JURA-STUDIUM

3. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Laeticia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
JURA-STUDIUM

hallo,
leider habe ich im jahre 2002 einen Ladendiebstahl begangen, den ich im nachhinein sehr bereut habe und immernoch sehr bereue.
der wert der ware betrug etwa 10-15€. zum zeitpunkt der tat war ich 19 jahre alt. vorbestraft war ich nicht. es war meine erste und letzte straftat.
ich bekam ein jahr hausverbot, jedoch keine geldstrafe.
inzwischen studiere ich jura. möchte auch deswegen den deutschen pass beantragen.
jetzt meine fragen:
1. wird es später probleme geben, wenn ich mich z.b. um mein referandariat bewerbe?
2. wird die einbürgerung problematisch aufgrund des polizeilichen führungszeugnisses?

danke im voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

ich bekam ein jahr hausverbot, jedoch keine geldstrafe

War denn die Polizei überhaupt involviert, also kam es zu einer Anzeige?

Was war die Konsequenz dieser Anzeige? Verfahrenseinstellung? Nach welcher Vorschrift? Jugendrecht? Erwachenenenrecht?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Laeticia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich musste im büro des kaufhauses etwas unterschreiben.
daraufhin hab ich dann von der polizei einen brief erhalten.
konsequenz? => ein jahr hausverbot

der dedektiv meinte damals, dass er mir helfen würde. inwiefern weiss ich jetzt auch nicht, hab mich in dem moment auch gar nicht getraut ihn zu fragen.
den brief von der polizei hab ich leider grad auch nicht da. es war mir sehr peinlich, hab den brief irgendwo verstaut.
ich weiss nur, dass es zwei seiten gab und dass ich die eine seite ausfüllen, unterschreiben und abschicken musste.
danach bekam ich dann gar nichts mehr von der polizei.
gelte ich als vorbestraft bei ladendiebstahl?

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Du studierst noch nicht lange Jura, was? ;)

Hinsichtlich einer Vorstrafe kommt es nicht auf das Delikt an, sondern auf die Art der Beendigung des Verfahrens. Der Brief von der Polizei war der sog. Anhörungsbogen. Hast Du den denn zurückgeschickt, bzw. die eine ausgefüllte Seite? Danach hätte auf jeden Fall noch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kommen müssen. Aber da Du seit dem nichts mehr bekommen hast, kann man davon ausgehen, daß das Verfahren konsequenzlos eingestellt wurde (§§ 45 JGG , 153 StPO ). Allerdings hätte man Dir auch das mitteilen müssen. Eine Verfahrenseinstellung würde bedeuten, daß Du weder einen Eintrag im Führungszeugnis, noch im Bundeszentralregister hast, also nicht vorbestraft bist.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Laeticia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, bin im ersten semester :)


ja, ich hab den bogen dann ausgefüllt und abgeschickt. hab danach wie gesagt nie wieder etwas bekommen.
wow, wenn das so ist bin ich ja clean:)

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Ja, davon kannst Du ausgehen :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
E.Dogan
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo !
Selbst wenn Du nicht clean wärst, müsstest Du bei einer solchen geringfügigen Angelegenheit in aller Regel nicht um Deine Einbürgerung bangen. Probleme im Referendariat hättest Du deswegen auch nicht bekommen.
Wo studierst Du denn Jura und welche Staatsangehörigkeit hast Du derzeit ?

Gruss

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#7
 Von 
Laeticia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

=> e.dogan

danke für deinen eintrag

studiere in erlangen jura

du???

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