Kann man dazu gezwungen werden

22. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)
Kann man dazu gezwungen werden

Hallo,

Ich hab da mal eine Frage.

Darf ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin einen dazu zwingen, dass man den Lohnsteuerjahresausgleich machen muss, damit er / sie das Finanzamt pfänden kann?

Es geht dabie um Schulden aus einem Versandhaus, die schon 2 Jahre zurück liegen .

Auch beziehe ich seit 2 Jahren erst sozi und nun Hartz

Bin ich da gewungen einen Stereuerbescheid zu machen ????

Darf der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin bei nicht ausführen des Lohnsteuerjahresausgleich einem damit drohen für bis zu 6 Monate ins Gefängnis zu wandern.

Über Ratschläge und Tipps freu ich mich schon und danke euch auch dafür.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn er über die ggf. zu erwartende Steuerrückzahlung einen vollstreckbaren Titel Vollstreckungsbescheid/Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (PfÜB) hat, kann er den Lohnsteuerjahresausgleich sogar selber beantragen. BFH-Urteil vom 22.11.1991 (VI R 118/88 ) BStBl. 1992 II S. 326

Für Zeiten (Jahre) in denen Du nachweislich keine Lohnsteuer entrichtet hast, mußt keinen LSJA machen.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Der Gläubiger kann deinen Anspruch ans Finanzamt pfänden, er kann dich aber nicht zwingen eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

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