Jugendrichterliche Ermahnung gem. JGG

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
nibor12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendrichterliche Ermahnung gem. JGG

Ich wurde nach einer Zeugenaussage bei der Polizei zur jugendrichterlichen Ermahnung wegen Sachbeschädigung an das Amtsgericht geladen. Ich war während der Zeugenaussage stets ehrlich doch als der Polizist nach 3 Tagen nochmal angerufen hat um mich zu fragen, ob ich an einem anderen Schaden beteiligt war, hab ich gelogen. Jetzt frag ich mich ob ich es bei der Jugendrichterlichen Ermahnung zugeben sollte, oder ob ich bei meiner Aussage von dem Telefonat mit dem Polizist bleiben sollte weil mir sonst eine Strafe droht.


-- Editier von nibor12 am 25.04.2017 23:25

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Jetzt frag ich mich ob ich es bei der Jugendrichterlichen Ermahnung zugeben sollte, oder ob ich bei meiner Aussage von dem Telefonat mit dem Polizist bleiben sollte weil mir sonst eine Strafe droht. Sie haben das Problem doch schon erfaßt: Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Zugeben = Strafe
2. Nicht zugeben = möglicherweise keine Strafe ("möglicherweise" deshalb, weil ich nicht wissen kann, ob es sonstige Beweise wie etwa Zeugenaussagen gibt)
Und da müssen Sie sich jetzt halt entscheiden...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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