hallo,
leider habe ich im jahre 2002 einen Ladendiebstahl begangen, den ich im nachhinein sehr bereut habe und immernoch sehr bereue.
der wert der ware betrug etwa 10-15€. zum zeitpunkt der tat war ich 19 jahre alt. vorbestraft war ich nicht. es war meine erste und letzte straftat.
ich bekam ein jahr hausverbot, jedoch keine geldstrafe.
inzwischen studiere ich jura. möchte auch deswegen den deutschen pass beantragen.
jetzt meine fragen:
1. wird es später probleme geben, wenn ich mich z.b. um mein referandariat bewerbe?
2. wird die einbürgerung problematisch aufgrund des polizeilichen führungszeugnisses?
danke im voraus
JURA-STUDIUM
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ich bekam ein jahr hausverbot, jedoch keine geldstrafe
War denn die Polizei überhaupt involviert, also kam es zu einer Anzeige?
Was war die Konsequenz dieser Anzeige? Verfahrenseinstellung? Nach welcher Vorschrift? Jugendrecht? Erwachenenenrecht?
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
ich musste im büro des kaufhauses etwas unterschreiben.
daraufhin hab ich dann von der polizei einen brief erhalten.
konsequenz? => ein jahr hausverbot
der dedektiv meinte damals, dass er mir helfen würde. inwiefern weiss ich jetzt auch nicht, hab mich in dem moment auch gar nicht getraut ihn zu fragen.
den brief von der polizei hab ich leider grad auch nicht da. es war mir sehr peinlich, hab den brief irgendwo verstaut.
ich weiss nur, dass es zwei seiten gab und dass ich die eine seite ausfüllen, unterschreiben und abschicken musste.
danach bekam ich dann gar nichts mehr von der polizei.
gelte ich als vorbestraft bei ladendiebstahl?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du studierst noch nicht lange Jura, was?
Hinsichtlich einer Vorstrafe kommt es nicht auf das Delikt an, sondern auf die Art der Beendigung des Verfahrens. Der Brief von der Polizei war der sog. Anhörungsbogen. Hast Du den denn zurückgeschickt, bzw. die eine ausgefüllte Seite? Danach hätte auf jeden Fall noch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen müssen. Aber da Du seit dem nichts mehr bekommen hast, kann man davon ausgehen, daß das Verfahren konsequenzlos eingestellt wurde (§§ 45 JGG
, 153 StPO
). Allerdings hätte man Dir auch das mitteilen müssen. Eine Verfahrenseinstellung würde bedeuten, daß Du weder einen Eintrag im Führungszeugnis, noch im Bundeszentralregister hast, also nicht vorbestraft bist.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
nein, bin im ersten semester
ja, ich hab den bogen dann ausgefüllt und abgeschickt. hab danach wie gesagt nie wieder etwas bekommen.
wow, wenn das so ist bin ich ja clean:)
Ja, davon kannst Du ausgehen
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Hallo !
Selbst wenn Du nicht clean wärst, müsstest Du bei einer solchen geringfügigen Angelegenheit in aller Regel nicht um Deine Einbürgerung bangen. Probleme im Referendariat hättest Du deswegen auch nicht bekommen.
Wo studierst Du denn Jura und welche Staatsangehörigkeit hast Du derzeit ?
Gruss
=> e.dogan
danke für deinen eintrag
studiere in erlangen jura
du???
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten