicht.Zitat...ist das kein beabsichtigter Betrug? :
1) Betrug wäre es wenn er vorhätte den Handwerker um seinen Lohn zu prellen, aber diesen Vorsatz würde man ihm nachweisen müssen
2) Betrug wäre es wenn er sich als dein Mann ausgegeben hätte um dem Händler vorzugaukeln er wäre dein Mann
Es ist KEIN Betrug wenn er, aus welchem Grund auch immer, der Überzeugung wäre, dass ihr für die Reparatur würdet aufkommen müssen und er dem Handwerker mitgeteilt hätte, dass dieser die Rechnung direkt an euch schicken solle. In diesem Fall hätte er lediglich einen Fehler gemacht. Ein Fehler alleine ist nicht schon strafbar nur weil es ein Fehler ist.
-- Editiert von micbu am 05.01.2017 16:53
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