Hallo,
was für eine Strafe hat ein Jugendlicher(14J) zu erwarten der in einer Kirche mit anderen Jugendlichen den Opferstock aufgebrochen hat. Ob sie dabei Geld entwenden konnten oder nicht weiß ich nicht, sind aber wohl direkt erwischt worden.
Der Jugendliche war vorher noch nie straffällig.
Kommt er noch mit Sozialstunden aus oder evtl. sogar Jugendarrest.
VG Spong
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Jugendstrafrecht - in Kirche mit anderen Jugendlichen den Opferstock aufgebrochen
9. Januar 2012
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Frage vom 9. Januar 2012 | 13:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendstrafrecht - in Kirche mit anderen Jugendlichen den Opferstock aufgebrochen
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#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 13:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Beides möglich (also eines von beidem, nicht beides zusammen - obwohl auch das theo. ginge). Kommt drauf an, was der Jugendrichter im konkreten Fall für angebrachter hält.
Es handelt sich um einen "besonders schweren Fall des Diebstahls" nach § 243 StGB
. Wenn es Arrest gibt, wird es aber bei Freizeitarrest (also 1 oder 2 Wochenenden ) bleiben.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2012 13:25
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