Hallo Leute,
ich habe am Wochenende echt Mist gebaut, und zwar bin ich in einer Disco in eine verbale Außeinandersetzung mit einem anderen Clubbesucher geraten. Ich war sehr, sehr, sehr betrunken und kann den Sachverhalt auch nichtmehr richtig schildern. Auf jeden Fall habe ich dann nach weiterer Provokation zugeschlagen und ihn 1mal im Gesicht getroffen.
Jetzt hat der Junge Mann jedoch eine Platzwunde davongetragen, die genäht werden musste.
Ich muss dazu sagen, dass ich schonmal polizeilich wegen Sachbeschädigung aufgefallen bin.
Was denkt ihr erwartet mich für eine Strafe, denn ich 21 Jahre und mache gerade mein Abi, deswegen könnte ich mir eine eventuelle Geldstrafe nicht leisten und habe Angst davor.
Danke schonmal im Vorraus
Körperverletzung Strafmaß?
19. Juni 2008
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Frage vom 19. Juni 2008 | 17:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperverletzung Strafmaß?
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#1
Antwort vom 20. Juni 2008 | 14:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32838 Beiträge, 17253x hilfreich)
Hi,
mit 21 sind Sie zu alt für das Jugendstrafrecht. Im Übrigen wird es dem Gericht egal sein, ob Sie sich eine Geldstrafe leisten können. Sie können diese gegebenenfalls in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen. Dies beantragen Sie NACH Rechtskraft des Urteils bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Eine genaue Prognose der zu erwartenden Strafe ist nicht möglich, aber mehr als eine Geldstrafe wird es wohl nicht werden.
Die Krankenkasse des Opfers wird vermutlich mit zivilrechtlichen Regreßforderungen auf Sie zukommen.
Gruß vom mümmel
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